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Bremer Freipaak bleibt dicht - Schausteller verlieren vor Gericht

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Von: Martin Kowalewski

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Rudi Robrahn in seiner Elchbar“. Er versteht die Schließung des „Freipaaks“ nicht.
Rudi Robrahn in seiner Elchbar“. Er versteht die Schließung des „Freipaaks“ nicht. © Kowalewski

Bremen – Der Bremer „Freipaak“ bleibt geschlossen. Am 7. Oktober gegen 15 Uhr wurde er binnen Minuten geräumt. Jetzt gab es eine Entscheidung vor Gericht.

Update, 23. Oktober: Der Bremer Freipaak auf der Bürgerweide bleibt geschlossen. Eine entsprechende Beschwerde der Schausteller gegen die Schließung des temporären Freizeitparks ist vom Oberverwaltungsgericht Bremen abgewiesen worden. Die Richter bestätigten somit den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16. Oktober. Der Beschluss ist laut Pressemitteilung nicht anfechtbar.

Corona in Bremen: Bremer Freipaak geschlossen - Schausteller ziehen vor Gericht

Ursprungsmeldung, 13. Oktober: Die Schausteller wollen die Schließung des Freipaaks auf der Bürgerweide nicht länger hinnehmen und sich rechtlich wehren, wie Vertreter des Veranstalters VBS sowie beider Berufsverbände der Schausteller am Dienstag auf einer Pressekonferenz mitteilten. „Wir sind in einer Situation, in der wir Zähne zeigen müssen, und wir sind auch bereit, das zu tun“, sagt VBS-Geschäftsführerin Bettina Robrahn-Böker.

Die Schausteller hätten größtes Verständnis, dass es sehr schwierige Zeiten seien und man alles tun müsse, um Neuinfektionen zu vermeiden, sagt Robrahn-Böker. „Uns fehlt aber das Verständnis für diese Maßnahme. Wir sind open-air und haben ein Sicherheitskonzept, das Seinesgleichen sucht.“ Auch mit den Anforderungen der jüngsten Allgemeinverfügung habe der „Freipaak“ kein Problem. Es werde kein Alkohol verkauft, der „Freipaak“ schließe vor der Sperrstunde, es gebe Einlasskontrollen, und alle Besucher würden registriert, 180 Desinfektionsspender seien auf dem Gelände verteilt.

Bremer Schausteller zeigen Zähne: 60.000 Quadratmeter Platz

Das Gesundheitsamt habe keinerlei Registrierungen aus den fünf Öffnungstagen angefordert, sagt Robrahn-Böker. Das zeige, dass der „Freipaak“ nicht zum Anstieg der Infektionszahlen geführt habe. Nur zweimal sei für zehn Minuten die reduzierte Maximalzahl von 3000 Besuchern auf dem ursprünglich für 6000 Menschen zugelassenen 60.000 Quadratmeter großen Platz gewesen. An Wochentagen waren es maximal 800 Menschen gleichzeitig.

So sieht es auch der eingeschaltete Anwalt Kyrulf Petersen. Der sagt, er sei sichtlich beeindruckt vom „enormen Umfang“ des Hygienekonzepts gewesen. Es sei unverständlich, dass der „Freipaak“ schließen müsse, während Gastronomien oder auch der Einzelhandel mit weit weniger ausgereiften Hygienekonzepten öffnen dürften. Das Einlasspersonal habe oft die Frage von Besuchern gehört: „Warum dieser Aufwand? Geht doch mal in die Stadt!“ Es läge eine Ungleichbehandlung der Schausteller vor. Es sei auch nicht geprüft worden, ob auf dem Veranstaltungsgelände Infektionsgefahren vorlägen. „Man hätte des Hygienekonzept überarbeiten können, etwa so, dass Gruppen mit mehr als fünf Personen zurückgewiesen werden. Den Park zu schließen, das ist unverhältnismäßig“, sagt Petersen.

Bremer Schausteller zeigen Zähne: Warten auf Gerichtsentscheidung

Das Ziel sei, den Widerruf der Zulassung für den temporären Freizeitpark von vergangener Woche zu Fall zu bringen. Petersen rechnet binnen weniger Tage mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Gegen ein mögliches „Okay“ für den Rummel könne die Behörde noch in Beschwerde gehen. Doch davon geht Petersen nicht aus. Seine Meinung: „Der Senat braucht eine Entscheidung des Gerichts, um eine selbst als falsch erkannte Entscheidung revidieren zu können.“

Bremer Schausteller zeigen Zähne: „Kleiner Freimarkt“ abgesagt

Widerstand gibt es auch gegen die Absage des von der Stadt veranstalteten „Kleinen Freimarkts“. Auch dieser habe keine Probleme mit den Anforderungen der Allgemeinverfügung, sagt Rudi Robrahn, Vorsitzender des Bremer Schaustellerbundes. Es sei unverständlich, dass der „Kleine Freimarkt“ nicht stattfinden solle, wenn die Gastronomie im Umfeld öffnen dürfe. Hier müsse gegen den Widerruf der Zulassungen durch die 22 Schausteller einzeln geklagt werden.

Das Wirtschaftsressort berief sich auf Nachfrage auf das Infektionsschutzgesetz. Auf dessen Grundlage habe der Senat entschieden. Nach der Entscheidung des Gerichts „sehen wir, wie wir reagieren“, hieß es.

Die Stadt Bremen liegt seit vergangenem Mittwoch über dem Grenzwert von 50 Fällen, die Landesregierung hat deswegen die Schutzmaßnahmen verschärft.

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