Lohnzahlungen: Ungeimpfte in Quarantäne müssen auf Gehalt verzichten

Die 16 Bundesländer sollen sich entschieden haben. Ungeimpfte sollen ab dem 11. Oktober im Falle einer Quarantäne kein Gehalt mehr erhalten. Die Hintergründe.
Berlin – Bislang sind es noch wenige Länder, die Ungeimpften keine Entschädigung mehr zahlen, wenn diese sich in Quarantäne begeben müssen. Das soll sich in Deutschland zeitnah ändern. Die Rede ist von einer bundesweit einheitlichen Regelung, die schon ab dem 11. Oktober gelten soll. Das berichtet der „Business Insider“.
Behörde: | Bundesministerium für Gesundheit |
Gründung: | 1961 |
Hauptsitz: | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Staatliche Ebene: | Bund |
Behördenleitung: | Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit |
Stellung: | oberste Bundesbehörde |
Haushaltsvolumen: | 35,30 Mrd. EUR (2021) |
Tochtergesellschaften: | Robert Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut u.v.m. |
Bundesländer einigen sich: Ungeimpfte Arbeitnehmer erhalten im Quarantäne-Fall keinen Lohn mehr
Demzufolge hätten sich die 16 Bundesländer in einer vertraulichen Runde der Chefs der Staats- und Senatskanzleien auf diese Entscheidung verständigt. Offiziell sollen die Gesundheitsminister von Bund und Länder erst am Mittwoch, 22. September 2021, einen konkreten Starttermin für eine bundesweit einheitliche Regelung finden.
Doch würden die Länder dem Vernehmen nach den 11. Oktober als konkretes Datum für sinnvoll erachten. Zum Hintergrund: ab dann stehen kostenlose Corona-Bürgertests, für die der Staat aufkommt, nicht mehr zur Verfügung. Ein Beschluss, mit dem der Druck auf Ungeimpfte weiter erhöht werden soll, sich doch noch impfen zu lassen.
Regelung, die lange in Corona-Zeiten galt: Arbeitnehmer erhalten in den ersten Quarantäne-Wochen 100 Prozent ihres Nettogehalts
Grundsätzlich gab es im Rahmen der Coronavirus-Krise über einen längeren Zeitraum eine klare, offen kommunizierte Regelung: Unter Berufung auf das Infektionsschutzgesetz bekommt derjenige eine staatliche Entschädigung, der sich in staatlich verordnete Quarantäne begeben muss.
Für die ersten sechs Wochen dieser Quarantäne erhalten die Beschäftigten 100 Prozent ihres Nettogehalts. Die Arbeitgeber gehen in diesem Szenario in Vorleistung und können sich das Geld per Antrag vom Staat erstatten lassen. Ab der siebten Woche können Arbeitnehmer immerhin noch eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls erhalten – maximal jedoch 2016 Euro.
Vorreiter Baden-Württemberg: Bundesland stoppt als erstes Entschädigungen für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen
Auf deutscher Ebene ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, dass den Stopp für Entschädigungen für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen beschlossen hat. Dies wurde bereits am 15. September umgesetzt. Niedersachsen will am 1. Oktober nachziehen, so auch Rheinland-Pfalz. Bayern zeigt sich, wie auch Bremen und Nordrhein-Westfalen, ebenfalls offen.
Schon Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der Corona-Impfungen für Kinder unter zwölf Jahren angekündigt hat, äußert sich in der Causa. So sieht Spahn nicht ein, „warum auf Dauer andere zahlen sollen, wenn sich jemand nicht für die kostenlose Impfung entscheidet, obwohl er könnte“.
„Wer sich infiziert, ist krank“: Kontaktpersonen von Corona-Infizierten in Quarantäne erhalten weiterhin Lohn
Eines muss aber auch klargestellt werden: Sind Ungeimpfte in Quarantäne, weil sie tatsächlich krank sind, erhalten sie auch weiterhin Geld. „Es geht um Lohn-Entschädigung für Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne – nicht um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, heißt es vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums. Denn: „Wer sich infiziert, ist krank und hat ein Anrecht darauf“.
Heißt: Wenn ein Arbeitnehmer an Corona erkrankt, wird weitergezahlt – auch im Falle von Ungeimpften. Doch ist das Krankentagegeld niedriger als die staatliche Entschädigung. Grundsätzlich beläuft sich dieses auf 70 Prozent vom Brutto, maximal jedoch 90 Prozent vom Netto. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.