Gelber Impfpass und digitales Impfzertifikat 2022: Das gilt jetzt

Das neue Jahr könnte veränderte Corona-Regeln mit sich bringen. Sicher sind bereits Änderungen beim digitalen Impfzertifikat und beim gelben Impfpass. Die Übersicht.
Berlin – Gelbe Impfausweise sind alles andere als fälschungssicher. Sie lassen sich ohne allzu großen Aufwand kopieren, allein in Niedersachsen ist eine Vielzahl dieser in der Corona-Pandemie wichtigen Dokumente im Umlauf. Das nördliche Bundesland reagiert mit hunderten von Verfahren.
Zudem rüsten die ersten Bundesländer vor allem beim Impfsticker auf. Dort finden sich neben dem jeweiligen Namen des Impfstoffs, der Chargennummer und dem konkreten Impfdatum mittlerweile auch kleine Sicherheitsmerkmale. Doch gab es zuletzt auch bei den Strafen signifikante Änderungen. Wer mit gefälschtem Impfpass erwischt wird, muss viel Geld zahlen oder gar mit einer Haftstrafe rechnen. Und sonst? kreiszeitung.de liefert den Überblick.
Gelber Impfpass spielt 2022 kaum noch eine Rolle – digitale Patientenakte wird zunehmend wichtiger
Das gelbe Impfbuch wird von einigen Bundesländern bereits seit mehreren Monaten als ungültig erklärt. Dies ist schon in Berlin und Baden-Württemberg der Fall. Zudem müssen Bundesbürger in nahezu allen Impfzentren keine gelben Impfausweise mehr vorlegen, um ihre Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung zu erhalten.
2022 ist der gelbe Impfpass im Grunde obsolet. Dies resultiert aus der digitalen Patientenakte. Denn jede Impfung, die Bundesbürger beim Arzt erhalten, wird in diesem Jahr nicht mehr ausschließlich handschriftlich im sogenannten Impfbuch dokumentiert.
Krankenversicherte können ab 2022 wählen, ob der Eintrag im elektronischen Impfbuch erfolgen soll – oder eben nicht. Denn der e-Impfpass ist Teil einer jeden elektronischen Patientenakte und es empfiehlt sich, fortan alle Impfungen einheitlich in diesem Format zu hinterlegen.
Digitales Impfzertifikat wird vielerorts erkannt und akzeptiert – doch gilt es auf Fehler zu überprüfen
Diese elektronische Patientenakte kann ganz einfach bei der jeweiligen Krankenversicherung beantragt werden. Dafür spielt das digitale Impfzertifikat* eine immer wichtigere Rolle. Dieses Dokument ist leicht zu erkennen und europaweit einheitlich strukturiert. Und: Durch den QR-Code lässt sich das Impfzertifikat auch auf das Smartphone übertragen. Per Scan kann zudem die Gültigkeit geprüft werden.
Ein wichtiges Datum in diesem Kontext ist Dienstag, der 1. Februar 2022. Denn ab diesem Tag sind digitale Impfzertifikate innerhalb der Europäischen Union (EU) nur noch neun Monate (270 Tage) gültig. Ausschlaggebend ist hierbei das Datum der jüngsten Impfung. Allein deshalb sollten Betroffenen die ausgestellten, digitalen Impfzertifikate immer auf Fehler überprüfen.
Wie aber können sich diese Fehler gestalten? Wenn beispielsweise Vor- und Familienname vertauscht wurden, das Geburtsdatum falsch eingegeben wurde oder die Wohnadresse nicht mit der Erst- oder Zweitimpfung übereinstimmt, kann dies Auswirkungen auf den Impfstatus haben.
Reisen 2022 trotz Corona: Digitales Impfzertifikat muss zwingend gültig sein – andernfalls droht Bußgeld
Wer die CovPass-App* benutzt, sollte Folgendes berücksichtigen: Pro Person gilt ein QR-Code. Sollte ein zweiter Code angezeigt werden, ist ein ausgestelltes digitales Impfzertifikat fehlerhaft. Entsprechende Korrekturen können jedoch von jeder Apotheke kostenlos vorgenommen werden.
Vor dem Hintergrund von 2022 geplanten Reisen gilt: Bei einem Urlaub sollte bei Ein- und Ausreise das digitale Impfzertifikat gültig sein. Ist dies nicht der Fall, wird entweder ein aktueller, negativer Corona-Test benötigt oder aber es droht ein Bußgeld. Wer jedoch gewissenhaft sein digitales Impfzertifikat überprüft, kann das nunmehr dritte Corona-Jahr in Folge zumindest in dieser Hinsicht sorgenfrei bestreiten. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.