So läuft die Briefwahl in Bremen für Bürgerschaft und EU-Parlament
Wer am 26. Mai in Bremen keine Möglichkeit hat, wählen zu gehen, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Welche Fristen es zu beachten gilt und wie die Wahlen in diesem Fall ablaufen, erklären wir in diesem Artikel.
Alle Bremer und Bremerinnen, die wahlberechtigt sind, können einen Antrag auf Briefwahl stellen. Darin können sie sowohl einen Wahlschein für Bürgerschafts- und Kommunalwahl als auch einen für die Wahl des Europäischen Parlaments beantragen. Dazu genügt ein einzelner Antrag, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Antragsteller beide Wahlen wahrnehmen möchte.
Da Briefwahlunterlagen nicht vor der Erstellung des Wählerverzeichnisses versendet werden, ist es ausreichend, einen Antrag ab dem 42. Tag vor der Wahl zu stellen. Wer sich im Ausland aufhält, muss nicht auf diese Frist warten, sondern sollte seinen Antrag so früh wie möglich stellen.
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Die Frist zur Antragsstellung endet am Freitag, 24. Mai, um 18 Uhr. Danach ist eine Antragsstellung nur in begründeten und nachzuweisenden Ausnahmefällen möglich - das kann beispielsweise eine plötzliche Erkrankung sein. Die Nachfrist endet am Wahltag um 15 Uhr.
Im Land Bremen gibt es zwei Wahlämter, bei denen Briefwahl-Anträge gestellt werden können - eines für die Stadt Bremen und eines für Bremerhaven. Das jeweilige Amt nimmt Anträge schriftlich oder persönlich entgegen.
Möglichkeiten, die Briefwahl zu beantragen:
Schriftlich...
- mithilfe der persönlichen Wahlbenachrichtigung
- formlos per Brief
- formlos per Fax (0421/361-2278 oder 0471/590-2654)
- formlos per E-Mail (briefwahl@statistik.bremen.de oder wahlamt@magistrat.bremerhaven.de)
- per Onlineformular (nur zur jeweiligen Wahl freigeschaltet)
Persönlich...
- im jeweiligen Wahlamt frühestens 41 Tage vor der Wahl
Die Adressen der Wahlämter für Bremen und Bremerhaven:
Statistisches Landesamt Bremen, Wahlamt, An der Weide 14-16, 28195 Bremen
Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Statistik und Wahlen, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven (Postadresse) bzw. Hinrich-Schmalfeldt-Straße, Stadthaus 1, 27576 Bremerhaven, Erdgeschoss, Zimmer 25 (Besuchsadresse)

Je näher der Wahltag rückt, umso besser ist es, seinen Antrag auf Briefwahl persönlich zu stellen. Das Risiko der Postlaufzeiten tragen grundsätzlich die Wahlberechtigten, heißt es auf der Homepage des Bremer Wahlamts.
Das muss ein Antrag auf Briefwahl enthalten:
- Familienname und Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift, ggf. zudem eine abweichende Versandanschrift
Weicht die Versandanschrift ab, zum Beispiel, weil der Antragsteller im Urlaub ist, wird bei Landtags- und Kommunalwahlen sowie bei elektronischer übermittelter Beantragung zu Europa- und Bundestagswahlen eine Kontrollmitteilung an die Wohnanschrift gesendet. Dadurch soll ein Missbrauch verhindert werden.
Das ist im Bremer Wahlbrief enthalten
- der Wahlschein
- (je nach Wahl) ein oder mehrere Stimmzettel
- (je nach Wahl) ein Stimmzettelumschlag oder mehrere Stimmzettelumschläge
- der (rote) Wahlbriefumschlag
- ein Merkblatt

Sollten diese Unterlagen nicht oder nicht vollständig beim Antragsteller ankommen, ist es mithilfe einer eidesstattlichen Erklärung möglich, den ersten Wahlschein für ungültig erklären zu lassen und einen weiteren zu beantragen. Dies erfolgt am besten persönlich in einem der beiden Bremer Wahlämter.
So funktioniert die Briefwahl in Bremen
Wie genau Briefwahlen im Bundesland Bremen ablaufen, erklärt die Landesverwaltung in einem ausführlichen Beitrag auf ihrer Homepage. Wichtig ist, dass Wähler ihre Stimmen - genau wie im Wahllokal - persönlich und geheim abgeben. Die Abgabe eines Wahlbriefs ist ebenso wie ein Urnengang bis zum Wahltag um 18 Uhr möglich.
Auf der Homepage Bremens ist zudem erläutert, wie Menschen, die nicht lesen oder die Stimmzettel selbst ausfüllen können, an den Wahlen am 26. Mai 2019 teilnehmen können. Dazu ist es möglich, eine sogenannte Hilfsperson zu benennen.