Maskenpflicht bei Aldi, Edeka, Rewe: Bundesländer setzen die Corona-Regel im Supermarkt aus
Bis Anfang April 2022 hat die Maskenpflicht im deutschen Einzelhandel definitiv Bestand. Doch wie geht es danach mit der Corona-Regel im Supermarkt weiter?
Update vom 29. März um 14:30 Uhr: Berlin – Zum 2. April 2022 endet die rechtlich eingeräumte und bindende Übergangsphase und viele Bundesländer lockern unter anderem die Corona-Regeln in Supermarkt. In den Bundesländern greift dann die sogenannte Hotspot-Regel, die jedoch nicht flächendeckend in der Anwendung vonstattengehen soll. Ein Antrag mehrerer Bundesländer, die bestehenden Corona-Regeln noch einmal deutschlandweit zu verlängern, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Corona-Regeln im Supermarkt und Discounter: In folgenden Bundesländern könnte die Maskenpflicht bei Aldi, Edeka, Lidl und Rewe bald fallen
Auch wenn es verlockend klingt, auf die Maske beim nächsten Einkauf als Corona-Regel im Supermarkt oder Discounter zu verzichten: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte bereits, dass er es befürworten würde, wenn Supermarktketten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin Masken vorgeben würden. In folgenden Bundesländern kann die Maskenpflicht bei Aldi, Lidl, Edeka und Rewe ab dem 2. April fallen. In anderen Bundesländern finden aktuell noch Beratungen über den weiteren Umgang mit der Corona-Lage und somit auch mit den Corona-Regeln im Supermarkt statt.
Corona-Regel im Supermarkt und Discounter: In diesen Bundesländern könnte die Maskenpflicht bei Aldi, Lidl, Rewe und Edeka fallen
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Saarland
- Sachsen
- Thüringen
Erstmeldung vom 23. März 2022: Der „Freedom Day“ am 20. März 2022 ist geplatzt, das Infektionsgeschehen hat es nicht hergegeben. Zwei Tage zuvor hat der Deutsche Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Dadurch fallen zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen weg, viele Regeln und Beschränkungen haben jedoch vorerst bis zum 2. April Bestand.
Dies gilt vor allem für die Maskenpflicht im Einzelhandel und somit auch im Supermarkt. Doch wie geht es mit dem Tragen der Schutzmaske bei Aldi, Edeka, Lidl oder Rewe danach weiter?
Maskenpflicht bei Aldi, Edeka, Rewe: Discounter und Supermärkte können Corona-Regel im Einzelhandel nach dem 2. April 2022 selbst verlängern
In ganz Deutschland greift die Maskenpflicht im Supermarkt auf jeden Fall bis zum 2. April 2022. Diese Corona-Regel gilt gar für alle Geschäfte des Einzelhandels und nicht nur für Discounter und Supermärkte wie Aldi, Edeka, Lidl oder Rewe. Danach könnte die Verpflichtung, eine Schutzmaske gegen das Coronavirus in den entsprechenden Bereichen zu tragen, theoretisch fallen.

Hierfür bedarf es schließlich gesetzlicher Vorgaben, die den Corona-Handlungsrahmen vorgeben, in dem sich Verbraucher bewegen müssen. Besteht bis zum 2. April jedoch keine gesetzliche Regelung, könnten Discounter, Supermärkte und andere Geschäfte des Einzelhandels, die von Hamsterkäufen gezeichnet sind, in Eigenregie eine Maskenpflicht anordnen. Ein Sprechen im Konjunktiv, das genauer beleuchtet werden muss.
Maskenpflicht im Einzelhandel: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen Corona-Regel verlängern – auch in Discountern und Supermärkten
Wie die „Bild“ berichtet, will mit Mecklenburg-Vorpommern nun das erste Bundesland vorpreschen und die Maskenpflicht bis 27. April verlängern. Dies würde somit auch den Einzelhandel im Allgemeinen und Discounter und Supermärkte im Speziellen betreffen. Begründet wird dies durch Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) mit einem „dynamischen Infektionsgeschehen“ und Personalausfall in den Kliniken.
Am Mittwoch, 23. März 2022, soll der Landtag über die mögliche Verlängerung der Maskenpflicht entscheiden. Mit Hamburg plant übrigens das nächste Bundesland, die Maskenpflicht zu verlängern* und dabei ein rechtliches Schlupfloch zu nutzen. Hierfür muss der Stadtstaat jedoch erstmal Corona-Hotspots ausrufen. Im Folgenden könnten dann Zutrittsregeln wie 2G und 3G sowie eine Maskenpflicht, beispielsweise in Discountern und Supermärkten von Aldi, Edeka oder Rewe, ausgesprochen werden.
Maskenpflicht bei Aldi, Lidl, Edeka, Rewe kann als Corona-Regel im Suprmarkt verlängert werden – wenn ein Corona-Hotspot vorliegt
Hinsichtlich der Verlängerung der Maskenpflicht im Einzelhandel und somit auch in Discountern und Supermärkten wie Aldi, Lidl, Rewe oder Edeka, weiß Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Ländern jedoch etwas Wind aus den zum Teil schon gespannten Segeln zu nehmen:
Der Hotspot hat klare Voraussetzungen.
