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Messerattacke im Rhododendronpark: „Hinterlistige“ Angriffe

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Der 29-jährige Angeklagte soll im Oktober 2016 im Rhododendronpark mehrere Menschen mit einem Messer attackiert haben. Seit Montag muss er sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Auf Antrag seiner Verteidigerin, Barbara Kopp (rechts), wurde die Öffentlichkeit gestern ausgeschlossen. - Foto: Koller
Der 29-jährige Angeklagte soll im Oktober 2016 im Rhododendronpark mehrere Menschen mit einem Messer attackiert haben. Seit Montag muss er sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Auf Antrag seiner Verteidigerin, Barbara Kopp (rechts), wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. © Koller

Bremen - Von Steffen Koller. Die Attacke dauerte nur eine halbe Stunde. Jetzt steht ein 29-Jähriger wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Bremen. Der Mann soll Ende Oktober 2016 im Rhododendronpark unter anderem mit einem Messer auf insgesamt acht Menschen losgegangen sein.

Eine Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Da der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie leidet, entschied das Gericht, unter Teilausschluss der Öffentlichkeit weiterzuverhandeln.

Panik im idyllischen Rhododendronpark: Als am 25. Oktober vergangenen Jahres ein Mann scheinbar willkürlich auf Passanten losgeht, auf sie einprügelt und einsticht, rückt die Polizei mit einem Großaufgebot an. Nur etwa eine halbe Stunde dauert der Spuk, doch die Bilanz ist erschreckend. Mehrere Personen sind verletzt, eine Frau schwebt nach der Attacke in Lebensgefahr, eine wird mit großer Wahrscheinlichkeit für den Rest ihres Lebens entstellt sein.

Der 29-jährige Angeklagte – blaue Jeans, Karohemd und schüchterner Blick – soll dafür verantwortlich sein. Er hat laut Staatsanwaltschaft im Zustand der Schuldunfähigkeit unter anderem einer Frau „hinterlistig“ ein Messer in den Rücken gerammt, ihre Lunge schwer verletzt und „so ihren Tod billigend in Kauf genommen“. Eine Notoperation rettete der Frau schließlich das Leben.

Unvorhersehbare Angriffe

Einer anderen Frau soll der Mann mit dem einen Tag zuvor gestohlenen Garniermesser eine etwa zwölf Zentimeter lange Schnittwunde im Gesicht zugefügt haben. Weitere Personen – auch Mütter mit Kindern – habe er „völlig unvorhersehbar“ angegriffen, getreten und geschlagen, heißt es in der Anklageschrift.

Da der Mann sich zur Tatzeit in einer „akuten Phase einer paranoiden Schizophrenie“ befunden haben soll, entschied das Gericht am Montag zu Verhandlungsbeginn, die Öffentlichkeit teilweise auszuschließen. Lediglich bei Zeugenbefragungen, die das Krankheitsbild des Angeklagten nicht betreffen, könne die Öffentlichkeit teilnehmen, entschied die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel.

Zuvor hatte die Verteidigerin des 29-Jährigen, Barbara Kopp, einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten seien höher einzustufen als das öffentliche Interesse am Verfahren, so Kopp. Der 29-Jährige wolle sich „prinzipiell äußern“, ließ sie zuvor verlauten.

Angeklagter schuldunfähig?

Im Unterbringungsverfahren soll die Kammer klären, ob der Angeklagte schuldunfähig ist und wenn deshalb in ein psychiatrisches Krankenhaus untergebracht wird. Wie vor Gericht deutlich wurde, ist der Mann bereits seit längerem krank und war auch mehrfach in medizinischer Behandlung.

Der 29-Jährige wurde kurz nach der Tat von Beamten des Sondereinsatzkommandos (SEK) festgenommen und sitzt seitdem in der psychiatrischen Abteilung des Klinikums Bremen-Ost.

Bis Ende Juni sind weitere acht Verhandlungstage geplant. Der Prozess wird noch vor Ostern und zwar am Dienstag, 11. April, fortgesetzt.

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