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Ende aller Corona-Maßnahmen: Dann soll es so weit sein – laut Beschlüssen

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Von: Yannick Hanke

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Die Bevölkerung sehnt sich nach dem Ende aller Corona-Maßnahmen. Die Politik hat bereits Beschlüsse gefasst. Rückt der „Freedom Day“ in greifbare Nähe?

Berlin – Seit nunmehr zwei Jahren schränkt das Coronavirus das öffentliche Leben enorm ein. Immer wieder kam und kommt es zu Verboten, speziellen Regeln, Einschränkungen und Maßnahmen der Politik, mit denen der Pandemie Einhalt geboten werden soll. Spritzen gegen das Virus und Varianten wie Omikron bleiben das oberste Gebot – ganz gleich, ob Erst-, Zweit- oder Boosterimpfungen.

Und so langsam mehrt sich die Anzahl derer, die nur eine Frage haben: Wann kommt es endlich zum Ende aller Corona-Maßnahmen?

Ende aller Corona-Maßnahmen: Bundesregierung lockert in drei Schritten – was nun alles wegfällt

Der neidische Blick geht ins europäische Ausland. England, Dänemark, Schweden – sie alle heben ihre Corona-Regeln in Gänze auf oder lockern zumindest zu großen Teilen. Und das Ende aller Corona-Maßnahmen in Deutschland? Bleibt noch ein frommer Wunsch. Wissenschaftlich wurde bereits nachgewiesen, dass die Omikron-Variante sich zwar rasend schnell verbreitet und überträgt, jedoch nicht zu so schweren Verläufen wie beispielsweise die Delta-Variante führen soll.

Zu sehen ist, wie eine Person eine FFP2-Maske in der Hand hält.
Wann kommt das Ende aller Corona-Maßnahmen? Und fällt damit auch die Maskenpflicht weg? Ein Beschluss von Bund und Ländern liegt bereits vor und wird in mehreren Schritten durchgeführt. (Symbolbild) © Marijan Murat/dpa

Deswegen halten es Landesregierungen mittlerweile für vertretbar, die Corona-Regeln peu à peu aufzuheben beziehungsweise zu lockern. Bremen fährt diesen Kurs, auch Niedersachsen nimmt große Änderungen vor. Clubs und Diskotheken dürfen unter strenger Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht wieder öffnen, Hotels stehen auch wieder Ungeimpften mit negativem Corona-Test offen. Mit einem absoluten Ende aller Corona-Maßnahmen ist das nicht gleichzusetzen – noch nicht.

Infektionsschutzgesetz läuft aus – folgt das Ende aller Corona-Maßnahmen am 20. März?

Die Debatte um den oftmals als „Freedom Day“ deklarierten Tag, an dem das Ende aller Corona-Maßnahmen erfolgen soll, wurde nicht zuletzt durch die Unionsfraktion im Bundestag angeheizt. „Sinken die Corona-Zahlen wie erwartet, wird der Maßnahmenkatalog des Paragrafen 28a Infektionsschutzgesetz nicht mehr nötig sein“, hatte Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher von CDU/CSU, gegenüber dem „Tagesspiegel“ gesagt.

Heißt: Wenn sich die Corona-Gesamtlage deutlich entspannen sollte, wird sich seine Fraktion nicht für die Verlängerung des befristeten Infektionsschutzgesetzes aussprechen. Das konkrete Datum, von dem die Rede ist, wenn es um das Ende aller Corona-Maßnahmen geht: Sonntag, 20. März. 2022. Ist das realistisch?

Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschließt weitreichenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Deutschland

Eine Frage, die mit einem klaren „Jein“ zu beantworten ist. Erst Mitte Februar 2022 hatten Bund und Länder im Rahmen ihrer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Dabei erfolgt die Öffnung in drei Schritten.

Zunächst wurde die Obergrenze für private Zusammenkünfte bei Geimpften und Genesenen wieder aufgehoben. Zuvor waren private Treffen nur mit bis zu zehn Personen, die letztendlich die 2G-Kriterien erfüllen mussten, erlaubt. Ungeimpfte sehen sich hingegen weiterhin mit Kontaktbeschränkungen konfrontiert. Sie dürfen sich nur mit dem eigenen Hausstand sowie maximal zwei zusätzlichen Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Corona-Regeln aber ausgeschlossen.

