Lockdown, Kontaktbeschränkung, Schulschließung: Diese Maßnahmen drohen uns jetzt
Die vierte Corona-Welle erwischt Deutschland mit voller Härte. Welche Maßnahmen drohen uns jetzt? Von Lockdown bis Schulschließungen. Alle Szenarien im Überblick.
Niedersachsen – Die Corona-Pandemie bestimmt wieder unser Leben. Inzidenzen schießen landesweit wieder in die Höhe – einzelne Länder kehren bereits in den Lockdown zurück. Im Norden des Landes sind die Zahlen noch vergleichsweise gering. Die Inzidenz in Niedersachsen beträgt derzeit 207,0, in Bremen 213,0 und in Hamburg liegt der Wert bei 248,0*. Dennoch bereitet sich Deutschland flächendeckend auf schärfere Corona-Maßnahmen vor. Von einem neuen Lockdown über Kontaktbeschränkungen bis hin zu Schulschließungen scheint wieder alles möglich.
Bundesland | Hospitalisierungsquote |
Bremen | 5,12 (1. Dezember 2021) |
Hamburg | 1,19 (1. Dezember 2021) |
Niedersachsen | 7,3 (1. Dezember 2021) |
Corona-Maßnahmen: Droht uns ein neuer Lockdown für alle?
Eine Frage, die sich derzeit viele Menschen stellen, ist die, ob es auch in diesem Winter einen neuen Lockdown für alle geben wird. Die Antwort ist einfach: Denn tatsächlich gibt es in Deutschland schon Landkreise, die sich aktuell im Lockdown befinden. So zum Beispiel in Bayern – Orte, deren 7-Tage-Inzidenz über 1000 liegt, haben das öffentliche Leben weitestgehend zurückgefahren. So sind Gastronomie, Sport- und Kulturveranstaltungen geschlossen. Kitas, Schulen und der Einzelhandel dürfen jedoch weiter geöffnet haben.

Allerdings ist ein bundesweiter Lockdown derzeit eher unwahrscheinlich. Erst kürzlich haben sich Bund und Länder beim Corona-Gipfel darauf verständigt, dass es keine neue Bundesnotbremse geben soll. Zwar werden einheitliche Regeln getroffen, die zur Eindämmung der Pandemie beitragen sollen, wie etwa der Ausschluss von Zuschauern bei Fußballspielen, doch soll es einen kompletten Lockdown wie im Frühjahr dieses Jahres nicht mehr geben.
Corona-Regeln im Winter: Müssen wir wieder mit Ausgangssperren rechnen?
Fakt ist, dass hier wohl zwischen Ungeimpften und Geimpften unterschieden werden muss. Denn wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss wahrscheinlich nicht mehr mit Ausgangssperren rechnen, obwohl bei den derzeitigen Zahlen zu Weihnachten vielleicht nur Kontaktbeschränkungen, sondern auch Ausgangssperre längst nicht vom Tisch sein könnte. Ein aktuelles Beispiel lässt sich derzeit in Dresden ausmachen. Denn dort dürfen Ungeimpfte das Haus zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur mit triftigem Grund verlassen. Dazu zählen unter anderem der Arbeitsweg oder der Weg zum Arzt.
Wer gegen die Ausgangssperre verstößt, riskiert in der sächsischen Landeshauptstadt ein Bußgeld von 250 Euro. Die Ausgangssperre zählt übrigens weiter zu den strengsten Maßnahmen. Deshalb fällt diese Corona-Regel, sobald die Inzidenz über drei Tage unter die Marke von 1000 fällt.
Strengere Corona-Maßnahmen: Für wen sollen Kontaktbeschränkungen gelten?
Ähnlich wie bei den Ausgangssperren wird höchstwahrscheinlich auch bei Kontaktbeschränkungen zukünftig zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften unterschieden. Bereits nach dem Corona-Gipfel am 30. November 2021, zeichnete sich ab, dass Ungeimpfte sich in den kommenden Tagen auf die Maßnahme der Kontaktbeschränkung einstellen müssen. Und das bundesweit.
Schon jetzt dürfen sich in Mecklenburg-Vorpommern drinnen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und draußen bis zu zehn Personen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen. In Niedersachsen gelten ebenfalls Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Wenn kein 2G-Plus-Nachweis vorliegt, dürfen sich nur noch maximal 15 Personen treffen. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher kündigte ebenfalls Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte an* – dann sollen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen.