Heißt konkret: die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems vor Ort – in einem Landkreis, einer Stadt oder gar in einem ganzen Bundesland – „muss konkret bedroht sein“. Denn mal wieder gibt es durch die Politik klare Regelungen, wie ein Corona-Hotspot überhaupt definiert wird. Sollte nur an einem Ende eines Bundeslandes eine solche Gefahr bestehen, „kann man nicht am anderen Ende ein Hotspot ausrufen“, fügt Buschmann in Bezug auf die Corona-Regel an. Auch nicht als Betreiber von Aldi, Edeka oder Rewe, versteht sich.
Omikron im Vormarsch, doch wird Maskenpflicht im Einzelhandel verlängert? Aldi, Edeka, Lidl und Rewe könnten von Hausrecht Gebrauch machen
Die Überlegung, die Maskenpflicht im Einzelhandel aufgrund der rasanten Verbreitung von Omikron zu verlängern, sollte grundsätzlich erst einmal nachvollziehbar sein. Während Symptome bei einer Omikron-Infektion noch recht gut zu deuten sind, wird bei den Symptomen, die auf eine Infektion mit der Omikron-Unterform BA.2 hindeuten, noch gerätselt und neues Omikron-Symptom nach der Corona-Infektion in der Forschung für unliebsame Aufregung sorgt. Umso ratsamer erscheint „altbewährter“ Schutz in Form der Maskenpflicht – eben auch in den Discountern von Aldi oder Lidl und den Supermärkten von Edeka oder Rewe.
Ein Unterfangen, das eigentlich im Bereich des Möglichen liegen sollte. Oder etwa doch nicht? Die Betreiber von Aldi, Edeka, Lidl oder Rewe könnten schließlich von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Maskenpflicht als Corona-Regel in ihren Supermärkten und Discounter-Filialen forcieren. Laut dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) sei die Bereitschaft hierfür aber eher gering.
Handelsverband Deutschland (HDE) spricht Discountern und Supermärkten für Verlängerung der Maskenpflicht keine Empfehlung aus
Gegenüber dem RND hatte der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bedeutung von Masken für das Verhindern von Corona-Infektionen zwar herausgestellt. Doch sei die Maskenpflicht in Supermärkten wie Aldi, Lidl oder Edeka nun mal auch keine dauerhafte Lösung, wie es von HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth im Zusammenhang mit der Corona-Regel in Supermärkten heißt. Seine diplomatisch anmutende Antwort:
Wann der Zeitpunkt für den Wegfall der Maskenpflicht gekommen ist, müssen die Expertinnen und Experten aus der Medizin einschätzen.
Die Mitglieder des Verbandes aus dem Einzelhandel, also auch Discounter und Supermärkte à la Aldi, Edeka, Lidl oder Rewe, erhalten somit keine definitive Empfehlung für die Zeit nach dem 2. April 2022. Wie also soll künftig mit der Maskenpflicht als Corona-Regel im Supermarkt verfahren werden: beibehalten, abschaffen oder gibt es gar einen Kompromiss, der irgendwo dazwischen liegt?
Maskenpflicht im Discounter und Supermarkt: Aldi will sich an Corona-Regeln der Länder halten – Rewe hält sich an behördliche Anordnungen
Auf Anfrage hätten Lidl und Kaufland, Teil der Schwarz-Gruppe, bereits mitgeteilt, dass man sich generell an die jeweiligen Corona-Regeln der Länder und der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung orientieren wolle. Dies lässt nicht unbedingt darauf hindeuten, dass die Unternehmen von sich aus eine Maskenpflicht in ihren Supermärkten und Discountern vorschreiben werden.
Eine Maskenpflicht bei Rewe, die vom Supermarkt selbst in die Wege geleitet wird, scheint ebenfalls ausgeschlossen. „Wir setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen gewissenhaft um“, zitiert RND einen Sprecher des Unternehmens. Und Aldi Nord wiederum möchte „zunächst die politische Diskussion sowie die konkrete Ausgestaltung der Länderverordnungen abwarten“.
Maskenpflicht bei Edeka: Supermarktkette mit Sonderrolle bei Corona-Regel – inhabergeführte Märkte können selbst über Verlängerung entscheiden
Bislang zeichnet sich also ein klares Bild ab. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und somit auch bei Discountern und Supermärkten wie Aldi oder Rewe hat bis zum 2. April 2022 Bestand. Danach greift die Corona-Regel im Supermarkt weiterhin nur, wenn es der Gesetzgeber klar geregelt hat. Die Betreiber der Märkte selbst zeigen kaum Eigeninitiative in dieser Hinsicht.
Eine besondere Konstellation ergibt sich jedoch durch die Edeka-Gruppe. Hier sind nämlich viele Filialen inhabergeführt, wodurch eigenständig über jegliche Corona-Schutzmaßnahmen im jeweiligen Markt verfügt werden kann. Dies beinhaltet demnach auch die Maskenpflicht.
Könnte im Umkehrschluss aber auch bedeuten, dass in dem einen Edeka-Markt eine Schutzmaske gegen das Coronavirus getragen werden muss, und im nächsten Edeka-Markt wieder nicht. Und mal wieder regiert das Chaos. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.