Entlastungspakete: Wo schon bald Geld fließt und welche Hilfen auf sich warten lassen
Millionen Deutsche hoffen in der Energiekrise auf schnelle Entlastung. Doch wann fließt das Geld tatsächlich? Ein Überblick, wo baldige Erleichterungen winken und bei welchen Hilfen noch Geduld gefragt ist.
Berlin/Bremen – Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ächzen derzeit unter der Last der hohen Preise für Lebensmittel und Energie. Die verschiedenen Hilfen aus den Entlastungspaketen der Bundesregierung sollen zumindest einen Teil davon abfedern. Doch an vielen Stellen wird die Ausschüttung erst verzögert erfolgen. Mit welchen Hilfen ist schnell zu rechnen? Und wo wird es noch dauern?
Dezember-Hilfe aus dem Entlastungspaket: Wird die Soforthilfe für Gaskunden noch dieses Jahr fließen?
Um Gas- und Fernwärmekunden, denen besonders hohe Rechnungen bevorstehen, unter die Arme zu greifen, wurde die sogenannte Dezember-Hilfe beschlossen. Dabei handelt es sich um eine milliardenschwere Soforthilfe, die als Überbrückung gedacht ist, bis die Gaspreisbremse wirkt. Diese ist allerdings erst ab März geplant. Derzeit wird von den zuständigen Ministerien geprüft, ob sich die Maßnahme möglicherweise vorziehen lässt.
Die Rechnung für den Dezember-Abschlag soll daher für alle Gas- und Fernwärmekunden übernommen werden. Wie genau das erfolgen soll und vor allem wann, ist noch nicht ganz klar. Wie die Bild-Zeitung berichtet, erhalten die Versorger das nötige Geld von der staatlichen Förderbank zum 1. Dezember 2022. Um nicht wegen Verzögerungen in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, ziehen viele den Abschlag trotzdem zunächst von den Kunden ein und erstatten ihn erst später.
Entlastungspakete: Bei Kunden einiger Unternehmen wird im Dezember kein Gas-Abschlag abgebucht
Bei Kunden von E.ON, Vattenfall, Mainova und Badenova, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, verhält es sich laut Bild anders. Diese Unternehmen werden im Dezember tatsächlich nichts abbuchen. Das Geld bleibt also auf den Konten der Kunden. Selbstzahler müssen hingegen selbst aktiv werden: Sie sollten den Dauerauftrag für den Gasabschlag im Dezember einmalig aussetzen.

Strompreisbremse ab Januar 2023? Branche hält Umsetzung zum Jahresanfang für zu kurzfristig
Für alle anderen heißt es: warten. Sie werden die Erstattung erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung erhalten. Viele Unternehmen gaben an, dass die Frist bis Dezember zu kurz sei, um die Soforthilfe technisch umsetzen zu können. Ähnliches meldeten auch viele Stromversorger. Laut Branchenvertretern sei es zu kurzfristig, die geplante Strompreisbremse im Januar umzusetzen. Teil dieser Maßnahme ist es, den Strompreis für den Basisverbrauch privater Haushalte sowie kleiner und mittlerer Unternehmen zu deckeln. Ob das schon zum Jahreswechsel klappt, ist derzeit aber noch fraglich.
Mehr Kindergeld ab Januar 2023 ist fix – und was ist mit dem Wohngeld?
Wo allerdings tatsächlich gleich zu Jahresbeginn zusätzliches Geld winkt, ist beim Kindergeld. Familien können sich also freuen: Das Kindergeld steigt ab Januar 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Kind. Aber auch auf Familien mit geringem Einkommen warten Entlastungen, zum Beispiel bei den Wohnkosten. Beim Wohngeld soll es ab Januar 2023 nämlich Änderungen geben. Statt bisher 620.000 Haushalte sollen zu Jahresbeginn zwei Millionen Haushalte von der Hilfe profitieren.
Doch sogar die Bauministerin Clara Geywitz (SPD), aus deren Haus die Wohngeld-Reform stammt, ist laut Bild inzwischen skeptisch, ob sich die vielen zusätzlichen Anträge bis dahin bewältigen lassen. Hier wird es ihrer Ansicht nach zu Verzögerungen kommen. Viele Anträge werden wohl erst im März beschieden werden können.
