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Die ersten warmen Tage in diesem Jahr waren gleichzeitig auch der Startschuss für die Grillsaison. Doch besonders auf Balkonen in Städten müssen Gartenfreunde dabei einige Dinge berücksichtigen.
Berlin – Längst hat der März schon Tage gebracht, an denen sicherlich viele ihr selbst zubereitetes Essen frisch vom Grill genossen haben. Im großen, weitläufigen Garten ist das meistens kein Problem, doch wer einen kleinen Balkon in der Stadt sein Eigen nennt, muss beim Grillen etwas Rücksicht nehmen und sich vorher den Mietvertrag genauer durchlesen*, wie 24garten.de* berichtet.
Laut dem Deutschen Mieterbund ist das Grillen auf auch noch so kleinen Balkonen prinzipiell erlaubt. Die einzigen zwei Hindernisse, die es geben kann, sind folgende: 1. Im Mietvertrag ist Grillen auf dem Balkon ausdrücklich verboten; 2. Beim Grillen zieht Rauch in die Wohnungen anderer Miete.
Vermieter haben also grundsätzlich die Möglichkeit, im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon zu verbieten. Mietern, die das Verbot missachten, kann der Vermieter sogar kündigen. Ein anderer Aspekt ist die Belästigung der Nachbarn. Fühlt sich ein Nebenbewohner durch den Rauch belästigt, muss der Grill leider ausbleiben. In diesem Fall sollten Balkonbesitzer auf einen Elektrogrill zurückgreifen. *24garten.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.