☑️ Besuche beim Arzt/der Ärztin, unter Umständen auch bei anderen Fachärztinnen und -ärzten, sollte nichts Gesundheitliches dagegen sprechen
☑️ Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke
☑️ Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma, beispielsweise mit gebrochenem Arm
☑️ Urlaubsreise antreten
☑️ Kinobesuch, beispielsweise mit gebrochenem Arm
Wichtig ist, dass Sie all dies nur tun sollten und dürfen, wenn Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden. Der Gang zum Vorstellungsgespräch kann beispielsweise bei einer Krankschreibung wegen eines gebrochenen Arms kein Problem darstellen. Der Fall ist vor rund zehn Jahren vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 106/12) verhandelt worden. Des Weiteren dürfen Sie ebenfalls in den Urlaub fahren, wenn dies für Ihre Gesundheit förderlich ist. Beispielsweise bei einigen Atemwegserkrankungen ist ein Aufenthalt am Meer gesundheitsfördernd. Sollten Sie allerdings eine Verschlechterung bemerken, ist es sinnvoll, den Urlaub abzubrechen.
Während der Besuch im Restaurant in der Regel kein Problem ist, sollte das förderlich für die Gesundheit sein, sind Partys oder Alkoholkonsum eher nicht ratsam. Sollten Sie bei solchen Fehltritten während einer Krankschreibung erwischt werden, droht Ihnen eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung, wie die Rechtsanwälte Gansel informieren.
Sie fühlen sich wieder fit, obwohl Sie noch krankgeschrieben sind? Dann können Sie wieder arbeiten gehen. Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt es sich nur um eine Einschätzung, wie lange die Genesung dauern kann. Noch einmal zum Arzt oder zur Ärztin gehen, um sich ‚gesund zu schreiben‘ ist nicht notwendig, da es eine solche Bescheinigung gar nicht gebe. Auch um Ihren Krankenversicherungsschutz müssen Sie sich, wie die Rechtsanwälte Gansel auf ihrer Website weiter informieren, keine Sorgen machen.