FFP2-Maskenpflicht in Bremen: Diese Corona-Regeln gelten jetzt

Das Land Bremen hat eine neue Coronaverordnung verabschiedet, die ab 21. Januar 2022 gilt. Unter anderem werden FFP2-Masken im Einzelhandel zur Pflicht.
Bremen/Bremerhaven – Im Bundesland Bremen gelten seit Freitag, 21. Januar 2022, verschärfte Coronaregeln. Nachdem der Senat die neuen Corona-Regeln bereits am Dienstag verabschiedet hatte, stimmte am Donnerstag noch der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft zu, sodass die 30. Coronaverordnung im Land Bremen heute in Kraft tritt. Unter anderem wird dadurch das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel zur Pflicht.
FFP2-Maskenpflicht in Bremen: 7-Tage-Inzidenz sinkt am Freitag leicht, Bremen bleibt aber Spitzenreiter
Dies scheint auch dringend notwendig, werden doch die Infektionszahlen der vierten Welle mit dem Coronavirus immer höher in ganz Deutschland. Grund dafür scheint die wesentlich ansteckendere Omikron-Variante sein, sodass die FFP2-Maskenpflicht in Bremens Einzelhandel ebenso wie Supermärkten und Discountern ein notwendiger Schritt sein könnte, um mit der Coronaregel einer flächendeckenden Durchseuchung der Corona-Variante im kleinsten Bundesland entgegenzutreten.
Denn, Bremen bleibt weiter Spitzenreiter bei der Corona-Inzidenz unter den Bundesländern – liegt aber nur noch ganz knapp vor Berlin. Die 7-Tage-Inzidenz sank am Freitag, 21. Januar 2022, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) leicht auf 1258,7. So viele Menschen infizierten sich binnen der vergangenen sieben Tage mit Covid-19 – je 100.000 Einwohner. Einen Tag zuvor lag die Bremer Inzidenz noch bei 1294,9. 1283 bestätigte Neuinfektionen wurden im kleinsten Bundesland am Freitag gemeldet, außerdem ein weiterer Todesfall.
Berlin folgt mit einer Inzidenz von 1258,3 dicht dahinter, auf Platz drei liegt Hamburg mit einer Inzidenz von 1221,9*. In Niedersachsen liegt die 7-Tage-Inzidenz aktuell am Freitag, 21. Januar 2022, bei 571,2. Für das gesamte Bundesgebiet liegt die Inzidenz am Freitag bei 706,3, was mehr als 140.000 Neuinfektionen mit dem Coronavirus entspricht.
Corona in Bremen: Hospitalisierungsinzidenz in Bremerhaven steigt sprunghaft an
In der Stadt Bremen lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 1259,0, nach 1353,4 am Vortag, wie das Gesundheitsressort mitteilte. Die Hospitalisierungsinzidenz sank von 15,36 leicht auf 14,65. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen mit einer Corona-Infektion ins Krankenhaus gekommen sind.
In Bremerhaven lag die Inzidenz niedriger, stieg aber spürbar auf 1194,1 an. Am Vortag hatte der Wert laut Bremer Gesundheitsressort nach bei 974,8 gelegen. Die Hospitalisierungsinzidenz in Bremerhaven stieg sprunghaft auf 15,85. Einen Tag zuvor betrug der Wert noch 10,57.
Aus diesen Gründen hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft der 30. Corona-Verordnung zugestimmt. Die bisherigen Coronaregeln bleiben bestehen, werden aber durch zusätzliche Änderungen, wie beispielsweise der FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel ergänzt. Die neue Coronaverordnung tritt demnach am Freitag (21. Januar) in Kraft.
Neue Coronaregeln gelten ab heute in Bremen: FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel zur Pflicht
- Kinder ab 6 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen nur mit einer medizinischen Maske. Das kann entweder eine OP-Maske, eine FFP2-Maske, eine KN95/N95-Maske oder eine Maske mit demselben Schutzniveau sein.
- Ab der Warnstufe 2 müssen alle Bremerinnen und Bremer ab einem Alter von 16 Jahren in den oben genannten Einrichtungen eine FFP2-Maske oder KN95/N95-Maske tragen.
- Unabhängig von der Warnstufe gilt bis zum 13. Februar 2022 die 2G-Plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
- Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens dreimal pro Woche getestet werden. Die Testung kann zu Hause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen.
Bereits seit Dienstag gelten neue Regeln für die Corona-Quarantäne in Bremen. Dies hat zufolge, dass im kleinsten Bundesland nun eine verkürzte Quarantänezeit für Kontaktpersonen gilt. Auch die Isolations-Regeln für Corona-Infizierte sind entsprechend angepasst worden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregeln für Geimpfte und Genesene.
Neue Quarantäne-Regeln: Bremen entschärft Corona-Regeln zur Isolation und Quarantäne
- Alle Infizierten müssen für zehn Tage in Isolation. Die Isolation kann frühestens sieben Tage nach dem Tag der Probenahme mit einem negativen Test beendet werden.
- Alle Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens sieben Tage nach dem Tag der Probenahme mit einem negativen Test beendet werden. Ausnahmen gelten für Personen mit Auffrischungsimpfung, für Genesene und Geimpfte in den drei Monaten nach Impfung beziehungsweise Genesung. Die Regelungen in Schulen und Kitas bleiben davon unberührt.
- Für die frühzeitige Beendigung der Isolation gilt: Findet an einem Montag die Probenahme statt, läuft die 7-Tage-Frist am Montag der nächsten Woche ab, dann ist ein erneuter Test möglich.
Unterdessen wird im Land Bremen geplant, erneut die epidemische Lage auszurufen. Bereits in der kommenden Woche könnte es so weit sein. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hat dazu einen Antrag an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet, über den in der kommenden Woche im Plenum diskutiert und abgestimmt wird. Wird die epidemische Notlage in Bremen erneut ausgerufen, wird es leichter, schärfere Corona-Regeln – wie beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht im Bremer Einzelhandel – umzusetzen. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.