Für die Quarantäne als Kontaktperson gelten Ausnahmen. Von der Quarantäne ausgenommen sind dreimal geimpfte Personen (vollständig geimpft plus Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach der Erkrankung, vollständig geimpfte Personen innerhalb der ersten drei Monate nach der Zweitimpfung, genesene Personen mit zusätzlicher Impfung sowie Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft und zusätzlich zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben. Kurzfristig hatte die Politik die Vorgaben für Impfungen mit Johnson & Johnson geändert.
Für alle, die aktuell bereits in Isolation oder Quarantäne sind, gelten die neuen Regelungen ebenfalls ab Dienstag, 18. Januar 2022. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.