AfD-Chaos in Bremen: Partei darf nicht zur Bürgerschaftswahl antreten

Die Alternative für Deutschland (AfD) darf nicht zur Bürgerschaftswahl in Bremen antreten. Das Wahlamt lässt keine Kandidatenliste bei der Wahl am 14. Mai in Bremen zu.
Bremen – Jetzt ist es offiziell: Die Alternative für Deutschland (AfD) darf in der Hansestadt nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai in Bremen antreten. Das Wahlamt hat seine Entscheidung am heutigen Freitag gefällt – dementsprechend lässt sie keine der zwei eingereichten Kandidatenlisten der Partei zu. Beschwerden über die Entscheidung des Wahlamtes sind beim Landeswahlausschuss noch möglich. Laut aktuellen Umfragen wäre die AfD bei der Bremen-Wahl am 14. Mai 2023 auf rund 7 Prozent der Wählerstimmen gekommen. Der Beschluss betrifft nur den Wahlbereich Bremen – im Wahlbereich Bremerhaven, in dem ebenfalls Abgeordnete für das Landesparlament gewählt werden, hatte die AfD ganz regulär nur eine Kandidatenliste eingereicht.
AfD-Chaos in Bremen: Konflikt „Rumpfvorstand“ gegen „Notvorstand“ endete mit zwei Wahllisten
Dieser Entscheidung war ein ewiger Streit der Bremer AfD-Führungsetage vorausgegangen, in dessen Zuge die rechtsextreme Partei gleich zwei Kandidaten-Listen an das Wahlamt Bremen übermittelte. Seit Ende 2021 agieren in der Hansestadt nämlich zwei konkurrierende Vorstände für den Landesverband: Auf der einen Seite der „Rumpfvorstand“ um Landes-Vize Sergej Minich, auf der anderen der „Notvorstand“ um den Bürgerschaftsabgeordneten Heiner Löhmann.

Trotz der monatelang andauernden Streitigkeiten schafften es die konkurrierenden Vorstände nicht, soweit Klarheit zu schaffen, dass der eigentliche Routineprozess rund um die Aufstellung für Kandidaten fehlerfrei abläuft. Dabei konnten auch die Bremer Gerichte nicht helfen.
Streit in der Bremer AfD: Bundesvorstand schlägt sich – zu spät – auf die Seite des Rumpfvorstandes
Zuletzt scheiterte der AfD-Bundesvorstand vor dem Landesgericht Bremen. Das verwies am 9. März 2023 auf die Zuständigkeit des innerparteilichen Schiedsgerichtes, das solche Abläufe regeln müsse. Zudem warf es die Frage auf, warum die Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel, die in Vertretung für die Gesamtpartei vor dem Landesgericht auftraten, erst kurz vor einer endgültigen Entscheidung des Wahlamtes aktiv würden – obwohl die Thematik seit Monaten im Raum stehe.
Der AfD-Bundesvorstand hatte sich vor Gericht auf die Seite des „Rumpfvorstandes“ gestellt und versucht, den Notvorstand gerichtlich dazu zu zwingen, seine Kandidatenliste zurückzuziehen. Weil das bis zum Freitag nicht passiert war, entschied jetzt der sogenannte Wahlbereichsausschuss. Gelten würde der Beschluss – sobald über mögliche Einwände entschieden wurde – für den Wahlbereich Bremen: Im Wahlbereich Bremerhaven meldete die AfD ganz regulär nur eine Kandidatenliste an.