1. Startseite
  2. Deutschland

Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Homeoffice, Schnelltest und Maskenpflicht

Erstellt:

Von: Yannick Hanke

Kommentare

Für viele Beschäftigte spielen die Corona-Regeln am Arbeitsplatz wie Maskenpflicht oder Corona-Test eine Rolle, da die Homeoffice-Pflicht nicht mehr gilt.

Berlin – Vorbei sind die Zeiten von Jogginghosen und Pantoffeln, in denen gemütlich gearbeitet wird. Denn die Homeoffice-Pflicht in Deutschland ist am Sonntag, 20. März 2022, ausgelaufen. Dies hat zur Folge, dass Millionen von Arbeitnehmern wieder der Gang ins Büro antreten müssen. Hiermit verbunden ist natürlich auch das strenge Einhalten von Corona-Regeln am Arbeitsplatz. Doch auf was gilt es eigentlich nochmal zu achten? Homeoffice? Corona-Test? Oder Maskenpflicht im Büro?

Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Homeoffice-Pflicht gilt nicht mehr – und Millionen Beschäftige kehren ins Büro zurück

Corona-Regeln, nicht zuletzt am Arbeitsplatz, kommen seit März 2020 und damit seit Beginn der Pandemie eine große Bedeutung zu. Auch, wenn sie manch einem Bundesbürger als bloße Strafe und drastischem Entzug der Freiheitsrechte vorkommen, dienen sie doch letztendlich vor allem dem Schutz eines jeden Einzelnen. Infektionsherde sollen so gering wie möglich gehalten, Ausbrüche in Bereichen der kritischen Infrastruktur tunlichst vermieden werden.

Ein Mitarbeiter blickt auf das Testergebnis für einen Corona-Schnelltest. Im Hintergrund ist eine Tastatur zu sehen.
Die Tastatur grüßt wieder vom Schreibtisch im Büro: die Homeoffice-Pflicht in Deutschland ist zum 20. März 2022 ausgelaufen. Viele Arbeitnehmer müssen wieder in die Firma gehen. Doch welche Corona-Regeln gelten nochmal am Arbeitsplatz? (Symbolbild) © Matthias Balk/dpa

Durch den Wegfall der Homeoffice-Pflicht ergibt sich für viele Arbeitnehmer ein Bild, das aus Zeiten vor der Pandemie vertraut sein sollte: nach dem morgendlichen Kaffee geht es nicht mehr an den heimischen PC, sondern direkt zur Arbeit ins Büro. Die neue, alte Corona-Realität äußert sich bei vielen Beschäftigten aber auch in der Angst vor einer Omikron-Infektion am Arbeitsplatz*. Damit es möglichst gar nicht erst zu diesem Szenario kommt, müssen bestimmte Corona-Regeln strikt beachtet werden.

3G am Arbeitsplatz: Corona-Regeln im Büro – Beschäftigte brauchen Impf-, Genesenen- oder Corona-Testnachweis

Grundsätzlich waren Betriebe bis zum 20. März 2022, dem eigentlich als „Freedom Day“ geplanten Tag, zu kostenlosen Corona-Tests für ihre Angestellten verpflichtet. Das Bereitstellen musste mindestens zweimal pro Woche laut den Corona-Regeln im Büro erfolgen, um 3G am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Zudem greift die Maskenpflicht, die nach dem Beschluss des neuen Infektionsschutzgesetzes formal nur noch in bestimmten Bereichen gelten soll. In der Realität wird dies jedoch anders gehandhabt und die Maskenpflicht gegen das Coronavirus bleibt vielerorts bestehen – so auch im Supermarkt.

Zu den Corona-Regeln am Arbeitsplatz zählt in der Regel also weiterhin auch das Tragen einer Maske. Eine der wichtigsten Neuerungen stellt das mögliche Wegfallen der 3G-Regel am Arbeitsplatz dar. Durch diese Corona-Regel im Büro mussten Arbeitnehmer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mit sich führen. Ungeimpfte Beschäftigte mussten gar täglich einen aktuellen, negativen Corona-Test nachzuweisen. Doch dazu später mehr.

