Zuschuss Heizkosten: Diese Verbraucher haben Anspruch darauf
Die Energiepreise erreichen 2022 schier astronomische Höhen. Vor allem das Heizen wird deutlich teurer. Zuschüsse sollen entlasten. Doch wem stehen diese zu?
Berlin – Harte Realität für Verbraucher in 2022 in Deutschland: Die Preise für Strom- und Gas steigen enorm an. Im Sommer drohen vielen Haushalten deswegen hohe Nebenkostenabrechnungen. Doch besteht das Vorhaben der neuen Bundesregierung um Kanzler Olaf Scholz (SPD), für 2022 einen Heizkostenzuschuss zu zahlen. Im Fokus stehen hierbei vor allem Wohngeldbezieher, also Haushalte mit niedrigem Einkommen. Bleibt der Rest damit auf der Strecke?
Heizkostenzuschuss 2022: Finanzielle Unterstützung auch für Studierende und Auszubildende
Zu solch einem Szenario muss es nicht zwingend kommen. Denn der Kostenanstieg für Strom, Heizöl und Erdgas fürs Heizen* tangiert natürlich noch deutlich mehr Personengruppen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert angesichts der hohen Energiepreise finanzielle Unterstützung auch für Studierende und Auszubildende.

In einem Positionspapier vom DGB würde es laut Informationen der Funke-Mediengruppe heißen, dass die von der Bundesregierung geplanten Heizkostenzuschüsse für Wohngeldempfänger auf alle einkommensschwachen Haushalte ausgeweitet werden müssten.
Energie- und Strompreise steigen an: Heizkostenzuschuss 2022 soll für finanzielle Entlastung sorgen
Zudem würde es mehr als nur eine Einmalzahlung brauchen. „Einmalige Zuschüsse werden nicht reichen, solange ein Preisrückgang nicht absehbar ist“, soll es in diesem Kontext vom DGB heißen. Mit ihrer Forderung steht der Deutsche Gewerkschaftsbund aber nicht allein auf weiter Flur.
Azubis, die diese Hilfen bekommen, haben wenig Geld. Für diese Auszubildenden macht der Heizkostenzuschuss also einen echten Unterschied.
Denn auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den geplanten, einmaligen Heizkostenschuss auch auf bedürftige Auszubildende ausweiten. „Mir ist wichtig, neben Bafög-Empfängern auch Auszubildende einzubeziehen, die Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld erhalten“, wird der Sozialdemokrat von der Nachrichtenagentur Reuters zitiert. Etwa 65.000 Lehrlinge könnten von einem Heizkostenzuschuss profitieren.
Anspruch auf Heizkostenzuschuss 2022: Bezug von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung durch Sozialamt vorausgesetzt
Wer aber hat überhaupt Anspruch auf solch einen Heizkostenschuss? Wer eine Transferleistung von der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt erhält und auf diesen Zuschuss zurückgreifen möchte, benötigt zunächst einmal einen offiziellen Antrag. Dieser kann als Formular auf der Seite der Arbeitsagentur heruntergeladen werden.
Wer zu den Rentnern oder den Erwerbsunfähigen gehört, kann zudem einen schriftlichen Antrag an das Sozialamt stellen. Die Voraussetzung für einen Heizkostenzuschuss ist der aktuelle Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I/II)* oder der aktuelle Bezug der Grundsicherung des Sozialamtes.
Erweiterter Anspruch auf Heizkostenzuschuss 2022: Auch Azubis oder BAföG-Empfänger können ihn beantragen
Wie bereits angedeutet, können zudem Wohngeldbezieher, BAföG-Empfänger*, Auszubildende mit Ausbildungsbeihilfe sowie Geringverdiener einen Heizkostenzuschuss beantragen. Dabei gibt es jedoch spezielle Verdienstgrenzen für diese Transferleistung. Für die Bearbeitung des Antrags können in der Regel drei bis fünf Wochen eingeplant werden, ehe der erste Heizkostenzuschuss überwiesen wird.
Infos rund um den Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss beträgt, unabhängig von der Einkommensgruppe, maximal drei Euro pro Quadratmeter. Über die genaue Summe informiert das Landratsamt, nachdem es die erforderlichen Antragsformulare sowie die Nebenkostenabrechnung erhalten hat. Unwahre Angaben im Rahmen eines Antrags für den Heizkostenschuss können eine Anzeige wegen Sozialbetruges und die Rückzählung der zu Unrecht erhaltenen Beträge mit sich ziehen. Deswegen sollte ein Heizkostenzuschuss auch nur dann beantragt werden, wenn der Anspruch auf diesen tatsächlich besteht.
Mit dem eigentlichen Heizkostenzuschuss unterstützte der Staat übrigens Haushalte, die durch steigende Energiepreise in die finanzielle Bredouille geraten waren. 2001 wurde der Zuschuss einmalig an alle Haushalte ausgezahlt, die in der vorherigen Heizperiode über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügten. Der Heizkostenzuschuss belief sich damals auf fünf D-Mark pro Quadratmeter Wohnfläche. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.