01. Februar 2020 bis 30. Mai 2021 (bzw. aktuelles Datum) = 16 Monate * 10 € = 160 €
Sie können mindestens 285 € zurückfordern. Sollte eine zehnjährige Frist gelten, können Sie die gesamten Gebühren – auch von vor 2018 – zurückverlangen.“
Weitere Infos und Details erklären die Experten von Stiftung Warentest hier. Einen „interaktiven Musterbrief“ stellen die Verbraucherzentralen außerdem hier bereit. Noch ein Hinweis der Experten: Lehnt das Geldinstitut die Forderung ab, sollten Verbraucher nicht sofort aufgeben: Sowohl die privaten Banken, die Volksbanken und auch die Sparkassen haben - wie es in dem dpa-Bericht zum Thema ebenfalls heißt -, Schlichtungsstellen, an die sich Verbraucher in Streitfragen wenden könnten. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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