Homeoffice-Pflicht fällt auf dem Papier weg – doch Arbeitgeber und Arbeitnehmer können hybrides Modell vereinbaren

Die bereits angesprochene Homeoffice-Pflicht fällt auf dem Papier weg. Wenn die jeweilige Arbeit diese aber weiterhin ermöglicht, kann das altbewährte Modell auch nach wie vor praktiziert werden. Nicht zuletzt, wenn es hinsichtlich dieser Corona-Regel eine klare Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Eine Möglichkeit ist natürlich auch das hybride Arbeiten, das sich beispielsweise durch drei Bürotage und zwei Tage in der Woche im Homeoffice darstellen könnte.

Welche Corona-Regeln nun tatsächlich ab dem 20. März 2022 an welchem Arbeitsplatz respektive in welchem Betrieb gelten, obliegt im Kern den Arbeitgebern. Auf Basis des regionalen Infektionsgeschehens und möglichen Corona-Hotspots werden von den Betrieben Entscheidungen hinsichtlich der Corona-Regeln gefällt. Die räumlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel die Größe eines Büros, aber auch andere Umstände bei der Arbeit sollen dabei in die Entscheidung mit einfließen.

Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Diese Maßnahmen gibt die Verordnung den Arbeitgebern bei Homeoffice, Corona-Tests und Maskenpflicht vor

Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Betriebe müssen transparentes Hygienekonzept für Angestellte erstellen

Corona-Regeln am Arbeitsplatz müssen aber natürlich nicht nur beschlossen, sondern auch jedem Angestellten transparent zugänglich gemacht machen. Heißt: das finale Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber soll ein betriebliches Hygienekonzept sein. Dieses muss im jeweiligen Unternehmen öffentlich zugänglich gemacht werden, damit alle Angestellten über die Corona-Regeln am Arbeitsplatz informieren können.

Eine staatliche Regelung erfolgt lediglich nur noch bei Impfungen gegen das Coronavirus, ganz gleich, ob Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung. Denn in diesem speziellen Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Bedarf für einen Impftermin freistellen – während der Arbeitszeit.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßt Erhalt von Corona-Regeln am Arbeitsplatz: „Sind sinnvolle Maßnahmen“

Aufgrund der weiterhin rasanten Verbreitung von Omikron, dessen Inkubationszeit deutlich kürzer ausfallen soll als bei anderen Corona-Varianten, hat Hubertus Heil (SPD) bereits ein Machtwort gesprochen. Der Bundesarbeitsminister hält es für nicht vertretbar, Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz in Gänze einzustellen. Im Gegenteil:

Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt. Auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch Homeoffice und regelmäßige Testangebote, sind sinnvolle Maßnahmen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegenüber der dpa

Die neue Corona-Verordnung des Ministeriums von Hubertus Heil wurde am Mittwoch, 16. März 2022, durch das Kabinett abgesegnet. Demnach sollen Betriebe künftig selbst entscheiden, welche Corona-Regeln am Arbeitsplatz gelten – und welche eben nicht. Bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass die Corona-Schutzmaßnahmen im Büro nicht mehr direkt durch die sogenannte „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ vorgeschrieben werden.

Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz gelten vorerst bis 25. Mai 2022 – doch was folgt dann?

Auch über die gängigen Abstands- und Hygieneregeln, also grundlegende Corona-Regeln am Arbeitsplatz, sollen Betriebe künftig selbst über die Maßnahmen entscheiden. Diese „Kann-Regeln“, wenn man so will, sind am 20. März in Kraft getreten. Bestand haben sie zunächst einmal bis einschließlich 25. Mai 2022.

Dann könnten möglicherweise erneut andere Corona-Regeln am Arbeitsplatz in Deutschland gelten. Und die Jogginghosen und Pantoffeln dieses Landes feiern ihr großes Comeback. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare