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Ganz viel Graubereich

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Von: Steffen Koller

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Viele Vorwürfe gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle (Mitte) seien bereits vom Tisch, sagte ihre Verteidigerin Lea Voigt (r.) beim Prozessauftakt. Der fand aus Platzgründen im Konzerthaus Glocke statt. Links Anwalt Johannes Eisenberg.
Viele Vorwürfe gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle (Mitte) seien bereits vom Tisch, sagte ihre Verteidigerin Lea Voigt (r.) beim Prozessauftakt. Der fand aus Platzgründen im Konzerthaus Glocke statt. Links Anwalt Johannes Eisenberg. © dpa/Bahlo

Die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Bremer Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wogen schwer - von einem „hochkriminellen System“ war zunächst die Rede. Viel blieb davon nicht mehr im Prozess vor dem Bremer Landgericht.

Bremen – Der Ermittlungsaufwand war beispiellos, der Ertrag – Stand jetzt – dürfte minimal sein: Am Bremer Landgericht hat am Donnerstag die juristische Aufarbeitung des sogenannten „Bamf-Skandals“ begonnen. Im Mittelpunkt: die ehemalige Leiterin (60) der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie ein Asyl-Anwalt (42). Ihnen werden insgesamt 22 Straftaten zur Last gelegt. Bereits nach Ende des ersten Verhandlungstages deutet vieles auf eine Einstellung des Verfahrens hin.

Von einem „hochkriminellen System“ war die Rede, von „bandenmäßigen Strukturen“ und von mehr als 2 000 Fällen, in denen Ausländern widerrechtlich Asyl gewährt worden sei. So stellte sich die Bamf-Affäre noch vor mehr als drei Jahren dar, als die Anschuldigungen erstmals öffentlich wurden. Mit Hilfe der damaligen Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle sowie einem Anwalt, einem Dolmetscher und einem weiteren Beschuldigten sollte das Quartett massenhaft Ausländer nach Bremen gelotst und dort mit zu Unrecht erteilten Bleibegenehmigungen ausgestattet haben. Die Zahl der Fälle reduzierte sich schnell – erst von 1 200 auf 145, angeklagt sind nun 22 Straftaten für beide Angeklagten.

Einen Skandal hat es wohl nie gegeben

Die 60-jährige Ex-Leiterin, so die Staatsanwaltschaft, muss sich wegen Vorteilsnahme, Fälschung beweiserheblicher Daten und Verletzung des Dienstgeheimnisses verantworten, der angeklagte Anwalt wegen Vorteilsgewährung und Verstoßes gegen das Asylgesetz. Doch nach rund vierstündiger Verhandlung am Donnerstag wurde schnell deutlich: Einen Skandal hat es vermutlich nie gegeben. Unter anderem wird der früheren Bamf-Chefin vorgeworfen, sich zwei Hotelübernachtungen in Höhe von 130 Euro vom Anwalt bezahlt haben zu lassen. Zudem, so die Vorwürfe, soll die 60-Jährige Abschiebebescheide manipuliert, interne Dokumente an den Asyl-Anwalt aus Hildesheim verschickt sowie Asylakten bewusst gelöscht haben. Der 42-Jährige soll unter anderem Asylsuchende darin bestärkt haben, in Deutschland unterzutauchen. Dafür habe er Anwaltshonorare in Höhe von insgesamt 5 750 Euro erhalten, weswegen ihm die Anklage gewerbsmäßiges Vorgehen vorwirft.

Angeklagte: Hotelkosten zurückgezahlt

Anders als von der Staatsanwaltschaft vorgetragen, habe die 60-Jährige die Hotelkosten noch am selben Tag an den Anwalt in bar zurückgezahlt, sagte ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg. Sie bestätigte dies auf Nachfrage des Gerichts. Zudem habe sie keine digitalen Akten vernichtet, so ein Vorgehen könne lediglich aus der Bamf-Zentrale in Nürnberg erfolgen. Dienstgeheimnisse – im konkreten Fall geht es um Fragenkataloge für Anhörungen von Asylbewerbern – habe seine Mandantin zwar verschickt, diese Kataloge seien jedoch nicht geheim und unter anderem Asylorganisationen bekannt und jederzeit öffentlich zugänglich.

Der angeklagte Anwalt unter Medienrummel auf dem Weg zur Anklagebank.
Der angeklagte Anwalt unter Medienrummel auf dem Weg zur Anklagebank. © Koller

Große Ermittlungsgruppe

Mehr als sechs Monate durchforsteten 40 Fahnder Tausende von Dokumenten, Bremens bis dahin größte Ermittlungsgruppe „Antrag“ wurde gegründet, 24 Umzugskartons mit Akten kamen zusammen – und letztlich legte die Staatsanwaltschaft eine 300-seitige Anklageschrift vor. Doch bereits nach Beendigung des ersten Prozesstages läuft vieles auf eine Einstellung des Verfahrens hinaus. Die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens könne sich dies „grundsätzlich“ vorstellen, sagte sie. Die juristische Beurteilung vieler Fragen sei „richtig, richtig schwierig“, in vielen Fällen handele sich um „absolute Graubereiche“, viele Vorwürfe einzuschätzen, sei weder einfach noch eindeutig.

Nach Auffassung von Anwalt Eisenberg könne man das Verfahren sofort einstellen. Jedoch stieß dieser Vorschlag bei der Anklage auf wenig Resonanz. Die Staatsanwaltschaft will bis zum nächsten Verhandlungstag am 20. April über weitere Schritte entscheiden. Freisprüche für beide schloss die Anklage jedoch „eher aus“. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten maximal Geldstrafen, das hatte die Anklage bereits in einem Rechtsgespräch mit den Verteidigern Anfang März angedeutet.

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