Österreich: Skifahren nur mit 2G - was gilt für Kinder?
Die Weihnachtsferien sind für Niedersachsen die Zeit für einen Skiurlaub in Österreich. Doch im Winter 2021/22 ist wegen Corona alles komplizierter.
Wien - Mit den Kindern in den Skiurlaub fahren. Für Niedersachsen und Bremen bleiben nur die Weihnachtsferien (23. Dezember bis 7. Januar). Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben die Norddeutschen keine Winterferien. Um rund um Neujahr eine gewisse Schnee-Garantie zu haben, muss man nach Österreich fahren. Doch die dort verschärften Coronaregeln* erfordern vorab eine Menge an Planungen. Kompliziert wird es, wenn ungeimpfte Kinder dabei sind. Für Kinder gelten je nach Alter unterschiedliche Regeln in Österreich:
Skiurlaub in Österreich: 2G-Regel
Bis zum vollendetem 6. Lebensjahr | keine Masken- oder 2G-Nachweispflicht |
Bis zum vollendetem 14. Lebensjahr | ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz |
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 2G-Nachweis erforderlich |
Vor dem vollendeten 12. Lebensjahr | kein 2G-Nachweis |
Wer geimpft ist und Skifahren will, hat gute Karten, dass dies auch möglich sein wird. Im Wintersportort Ischgl soll am 25. November die Wintersaison starten. Nachdem im vergangenen Winter der Skiurlaub größtenteils ausgefallen war, hoffen die Betreiber auf eine relativ normale Saison. Alles steht unter der Überschrift „Strenge Regeln, sicherer Winter“.
Für die Nutzung der Seilbahn- und Liftanlagen* sind wir ab 15. November dazu verpflichtet, bei allen Gästen einen gültigen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) zu kontrollieren, heißt es auf der Seite des Stubaier Gletscher. Und weiter: Das Ticket ermöglicht nur dann Zutritt ins Skigebiet, wenn ein entsprechender 2G-Status nachgewiesen wird. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Österreich: Skipass ist an das 2G-Zertifikat geknüpft
Um den aktuellen 2G-Status auf den Pisten nachzuweisen, wird das Zertifikat an das Skiticket geknüpft. Heißt konkret: Die Kassenmitarbeiter verknüpfen die Ticketnummer mit dem 2G-Nachweis. Wer vorab digital seinen Skipass bestellt, kann es zu Hause machen – Ticketnummer eingeben und QR-Code (Grüner Pass, Genesenen-Bescheinigung, Impfnachweis) einscannen. Auf den Webseiten wie skiamade.com steht noch der Hinweis: Dieses Tool ist derzeit noch in Ausarbeitung und wird so bald als möglich online gestellt. Bis zur Fertigstellung des Online-Tools erfolgt eine visuelle Kontrolle des Nachweises im Skigebiet.
Vergleichbar mit der Onlinelösung funktioniert die Verknüpfung an den Pickup-Automaten. Grundsätzlich haben Besucher den gültigen Nachweis stets mitzuführen und im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen vorzuzeigen. Coronatest gehören nicht mehr dazu. Die Grünen in Deutschland plädieren aktuell für eine Wiedereinführung der kostenlosen Tests.*

Eine böse Überraschung könnten Urlauber erleben, wenn das Zertifikat über 2G während des Urlaubs das Verfallsdatum erreicht. Dann kann ein Mehrtage-Ticket nicht ausgestellt werden.
Schüler auf Klassenfahrt können über den verantwortlichen Lehrer einen Vertrag mit der Seilbahngesellschaft schließen. Dann müssen die Lehrer die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Vorteil: Am Lift kann die Schulklasse geschlossen einsteigen, ohne dass jeder Schüler seinen 2G-Status nachweisen muss. Diese Möglichkeit besteht auch für andere Reisegruppen.
Impfstatus hat ein Verfallsdatum
Bei der 2G-Regel in Österreich hat der Impfstatus ein Verfallsdatum.* Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca: 9 Monate nach Erhalt der Zweit- oder Drittimpfung. Johnson&Johnson ist bis zum 2. Januar gültig, danach braucht es eine zweite Dosis. Wer genesen ist und eine Impfung hat, ist neun Monate safe. Ein Genesungsnachweis ist bis zu 6 Monate (180 Tage) nach Ende der Quarantäne gültig. Wie auch in Deutschland ist beispielsweise der Impfstoff Sputnik V in Österreich nicht anerkannt. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.