Corona-Inzidenzen schießen in die Höhe: Müssen die Schulen wieder schließen?
Immer wieder betonten Politiker und Experten in den vergangenen Tagen, dass es das oberste Ziel sei, die Schulen offenzuhalten. Ein Shutdown der Schulen solle unbedingt verhindert werden, so der Tenor. Selbst in bayerischen Landkreisen mit einer Inzidenz von über 1000 bleiben die Schulen aktuell offen. Allerdings sind weiterhin lokale Schulschließungen möglich. Beispielsweise, wenn zu viele Lehrer oder Schüler erkranken oder um einen totalen Ausbruch zu verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht erinnerte in seinem Urteil zur Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen, an das Recht auf Bildung. Dennoch ist es den Bundesländern möglich, die Weihnachtsferien in diesem Jahr früher beginnen zu lassen. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern machen von diesem Recht Gebrauch. Dort schließen die Schulen zwei Tage früher als geplant. Die Schüler bekommen Aufgaben für zu Hause mit.
Immer strengere Corona-Regeln: Wer kann vor Weihnachten noch einkaufen gehen?
Wir erinnern uns: im letzten Jahr kam kurz vor Weihnachten der Shopping-Schock. Alle Läden bis auf die des täglichen Bedarfs wurden aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Dürfen wir in diesem Jahr bis zum Fest einkaufen gehen? Auch hier gibt es unterschiedliche Antworten. Für Geimpfte und Genesene wird es aller Voraussicht nach bei den derzeitigen Corona-Regeln keine Einschränkungen geben.
Doch Ungeimpfte können sich das Weihnachtsshopping vielerorts bereits abschminken. Hamburg kündigte bereits am 30. November 2021 an, im Einzelhandel künftig komplett auf 2G* umzustellen – ausgenommen Supermärkte. Diese 2G-Regel im Einzelhandel soll nach dem Bund-Länder-Gipfel nun bundesweit umgesetzt werden. Das missfällt nicht nur den Ungeimpften. Auch der Handelsverband HDE kritisierte den Ausschluss von Ungeimpften im Einzelhandel. Präsident Josef Sanktjohanser bezeichnete das Vorgehen laut Business Insider als „unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig“.
Bleiben Clubs und Restaurants vor Weihnachten geöffnet?
Restaurants sollen vor Weihnachten geöffnet bleiben. Allerdings auch hier nur für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte müssen sich das vorweihnachtliche Menü in diesem Jahr also erneut selbst zubereiten. Doch auch auf Geimpfte und Genesene kommt eine neue Corona-Regel zu. Vielerorts, wie zum Beispiel in Niedersachsen, wird für den Restaurantbesuch künftig ein Corona-Schnelltest verlangt – es gilt also die 2G-Plus-Regel.
Ähnlich sieht es derzeit bei den Corona-Regeln für Clubs und Diskotheken aus. In Hamburg beispielsweise ist der Besuch von Tanzveranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen mit tagesaktuellem Test gestattet. In einigen Bundesländern, wie dem Saarland, müssen Clubs jedoch zur Eindämmung der Corona-Pandemie wieder komplett schließen. Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD) geht sogar von einer bundesweiten Schließung von Clubs und Diskotheken in den kommenden Tagen aus. „Die Einschränkung von Diskotheken und Clubs, das wird auch bundesweit sicherlich beschlossen werden“, sagte er dem rbb.
Strengere Corona-Regeln nach nächstem Corona-Gipfel des Bundes sehr wahrscheinlich
Sehr wahrscheinlich werden die neuen und strengeren Corona-Maßnahmen schon nach dem nächsten Corona-Gipfel des Bundes beschlossen und verkündet. Dieser findet bereits am Donnerstag, 2. Dezember 2021, statt. Insbesondere Ungeimpfte sollten sich auf strengere Regeln einstellen. Niedersachsens Gesundheitsministerin kündigte bereits eine mögliche Verschärfung der Corona-Regeln auf die Warnstufe 3 an.
Neben der Schließungen von Freizeiteinrichtungen könnte auch der Zuschauerausschluss für Sportveranstaltungen beschlossen werden. Auch eine allgemeine Impfpflicht soll diskutiert werden. Bald-Kanzler Olaf Scholz hatte sich nach dem letzten Corona-Gipfel offen für eine Impfpflicht ab Februar oder März 2022 ausgesprochen. *kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.