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Drei Tage krank: Brauche ich dafür eine Krankschreibung?

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Von: Carina Blumenroth

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Der Kopf dröhnt, die Nase läuft, Sie fühlen sich einfach schlapp und können nicht arbeiten. Wann Sie ein Attest für Ihren Arbeitgeber brauchen.

Sollten Sie krank sein und nicht zur Arbeit gehen können, empfiehlt es sich, dass Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren. Idealerweise ist dies schon zu Ihrem regulären Arbeitsbeginn erledigt. Oft reicht ein Telefonat oder eine kurze Nachricht aus, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Grundsätzlich lohnt es sich aber, dass Sie einmal den generellen Kommunikationsweg im Krankheitsfall erfragen – denn der kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Wenn Sie länger krank sind, benötigen Sie auf jeden Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Aber was bedeutet eigentlich länger? Kann man beispielsweise drei Tage ohne Attest arbeitsunfähig krank daheim bleiben?

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Drei Tage krank: Brauche ich ein Attest?

Kranke Frau nimmt Tabletten im Bett.
Sie sind krank und wollen einfach nur das Bett hüten. Doch wann benötigen Sie eine Krankschreibung vom Arzt? © Cavan Images/Imago

Sie fühlen sich nicht wohl und wollen eigentlich am liebsten das Bett hüten und die Augen zu machen? Das ist verständlich, allerdings steht manchmal der Gang zum Arzt vorher an, weil Sie für die Arbeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Aber ab welchem Tag der Krankheit eigentlich? Das kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Aufschluss bietet Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist darin nichts geregelt, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5). Dies besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Das Gesetz räumt den Arbeitgebern allerdings das Recht ein, schon früher ein Attest zu verlangen.

Übrigens, Ihr Arbeitgeber kann ein Attest auch anzweifeln, das ist allerdings gar nicht so einfach.

Krank? Die AU müssen Sie nicht mehr bei der Arbeit vorbeibringen

Nach dem Besuch beim Arzt können Sie allerdings schnell wieder heim und ins Bett. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie nicht mehr beim Arbeitgeber abgeben. Der kann sich ganz einfach bei Ihrer Krankenkasse darüber informieren und die Daten für den aktuellen Fall erfragen. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber in der Pflicht ist, sich die relevanten Daten über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu holen. Ausnahmen gibt es bei Privatversicherten oder Krankschreibungen aus dem Ausland. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) informiert auf der eigenen Webseite, dass es ebenso bei den Kind-Krank-Tagen gleich bleibe. In diesem Fall gelte die Vorlagepflicht der Beschäftigten.

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