Ende vieler Corona-Maßnahmen: 2G-Kontrollen im Einzelhandel fallen weg, Gastronomie steigt auf 3G-Regel um

Ebenso gehören 2G-Kontrollen im Einzelhandel der noch vergleichsweise jungen Corona-Geschichte an. Der Impfstatus hat mittlerweile keine Relevanz mehr, wenn Personen einkaufen gehen möchten. Mitunter wurde die 2G-Regel im Einzelhandel zuvor schon durch Gerichte gekippt, die den Ausschluss von bestimmten Personengruppen für rechtswidrig erachteten. Die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.

Der nächste und somit zweite Lockerungs-Schritt erfolgt am Freitag, 4. März 2022. Die in manchen Bundesländern geltende 2G-Regel für die Gastronomie* wird abgeschafft, in Restaurants und Cafés gilt fortan stattdessen 3G. Bedeutet, dass hier Geimpfte und Genesene sowie Ungeimpfte mit tagesaktuellem, negativem Corona-Test Zugang haben.

Ungeimpfte dürfen wieder in Hotels übernachten – Veranstaltungen wieder mit bis zu 25.000 Personen möglich

Eine Lockerung, die aber auch in Hotels und Pensionen greift, wo von 2G auf 3G umgestuft wird. Darüber hinaus dürfen Diskotheken und Clubs in Deutschland wieder öffnen. Doch anders als in der Gastronomie gilt hier die 2G-Plus-Regel. Geimpfte und Genesene müssen also zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest nachweisen. Oder, dass sie bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben. Dann ist der Corona-Test obsolet.

Unter 2G- oder 2G-Plus-Bedingungen dürfen Geimpfte und Genesene zudem an überregionalen Großveranstaltungen teilnehmen. Die Maskenpflicht greift aber auch hier unverändert. Eine maximale Auslastung von 60 Prozent ist in geschlossenen Räumen erlaubt. Maximal sind hier jedoch 6000 Zuschauer möglich.

Veranstaltungen, die im Freien ausgetragen werden, dürfen wiederum zu 75 Prozent ausgelastet werden. Das Maximum an Zuschauern beträgt in absoluten Zahlen 25.000 Personen.

Ende aller Corona-Maßnahmen am 20. März? Homeoffice-Pflicht läuft aus, Zugangsbeschränkungen fallen für alle weg

Bleibt der dritte Schritt, der am 20. März 2022 erfolgen soll und erneut die Frage nach dem Ende aller Corona-Maßnahmen aufwirft. Die noch geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sollen an diesem Stichtag enden – zumindest weitestgehend. Heißt in der Praxis: Zugangsbeschränkungen sollen komplett wegfallen. Zudem soll der jeweilige Impfstatus keine Rolle mehr spielen, wenn es um den Zutritt von öffentlichen Einrichtungen geht.

Am 20. März endet ebenfalls die Homeoffice-Pflicht, die als unmittelbare Reaktion auf ein enorm hohes Corona-Infektionsgeschehen eingeführt wurde. Dementsprechend können Arbeitgeber von ihren Angestellten wieder verlangen, dass sie ins Büro kommen, um dort ihre Arbeit zu verrichten. Mit dem Ende des Infektionsschutzgesetzes fällt nämlich auch die Homeoffice-Pflicht weg.

Ende aller Corona-Maßnahmen noch nicht erreicht – denn Maskenpflicht bleibt bestehen

Doch kann auch individuell mit dem Arbeitgeber ausgemacht werden, dass zum Beispiel nur an bestimmten Tagen in der Woche eine Pflicht zur Anwesenheit im Büro besteht. Der rechtliche Anspruch hierfür ist Arbeitnehmern in Deutschland aber nicht gegeben.

All das Aufgezählte wird sich für viele Menschen wie das Ende aller Corona-Maßnahmen anfühlen. Nachvollziehbar, schließlich fallen viele Einschränkungen weg und es herrschen vor allem Klarheit und Transparenz darüber, was letztendlich noch zu beachten ist. Ein nach wie vor wichtiger Aspekt darf dabei jedoch nicht vergessen werden: die Maskenpflicht.

Corona-Regeln nach dem 20. März: Maskenpflicht, Abstandsgebote, allgemeine Hygienemaßnahmen

Die Maskenpflicht bleibt nämlich in geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln als Basisschutz vorerst erhalten. Selbiges gilt für Abstandsregeln und allgemeine Hygienemaßnahmen. Das Ende aller Corona-Maßnahmen kann am 20. März 2022 also noch nicht verkündet werden. Doch sind es große Schritte, die – trotz aller Nachvollziehbarkeit – wieder in ein „normales“ Leben zurückführen. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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