Auch das Mitführen von Feuerwerk ist verboten

Darf in Bremen in der Silvesternacht doch geböllert werden? Dazu hat das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch eine Entscheidung getroffen.
- Bremen: OVG entscheidet über Böllerverbot.
- In Niedersachsen ist das Knallen alter Raketen erlaubt.
- Droht Böller-Tourismus nach Niedersachsen?
Update vom 30.12.20, 15 Uhr: Bremen - Das vom rot-grün-roten Senat beschlossene strikte Böllerverbot im Land Bremen bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat am Mittwoch mehrere Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot in der Corona-Verordnung des Landes abgelehnt.
Anders als bei den Nachbarn in Niedersachsen. Dort hatte ein Gericht das Böllerverbot gekippt. Niedersachsen erlaubt nun das Knallen alter Böller und Raketen an nicht belebten Orten. Droht nun den niedersächsichen Nachbargemeinden wie Stuhr, Weyhe, Achim und Syke ein Böller-Tourismus, weil Bremer einfach ihre Alt-Böller einpacken und über die Landesgrenze fahren oder gehen?
Nein, sagt das Bremer Innenressort. Denn auch das Mitführen von Feuerwerk in Bremen ist verboten. Es wird sichergestellt und vernichtet, wenn jemand erwischt wird, betonte am Mittwochnachmittag Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Ob sich alle ans Verbot halten, steht auf einem anderen Blatt. Wer erwischt wird, muss Bußgeld zahlen: 100 Euro fürs Abbrennen sowie 50 Euro fürs Mitführen von Feuerwerk. Bremen will mit dem Böllerverbot Menschenansammlungen vermeiden. Das führte auch das OVG in seiner Entscheidung an. Es hat keine Bedenken gegen die Verordnung, die zeitlich befristet, mit Begründung versehen sei und auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruhe. Das Böllerverbot eigen sich auch, um Klinikressourcen zu schonen. „Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar“, hieß es. gn
Originalmeldung vom 22.12.20, 16.30 Uhr: Bremen – In Bremen bleibt Feuerwerk an Silvester untersagt. Damit dürfen auch keine Böller aus den Vorjahren gezündet werden. Das hat am Dienstag der rot-grün-rote Senat entschieden. Den Verkauf von Pyrotechnik hatte bereits der Bund verboten.
Anders in Niedersachsen: Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das generelle Feuerwerksverbot gekippt hatte, erlaubt das Land nun die Knallerei mit Alt-Böllern abseits belebter Orte. In Bremen gilt neben dem Verkaufsverbot für Feuerwerk der Kategorie 2 (erhöhtes Gefährdungspotenzial, Abgabe ab 18 Jahren) ein Abbrennverbot. „Damit dürfen auch Überbleibsel an Feuerwerksartikeln aus dem vergangenen Jahr nicht verwendet werden“, stellten Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) klar.
Bei einem Verstoß gegen die Verordnung drohen Bußgelder in Höhe von 100 Euro fürs Abbrennen sowie 50 Euro fürs Mitführen von Feuerwerk. Bremen will mit dem Verbot angesichts der Corona-Pandemie jegliche Anreize für Menschenansammlungen vermeiden, betonte Mäurer. Dies sei von „allergrößter Bedeutung“, um den drohenden Infektionsgefahren im öffentlichen Raum zu begegnen. Eine weitere Klinik-Belastung durch Unfälle wegen Feuerwerks müsse unbedingt verhindert werden. Mit der Verschärfung gegenüber der bundesweiten Regelung müsse die Polizei in der Silvesternacht zudem nicht zwischen womöglich illegal erworbenen Böllern und Raketen-Resten aus dem Vorjahr unterscheiden. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen dürfen jedoch abgebrannt werden.
Wer über die Landesgrenze nach Niedersachsen geht, darf zwar auf belebten Straßen und Plätzen nicht knallen, wohl aber abseits belebter Orte – allerdings nicht mit mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten.