Teil vom 3. Entlastungspaket: 200-Euro-Hilfe für Studenten und Fachschüler fix

Die Würfel sind gefallen und das Bundeskabinett hat die 200-Euro-Sonderzahlung für Studenten und Fachschüler abgesegnet. Dies ist Teil vom 3. Entlastungspaket der Regierung.
Update vom 18. November um 13:40 Uhr: Berlin – Als Teil des nunmehr 3. Entlastungspakets hatte die Ampel Anfang September 2022 eine einmalige 200-Euro-Sonderzahlung für Studenten und Fachschüler vereinbart. Am Freitag wurde diese nun vom Bundeskabinett beschlossen. Dennoch sehnt sich das Studentenwerk nach weiteren Hilfen – wie zum Beispiel den Wegfall der GEZ-Gebühr.
200-Euro-Hilfe für Studenten und Fachschüler fix: Kabinett beschließt Maßnahme aus 3. Entlastungspaket
Die einmalige Sonderzahlung für Studenten und Fachschüler soll der Abfederung von stark gestiegenen Energiepreisen dienen. Laut den Plänen des Bundesbildungsministeriums wird eigens hierfür eine Plattform im Internet eingerichtet, über die eben jene Einmalzahlung beantragt werden kann. Doch sei noch offen, wann das Geld tatsächlich ausgezahlt werden könne. Schließlich befinde sich die Plattform noch im Aufbau.
Update vom 23. September um 12:18 Uhr: Zahlreiche Studenten warten auf ihre Energiepauschale aus dem 3. Entlastungspaket der Bundesregierung. Nun ist bekannt geworden, dass die Einmalzahlung wohl erst 2023 ausgeschüttet wird. Wie der Spiegel berichtet, soll dies aus einem internen Papier des Koalitionsausschusses hervorgehen. Weiterhin unklar ist, wie die Energiepauschale für Studenten überhaupt bei den Berechtigten ankommen soll.
Das Problem: Bankverbindungen von Studenten werden nicht zentral erfasst. „Die genauen Modalitäten der Auszahlung“ hingen von „Beratungen des Bundes mit den Ländern“ ab, heißt es von Jens Brandenburg (FDP). Vorausgegangen war eine Schriftliche Frage der CSU-Abgeordneten Katrin Staffler.
Erstmeldung vom 13. September um 10:13 Uhr: Bremen – Zur Unterstützung der Menschen in Zeiten des Ukraine-Kriegs, der Corona-Pandemie und der Energiekrise hat die Bundesregierung inzwischen drei Entlastungspakete geschnürt, um der Bevölkerung finanziell unter die Arme zu greifen. Mit dem Entlastungspaket 3 nimmt sie nun weitere 65 Milliarden Euro in die Hand. Und dieses Mal profitieren explizit auch Studierende von den Plänen der Ampelkoalition.
Studierende und Berufsfachschülerinnen und -schüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Beim Vorgängerpaket hatte es viel Kritik gegeben, dass Studierende bei der Energiepreispauschale nicht berücksichtigt wurden – obwohl diese Bevölkerungsgruppe ein erhöhtes Armutsrisiko hat, da durch die Corona-Pandemie auch viele Nebenjobs weggefallen sind.
Entlastungspaket 3: Energiepauschale (EEP) von 300 Euro für erwerbstätige Studenten – auch bei Minijobs
Auf die Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket 2 in Höhe von 300 Euro, die im September 2022 ausgezahlt wird, hatten nämlich nur Erwerbstätige Anspruch. Studierende konnten zwar einen individuellen Heizkostenzuschuss beanspruchen – aber nur, wenn sie auch BAfög-Empfänger waren. Ein Großteil der Studierenden ging hier also leer aus.

Studenten, die neben der Uni jedoch einem Job nachgehen, haben unter Umständen aber Anspruch auf die Energiepauschale für Erwerbstätige aus dem zweiten Paket – und könnten 2022 dann gleich zwei Einmalzahlungen kassieren.
Energiepauschale in Höhe von 200 Euro aus 3. Entlastungspaket gibt es auch für Studenten ohne BAföG
Im Entlastungspaket 3 wurde mit der Energiepauschale (EEP) für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro nun nachgelegt. Alle Studierenden sollen dieses Mal etwas von den Hilfen haben – auch diejenigen ohne BAföG-Ansprüche, was viele Betroffene erleichtern dürfte. Jedoch fallen die Hilfen für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro geringer aus als die für Rentnerinnen und Rentner, die im Rahmen des dritten Pakets gleich 300 Euro Zuschuss bekommen.
Energiepauschale für Studenten: Wann die Hilfe aus dem 3. Entlastungspaket gezahlt wird
Wann genau die Energiepauschale für Studenten in Höhe von 200 Euro ausgezahlt wird, ist noch unklar. Laut Medienberichten könnte die Auszahlung zum 1. Dezember 2022 erfolgen. Wie genau man den Zuschuss aus dem 3. Entlastungspaket bekommt, ist noch nicht bekannt. Die Bundesregierung hatte jedoch erklärt, dass der Bund die Kosten für die Einmalzahlung trägt und derzeit mit den Ländern beraten wird, wie die Auszahlung „schnell und unbürokratisch“ erfolgen kann.
Energiepauschale für Studierende aus dem 3. Entlastungspaket | |
Wer bekommt sie? | Studierende und Fachschülerinnen und -schüler |
Wie viel bekommen sie? | 200 Euro |
Wann wird sie ausgezahlt? | Noch nicht bekannt, möglicherweise am 1. Dezember 2022 |
Wie bekommt man die Einmalzahlung? | schnell und unbürokratisch, Bund und Länder stimmen sich noch ab |
Doppelt vom Entlastungspaket profitieren: Studentische Hilfskräfte und Studenten mit Minijobs können zwei Einmalzahlungen kassieren
Mit ein wenig Glück können Studierende aber gleich zweimal von den Entlastungspaketen der Bundesregierung profitieren. Und zwar dann, wenn sie zwar an einer Uni eingeschrieben sind, nebenher aber auch arbeiten. Denn aus der Nebentätigkeit entsteht auch für sie ein Anspruch auf die Energiepauschale aus dem Entlastungspaket 2, das im Mai verabschiedet wurde.
Energiepauschale von 300 Euro für Erwerbstätigkeit in Steuerklasse 1 bis 5 aus Entlastungspaket 3
Für die Arbeitnehmer-Energiepauschale sind nämlich neben Angestellten auch Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, berechtigt. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft oder wie lange die Tätigkeit im Jahr 2022 ausgeübt wurde. Die einzige Bedingung: Es muss sich entweder um einen pauschal versteuerten Minijob handeln oder die Tätigkeit muss in einer der Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert sein. Für Nebentätigkeiten in der Steuerklasse 6 gilt der Anspruch nicht.
Welche Einmalzahlungen können Studierende erhalten? | Wer erhält sie? |
200 Euro Energiepauschale aus Entlastungspaket 3 | alle Studierenden sowie Fachschüler |
300 Euro Energiepauschale aus Entlastungspaket 2 | nur Studierende, die einer Nebentätigkeit nachgehen |
230 Euro Heizkostenzuschuss aus Entlastungspaket 2 | nur Studierende mit BAföG- oder Wohngeld-Anspruch |
Die meisten Nebentätigkeiten für Studierende dürften damit also abgedeckt sein – der Auszahlung von der 300 Euro-Energiepauschale im September dürfte also nichts im Wege stehen. Problematisch wird es allerdings, wenn Studenten sich über Job-Vermittlungs-Apps wie zum Beispiel Zenjob etwas dazuverdient haben. Denn für diese Tätigkeit ist zwingend erforderlich, in der Steuerklasse 6 angemeldet zu sein.
Energiepauschale für Studenten: In Steuerklasse 6 besteht kein Anspruch auf Einmalzahlung
Der Vorteil solcher Apps ist, dass man ganz kurzfristig Jobs für einen Tag annehmen kann, wenn es gerade passt – oft nur für wenige Stunden. Gerade für Studierende ist dieses hohe Maß an Flexibilität natürlich attraktiv, da man die Arbeit gut an den Stundenplan anpassen kann und sich nicht verpflichten muss.
In Bezug auf die Energiepauschale für Erwerbstätige geht man bei solchen Beschäftigungen allerdings leer aus. Die 200 Euro aus dem 3. Entlastungspaket erhält man aber trotzdem, da er für alle Studierenden gilt.