Corona in Bremen: Private Freiluftpartys sind wieder möglich

Die hohen Temperaturen locken trotz Corona die Menschen in Bremen wieder raus. Pünktlich zur warmen Jahreszeit sind jetzt wieder private Freiluftpartys erlaubt.
Bremen – Die Temperaturen werden wieder milder und auch das Wetter zeigt sich in den vergangenen Tagen in Bremen von seiner besten Seite. Da kommt die Meldung aus dem Bremer Innenressort gerade recht, dass mit den erfolgten Lockerungen der Corona-Regeln in Bremen nun auch wieder private Freiluftpartys gestattet sind. Das teilt das Ressort von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in einer Pressemitteilung mit. Und das, obwohl Bremen derzeit mit einer Corona-Inzidenz von 1196,5 das Bundesland mit den dritthöchsten Zahlen an Covid-19-Infektionen in Deutschland ist.
Corona in Bremen: Private Freiluftpartys sind unter strengen Auflagen wieder möglich
Doch die Freiluftpartys sind an strenge Auflagen gebunden. So bleiben bestimmte Areale in der Stadt tabu beziehungsweise die Nutzung dieser Areale bringt Auflagen mit sich, heißt es aus dem Innenressort.
Zu den ausgeschlossenen Flächen gehören die Neustadtwallanlagen (Friesenwerder, Hohentorspark, Mittelteil der Neustadtwallanlagen, Leibnizplatz, Piepe) und geschützte Kulturdenkmäler (Wallanlagen, Museumsgarten/Focke-Garten, Wätjens Park, Knoops Park, Schloss Schönebeck, Gut Landruh, Menke-Park, Höpkens Ruh, Muhles Park, Heinekens Park).
Corona in Bremen: Auflagen können festgelegt und bestimmte Örtlichkeiten ausgeschlossen werden
Zudem haben die Beiräte die Möglichkeit, Auflagen festzulegen und bestimmte Örtlichkeiten als Veranstaltungsort für Freiluftpartys auszuschließen. Davon betroffen sind derzeit bestimmte Bereiche des Stadtwaldsees, der Sodenmattsee in Höhe der Stadtteilfarm und Böses Park in Huchting, der Bultensee, der Hemelinger See sowie das gesamte Gebiet der Ortsteile Seehausen und Strom.
Besondere Auflagen gelten an dem für Freiluftpartys zugelassenen Teil des Stadtwaldsees, für den Waller Feldmarksee, den Krimpelsee, die Grünflächen am Weserwehr sowie vor dem Lankenauer Höft, für die Landspitze des Dreiecks am Hohentorshafen und für Freiluftpartys im Bereich der Östlichen Vorstadt.
Corona in Bremen: Regelungen des Ortsgesetzes zur Konfliktvermeidung
Um Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern zu vermeiden, erinnert die Innenbehörde an folgende Regelungen des Ortsgesetzes:
- Freiluftpartys mit elektronisch verstärkter Musik auf öffentlichen Flächen müssen spätestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt Bremen angemeldet werden. Bei der Berechnung der Frist werden Sonnabende, Sonn- und Feiertage jedoch nicht mitgezählt.
- Es ist sicherzustellen, dass von der Freiluftparty keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und kein Lärm ausgeht, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt.
- Abfall, Verunreinigungen oder Beschädigungen sind bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung zu beseitigen.
- Eintrittsgeld, der Verkauf von Speisen oder Getränken sowie das Grillen sind nicht erlaubt.
- Die Veranstalter müssen für ausreichend sanitäre Anlagen wie etwa mobile Toiletten sorgen.
- Die Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst wird vorausgesetzt.
Weitere Informationen gibt es auf dem „Serviceportal Bremen“. Dort finden sich auch die Möglichkeit zur Anmeldung einer privaten Freiluftparty unter Einhaltung der nun geltenden Corona-Regeln in Bremen.