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Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen: So klappt der Wechsel nach dem Stichtag

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Von: Johannes Nuß

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Einmal im Jahr haben Verbraucher die Möglichkeit, problemlos die Kfz-Versicherung zu wechseln. Danach ist es schwierig. Doch es gibt auch ein Sonderkündigungsrecht.

Berlin – Die Gründe, die Kfz-Versicherung zu wechseln, sind mindestens so vielfältig wie die Tarife und die Anbieter, die sich auf dem Markt befinden. Einmal im Jahr, immer am 30. November, haben Versicherungsnehmer in Deutschland die Möglichkeit, problemlos ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Danach oder davor ist es etwas schwieriger, aber nicht unmöglich. Denn in bestimmten Fällen haben die Nehmer einer Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Und dann ist ein Wechsel auch noch nach dem Stichtag am 30. November möglich. Wir verraten, wie das gelingt.

Kfz-Versicherung wechseln und vergleichen: Was muss eine gute Kfz-Versicherung bieten?

Ein Vergleich lohnt sich, denn bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung kann man häufig sparen. Wichtig ist es, den Versicherungsumfang genau zu vergleichen, denn die günstigste Variante ist nicht immer die beste. Auf die Leistungen kommt es an.

Kfz-Versicherung: Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht und wie lange kann ich wechseln?

Höhere Schadensquoten als im Vorjahr bei inflationsbedingt steigenden Reparaturkosten – viele Kfz-Versicherer haben für das kommende Jahr ihre Beiträge in der Kfz-Versicherung erhöht. Wenn die Prämie steigt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können auch unabhängig vom Stichtag am 30. November zu einem günstigeren Anbieter einer Kfz-Versicherung wechseln.

Auf dem Bürotisch liegt ein Autoschlüssel, Kugelschreiber und eine KFZ Versicherungspolice.
Auch unabhängig vom Stichtag 30. November haben Autofahrer in Deutschland die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. © imago/Symbolbild

Das Sonderkündigungsrecht gilt vier Wochen ab Eingang der erhöhten Beitragsrechnung. „Die Preise für Autoversicherungen steigen auf breiter Front“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer beim Vergleichsportal Verivox für den Bereich Versicherungen. „Haben Versicherte erst im November eine Beitragserhöhung erhalten, können sie ihre Versicherung auch noch über den 30. November hinaus wechseln.“ Sehr oft lohnt sich das. Im Schnitt sparen Autofahrerinnen und Autofahrer mit einem Wechsel 26 Prozent des Jahresbeitrags.

Kfz-Versicherung wechseln: Achtung vor versteckter Preiserhöhung bei Kfz-Versicherung

Übrigens sind Preiserhöhungen bei der Kfz-Versicherung nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Sogar wenn der Beitrag insgesamt sinkt, können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht haben. „Jedes Jahr steigen zahlreiche Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf. Für unfallfreies Fahren erhalten sie im Folgejahr einen höheren Schadenfreiheitsrabatt“, erklärt Wolfgang Schütz. „Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft.“

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Entscheidend ist der sogenannte Vergleichsbeitrag, den die Versicherung auf der Jahresrechnung angeben muss. Liegt die neue Prämie über dem ausgewiesenen Vergleichsbeitrag, haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen? Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall

Nicht nur nach einer Preiserhöhung kommen Versicherte aus ihrem laufenden Vertrag ihrer Kfz-Versicherung heraus. Ebenso wie der Versicherer haben auch Autofahrer nach einem Schaden das Recht, ihre bestehende Police zu kündigen und die Kfz-Versicherung zu wechseln – unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit.

Auch wenn sich der Versicherungsnehmer ändert, kann die Kfz-Versicherung nach dem 30. November und im laufenden Jahr gekündigt werden. Ebenso besteht in der Kfz-Versicherung die Möglichkeit für ein Sonderkündigungsrecht, wenn es zu einem Halterwechsel für ein versichertes Fahrzeug kommt. Etwa, wenn der Junior das Auto übernimmt.

Kfz-Versicherung mit Sonderkündigungsrecht wechseln: Kündigungsgrund ausdrücklich nennen

Wer ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung geltend machen möchte, sollte im Kündigungsschreiben ausdrücklich den Kündigungsgrund nennen. Das schafft Eindeutigkeit für den Versicherer. Zur fristgerechten Kündigung ist das Eingangsdatum beim Unternehmen entscheidend – nicht das Versanddatum.

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