Kinderwunschbehandlung – Kassen zahlen mehr als die Hälfte der Kosten
Klappt es bei Paaren nicht auf natürlichem Wege, schwanger zu werden, kommt künstliche Befruchtung ins Spiel. Das kostet, aber es gibt Hilfe.
Fehlgeburten, aber auch ungewollte Kinderlosigkeit sind heutzutage für viele noch immer ein Tabuthema. Die Betroffenen leiden daher still, oft müssen sie zudem noch dem sozialen Druck standhalten. Besonders dann, wenn sie schon länger mit ihrem Partner zusammen sind oder bereits ein gewisses Alter erreicht haben.
Kinderwunschbehandlung – Kassen zahlen mehr als die Hälfte der Kosten
Jede sechste Frau hierzulande, die sich mit ihrem Partner Nachwuchs wünscht, kennt das Problem: Sie versuchen, schwanger zu werden, doch es will auf natürlichem Wege einfach nicht klappen. Das belegt das 2021 erschienene Jahrbuch des Deutschen IVF-Registers, das die Daten fast aller Kinderwunschzentren auswertet.

Viele Frauen, die sich an die Zentren wenden, sind durchschnittlich 35,6 Jahre alt, doch die meisten Hilfesuchenden gehen bereits auf die 40 zu. Grundsätzlich soll aber auch der Anteil der Patientinnen zunehmen, die bereits die 40 überschritten hat. Das mittlere Alter der Männer liegt ebenfalls im Schnitt bei 38,5 Jahren. Allerdings kann nicht jedes ungewollt kinderlose Paar eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen. Diese sind schließlich sehr langwierig und auch sehr teuer.
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Doch es gibt gute Nachrichten: Betroffene Paare können bei ihrer Krankenkasse nach Zuschüssen für die Kosten einer künstlichen Befruchtung fragen. Manche zahlen laut Finanztest sogar mehr als gedacht.
Kinderwunschbehandlung – Kosten lassen sich auch von Steuer absetzen
Wer gesetzlich versichert ist, erhält bei seiner Krankenkasse etwa die Hälfte der genehmigten Behandlungskosten im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung zurück. Es empfiehlt sich, dort direkt nachzuhaken, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Zudem zeigt Finanztest, dass die meisten Krankenkassen einen zusätzlichen Zuschuss im Rahmen ihrer Extraangebote gewähren.
Darüber hinaus bieten mehrere Bundesländer zusätzlich eine Finanzspritze für eine künstliche Befruchtung. Und das nicht zu knapp: Demnach sollen sich diese nochmal mit bis zu 50 Prozent an den genehmigten Behandlungskosten beteiligen. Übrigens: Die Kosten, die Sie für eine künstliche Befruchtung haben, können Sie auch zum Teil von der Steuer absetzen. Diese lassen sich als außergewöhnliche Belastung angeben – sofern die Behandlung nach den Maßstäben des deutschen Embryonenschutzgesetzes durchgeführt worden ist.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.