Harms: Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren auf Freispruch

Bremen - Von Ralf Sussek. Im Prozess um den Brand im Kaufhaus „Harms am Wall“ im Mai 2015 haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Verteidigung kritisierte noch einmal, dass sich die Polizei voreilig auf die Angeklagten als Täter festlegte und entlastenden Beweisen und Aussagen nicht nachging.
„Ich bin weit davon entfernt, von der Unschuld der Angeklagten überzeugt zu sein“, sagte Staatsanwalt Jan Möhle zum Schluss seines Plädoyers „am Ende einer langen Beweisaufnahme“. Dennoch könne nicht festgestellt werden, dass Thomas M. der Täter auf dem Video sei. Und deshalb schadete dem ehemaligen „Harms-am-Wall“-Geschäftsführer Hans Eulenbruch seine Verbindung zu Thomas M. nicht und Möhle beantragte für ihn ebenfalls Freispruch.
Was den Staatsanwalt aber nicht daran hinderte, vorher sämtliche Indizien aufzulisten, die seiner Meinung nach auf eine Täterschaft hindeuten, und ein Ganggutachten, das durch eine weitere Expertise bereits entkräftet war, in allen belastenden, teilweise falschen Einzelheiten darzulegen. „Auf Vermutungen, Einschätzungen und Gefühle von Zeugen will ich nicht eingehen“, hatte er zu Beginn seines Vortrags gesagt.
Und unterschlagen, dass Zeugenaussagen zu einem großen Teil wertlos waren; entweder waren sie falsch oder sie entlasteten die Angeklagten, da die Polizei bei ihren Ermittlungen entlastende Hinweise oft ignoriert hatte. Belastende Behauptungen übernahm sie dagegen, ohne den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Verteidiger kritisiert Polizeimärchen
All das kritisierte auch Eulenbruchs Verteidiger Erich Joester. Dabei stand seine gewohnt ruhige Stimme in Kontrast zum Inhalt der Kritik. Joester sprach über das „Polizeimärchen von der finanziellen Notlage bei Harms“, das mit einem Mitarbeiter der Sparkasse seinen Anfang genommen haben soll.
Der Polizeibeamte notierte sich weder Namen noch Funktion des Mitarbeiters; das Gerücht war aber erst in der Welt und dann (ungeprüft) in der Akte. „Ich gehe davon aus, die Geschichte (von dem Sparkassen-Mitarbeiter, d. Red.) stimmt nicht“, sagte Joester. Mit anderen Worten: Der Polizeibeamte selbst hat das Gerücht in Umlauf gebracht.
Streitpunkt: Finanzielle Lage
Knapp zwei Wochen nach dem Brand erklärte Eulenbruchs Kreditsachbearbeiter, die finanzielle Lage Eulenbruchs sei in Ordnung. Alles wieder in Butter? Mitnichten. Diese Aussage findet sich nirgendwo in der Akte. Ein einzelner Beamter schlägt vor, den Eigentümer der Immobilie finanziell zu durchleuchten. Schließlich profitiert der am meisten von dem Brand. Doch nachgegangen wird dem nicht.
Joester: „Man hat ja den Täter.“ Und so – plädiert der Anwalt weiter – glaubt man auch der Basler-Versicherung, die, weil sie Eulenbruch nicht entschädigen will, erklärt, bei Harms habe es mehrere große Schäden gegeben, zuletzt einen Staubschaden in Höhe von 900.000 Euro. Was die Versicherung nicht sagt: Die Bauarbeiten, die für den Schaden ursächlich sind, waren im Nachbargebäude, in dem die Basler nicht nur firmiert – sie hat die Arbeiten selbst veranlasst.
Versicherung mit zwielichtigen Methoden
Und auch kein Ruhmesblatt: Laut Verteidigung hat ein Detektiv der Versicherung sogar zwei Zeugen mit fünfstelligen Beträgen zu unwahren Aussagen vor Gericht verleiten wollen. Seine Familie sei „seit zwei Jahren durch die Hölle gegangen“, sagte Eulenbruch in seinem letzten Wort. Man habe ihn „willkürlich, grob fahrlässig weggesperrt“.
Dem Mitangeklagten Thomas M. stehen dabei Tränen in den Augen. „Nur mein Sohn und meine Frau haben geglaubt, dass ich unschuldig bin“, fasste er seine Gefühlswelt in den vergangenen zwei Jahren zusammen.
sk