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Bis zu 50 Euro pro Stunde: Die besten Minijobs und wie man an sie herankommt

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Von: Yannick Hanke

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Minijobs und Nebenjobs können mitunter sehr lukrativ sein. Doch welche Beschäftigungen sind die Favoriten, zusätzlich zum Haupterwerb?

Berlin – Keine Frage, das Leben wird immer teurer. Autofahrer leiden unter hohen Spritpreisen. Nahezu jeder Verbraucher unter den gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel. Um die persönliche finanzielle Situation etwas aufzubessern, empfehlen sich Mini- und Nebenjobs. Doch was muss hierbei beachtet werden? Wo kann das meiste Geld gemacht werden? Und muss der eigentliche Arbeitgeber über weitere Beschäftigungen informiert werden?

kreiszeitung.de gibt den großen Überblick.

Minijobs in Deutschland: Neue Obergrenze von 6240 Euro im Jahr

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland einen Minijob ausübt, darf maximal 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr verdienen. Derzeit gilt noch der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro, wodurch sich im Monat knapp 46 Arbeitsstunden ergeben. Doch wird die Obergrenze zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro pro Monat beziehungsweise 6240 Euro jährlich angehoben.

Im kleinen Bild werden ein Zehn-Euro-Schein sowie Kleingeld in die Kamera gehalten. Im großen Bild wird nach Unterstützung für eine Bar gesucht.
Minijobs können eine lukrative Nebenbeschäftigung sein. Vor allem in der Gastronomie wird händeringend nach neuem Personal gesucht. © Rolf Poss/imago/Montage

Da auch der Mindestlohn zu diesem Stichtag auf zwölf Euro ansteigen soll, könnten Betroffene noch knapp 43 Stunden im Monat ihren Minijob ausüben. Bis zu dieser Grenze, also den dann 520 Euro, bleiben die Monatsverdienste nämlich steuer- und sozialabgabenfrei.

Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen

„Als Minijobber arbeite ich brutto für netto“, heißt es in diesem Kontext von Peter Konieczny gegenüber Focus Online. „Ich bin sozialversicherungsfrei und muss nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen“, sagt der Teamleiter in der Minijob-Zentrale in Essen.

Minijobber können sich jedoch auch schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Es gilt aber Folgendes: Wer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung gleich mehrere Minijobs ausübt, ist nur beim ersten dieser Minijobs frei von Abgaben.

Lukrative Minijobs: In diesen Bereichen wird händeringend nach Hilfskräften gesucht

Wie komme ich an einen Minijob heran?

Möglichkeiten, um einen Mini- oder Nebenjob zu finden, gibt es einige. Helfen kann hierbei die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Behörde bietet nämlich verschiedene Hilfsangebote sowie ein eigenes Stellenangebot nur mit Minijobs an. Doch auch Online-Jobbörsen und Minijob-Plattformen wie etwa Jobware, Stepstone, Indeed, Xing oder Randstad warten mit zahlreichen Stellenangeboten auf Minijob-Basis auf.

Noch besser ist es natürlich, sich direkt in Form einer Initiativbewerbung zu bewerben. Vor allem in der Gastronomie, in Bäckereien sowie in Supermärkten werden derzeit händeringend Mitarbeiter gesucht.

Muss ein Minijob neben der eigentlichen Erwerbstätigkeit dem Hauptarbeitgeber gemeldet werden?

Wer verbeamtet ist, muss sich seine Nebentätigkeit in Form von einem Minijob genehmigen lassen. Wer wiederum im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, muss diesen Minijob zunächst nur dem Arbeitgeber melden. Maßgeblich entscheidend sind der Arbeits- oder Tarifvertrag in der Privatwirtschaft. Dort sind in der Regel nämlich Pflichten zur Anzeige oder gar zur Genehmigung von Nebenjobs vorgesehen.

Kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit in Form eines Minijobs verbieten?

Der Nebentätigkeit in Form eines Minijobs kann ein Arbeitgeber aber auch widersprechen. Jedoch nur, wenn er dafür auch berechtigte betriebliche Interessen hat. Ein Beispiel hierfür könnte sein, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Mitbewerber arbeiten will. Oder aber wenn die arbeitsvertraglichen Pflichten gefährdet werden, beispielsweise durch Nachtschichten im Minijob, obwohl man am Morgen wieder im Büro sein müsste.

Und auch Minijobber, die eine weitere geringfügige Beschäftigung aufnehmen, müssen dies melden – insofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. In solch einem Szenario kann der Arbeitgeber den Nebenjob auch verbieten. Wer ihn trotzdem aufnimmt, riskiert eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.

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