Arbeitsrecht: Darf ich private Dokumente im Büro drucken oder das Handy laden?
Schnell mal eben ein paar private Dokumente in der Arbeit ausdrucken oder das Smartphone aufladen. Die Verlockung ist da, das mal schnell zu machen. Aber darf man das eigentlich?
Vieles geht heute digital, allerdings muss man doch immer mal wieder etwas in Papierform abgeben oder einreichen. Vorzugsweise immer dann, wenn der Drucker daheim streikt. Sie sind eh im Büro bei der Arbeit und da können Sie ja auch mal eben den Drucker dort benutzen, oder? Wie das rechtlich aussieht, wenn Sie private Dokumente bei der Arbeit ausdrucken oder das Smartphone laden.
Arbeitsrecht: Besser einmal nachfragen, statt einfach drucken

Einfach so sollten Sie nicht Ihre privaten Sachen an dem Arbeitsdrucker ausdrucken – denn je nachdem, wie oft man dies tut, steigt der Verbrauch von Druckerpatronen und Papier. Da kann auch schon das Problem entstehen, denn wenn man es ganz streng sieht, dann handelt es sich dabei um Diebstahl. Grundsätzlich sind die Arbeitsmaterialien nämlich nur für dienstliche Zwecke zu verwenden, wie das Portal Arbeitsabc informiert. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einfach Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, den Drucker privat zu nutzen.
- Oft gibt es kein offizielles Verbot.
- Allerdings kann auch etwas zur privaten Nutzung der Arbeitsmaterialien im Arbeitsvertrag oder ähnlichen Vereinbarungen stehen.
Sollten Sie doch im Büro drucken, könnten Sie eine Abmahnung bekommen. Wenn Sie in der Probezeit sind oder Ihr Arbeitgeber Sie auf dem Kieker hat, müssen Sie schlimmstenfalls mit einer Kündigung rechnen.
Ist die kurze Handyladung schon Stromklau?
Ihr privates Smartphone im Büro laden, kann eine schlechte Idee sein. Wenn der Arbeitgeber dies nicht erlaubt hat, kann der Stromklau zu einer Abmahnung führen. Sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin private Geräte an das betriebliche Stromnetz stecken, kann dies schlimmstenfalls zu einer Kündigung führen, informiert das Portal Haufe. Erlaubt die Firma das Aufladen der privaten Geräte, gilt er strenggenommen als Betreiber und muss Sicherheitsauflagen erfüllen. Jedes Elektrogerät muss vor der Inbetriebnahme durch eine befähigte Person, einer Elektrofachkraft, überprüft und in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.