Diese Assistenzsysteme werden bald zur Pflicht

Um für mehr Sicherheit der Autofahrer im Straßenverkehr zu sorgen, müssen ab 2022 in Neuwagen serienmäßig zahlreiche neue Assistenzsysteme verbaut sein.
Es kommen zahlreiche Neuheiten* auf Autofahrer zu. Die EU hat bereits 2019 eine Verordnung beschlossen, die nun offiziell gültig wird. Sie sieht vor, dass ab dem 6. Juli 2022 alle neuen Fahrzeugtypen in der Grundausstattung über zahlreiche neue Assistenzsysteme verfügen müssen – darunter zum Beispiel ein Notfall-Spurhalteassistent oder ein Müdigkeitswarner. Ab dem 7. Juli 2024 sind diese Assistenzsysteme dann für alle Neufahrzeuge Pflicht. Hier eine Übersicht über einige der Assistenzsysteme:
Diese Assistenzsysteme sind ab 2022 in allen neuen Fahrzeugtypen vorgeschrieben
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA: Intelligent Speed Assistance): Das Assistenzsystem soll künftig verhindern, dass Autofahrer das Tempolimit überschreiten. Es verfügt über digitale Straßenkarten und erkennt über eine Verkehrszeichenerkennung, ob Tempolimits eingehalten werden. Bei einer Überschreitung macht das System mit akustischen und visuellen Warnhinweisen darauf aufmerksam.
- Notbremsassistent: Es soll ein Notbremsassistent in neuen Fahrzeugtypen Pflicht werden. Er soll selbstständig Gefahrensituationen erkennen und das Fahrzeug abbremsen, um Kollisionen zu verhindern.
- Notfall-Spurhalteassistent: Der Spurhalteassistent (LKA: Lane Keeping Assist) ist vielen bereits bekannt, künftig soll aber der Notfall-Spurhalteassistent (ELK: Emergency Lane Keeping) Standard in Fahrzeugen werden. Er greift noch aggressiver ein, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen droht oder in den Gegenverkehr gerät.
- Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre: Schon 2019 haben die EU-Staaten beschlossen, dass Neuwagen ab 2022 über eine Vorrichtung zum Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre verfügen müssen. Zunächst einmal soll es sich aber nur um eine standardisierte Schnittstelle handeln. Bei Bedarf kann dann die Alkohol-Wegfahrsperre verbaut werden.
- Müdigkeitserkennung: Um Sekundenschlaf am Steuer zu verhindern, soll eine Müdigkeitserkennung das Fahrverhalten des Fahrers analysieren und mit akustischen und optischen Zeichen darauf hinweisen, dass Pausen eingehalten werden müssen.
- Rückfahrassistent: Beim Rückwärtsfahren soll der Assistent vor Passanten oder anderen Hindernissen warnen.
- Sicherheitsgurt-Warnsystem: Das Warnsystem ist bereits seit dem 1. September 2019 für Vorder- und Rücksitze neuer typgenehmigter Fahrzeuge vorgeschrieben. Diese Regelung soll inzwischen für alle neu zugelassenen Autos gelten.
- Unfalldatenspeicher (Black Box): Wie bei der „Black Box“ im Flugzeug sollen auch Autos in Zukunft über einen Datenspeicher verfügen, mit dem sich ein Unfallhergang rekonstruieren lässt.
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