Entlastungspakete: Steuerfreibetrag wird ab Januar 2023 erhöht
Was tatsächlich pünktlich greifen soll, ist die steuerliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Anhebung des Steuerfreibetrags. Dadurch soll die als kalte Progression bezeichnete schleichende Steuererhöhung zumindest zu einem gewissen Grad aufgefangen werden. Deshalb wird ab dem 1. Januar 2023 der Steuerfreibetrag auf 10.908 Euro angehoben. Das heißt, dass erst ab diesem Betrag Steuern auf das Einkommen fällig werden. Ab 2024 steigt er sogar noch weiter an, auf 11.604 Euro.
Studierende erhalten zum Jahresanfang 2023 eine 200-Euro-Hilfe, für Rentner gibt es früher Geld
Kurz vor dem Jahresende gab es noch eine weitere Verkündung in Sachen Entlastungen für Studierende und Fachschüler. Sie erhalten eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Die Hilfe wurde am 18. November vom Bundeskabinett endgültig beschlossen. Sie betrifft Studierende, die am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hoch- oder Fachschule eingeschrieben sind. Offen ist allerdings auch hier, wann genau das Geld fließen wird. Denn das Bundesbildungsministerium muss dafür zunächst eine Online-Plattform einrichten, über die die Einmalzahlung beantragt werden kann. Laut Tagesschau wurde als Termin nur grob der Jahresanfang genannt.
Für Rentnerinnen und Rentner gibt es hingegen noch dieses Jahr Geld. Sie sollen die 300 Euro Energiepauschale laut Tagesschau bis zum 15. Dezember ausgezahlt bekommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bereits im September 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten erhalten.
Einigen Arbeitnehmern winkt sogar eine Inflationsprämie – bis zum 3000 Euro steuerfrei sind drin
Für einige Arbeitnehmer könnte es sogar noch einen ordentlichen Bonus obendrauf geben. Der Bund fördert nämlich die steuerfreie Auszahlung einer sogenannten Inflationsprämie durch die Arbeitgeber. Sie können ihre Mitarbeiter zusätzlich mit bis zu 3000 Euro entlasten und werden dafür steuerlich begünstigt. Doch nur wenigen winkt das zusätzliche Geld noch in diesem Jahr. Denn die Arbeitgeber können die Auszahlung stückeln und auf einen längeren Zeitraum verteilen – bis Ende 2024. Zudem müssen sie die vollen 3000 Euro nicht ausschöpfen, sondern können einen insgesamt kleineren Betrag zahlen.
Bürgergeld und 49-Euro-Ticket sollen zum 1. Januar 2023 kommen – doch es wird eng
Ein paar Wackelkandidaten gibt es in Sachen Entlastungen auch noch: das 49-Euro-Ticket und das Bürgergeld. Wobei das Bürgergeld im Grunde nichts mit den Entlastungspaketen zu tun hat. Hier geht es um eine grundsätzliche Reform des Sozialgesetzes und eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Erwerbslosen. Da die Union das neue Sozialgesetz, das ab 1. Januar 2023 die geltenden Hartz-IV-Regelungen ersetzen soll, weiterhin blockiert, ist es derzeit fraglich, ob es für Menschen mit Anspruch auf das Bürgergeld ab Januar tatsächlich mehr Geld gibt oder nicht.
Eng wird es auch beim 49-Euro-Ticket, dem Nachfolger des 9-Euro-Tickets, das zum 1. Januar eine deutschlandweite Nutzung des Nahverkehrs ermöglichen soll. Auch dieser Termin ist noch nicht in trockenen Tüchern, denn Bund und Länder streiten noch um die Finanzierung. Die Verkehrsunternehmen halten die Umsetzung zum 1. Januar für unrealistisch. Zur Umstellung der Tarifsysteme der jeweiligen Verkehrsverbünde bräuchten sie mehr Zeit. Daher plädieren sie laut Bild auf eine Einführung zum 1. März 2023.