Corona-Auszeit: Wie Familien den vergünstigten Urlaub beantragen können
Mit dem Programm „Corona-Auszeit“ will die Bundesregierung Familien mit kleinem Einkommen vergünstigten Urlaub ermöglichen. Wie aber funktioniert das?
Berlin – Wer mit seiner Familie mal wieder in den Urlaub fahren oder fliegen möchte, sollte jetzt genau mitlesen. Denn die Bundesregierung startet das Programm „Corona-Auszeit“. Mit diesem wird Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ein Urlaub ermöglicht*, der vergünstigt daherkommt. Bis Ende 2022 stehen hierfür insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Ab sofort kann gebucht werden – wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Behörde: | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Gründung: | 1953 als Bundesministerium für Familienfragen |
Hauptsitz: | Berlin, Glinkastraße 24 |
Staatliche Ebene: | Bund |
Behördenleitung: | Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Bedienstete: | rund 900 (Stand: 2021) |
Bundesregierung startet Programm „Corona-Auszeit“: Familien mit geringem Einkommen können auf 63 Familienferienstätten zurückgreifen
Insgesamt 63 gemeinnützige Familienferienstätten stehen für Interessierte an der „Corona-Auszeit“ im ganzen Bundesgebiet zur Verfügung. Diese reichen vom Bodensee über den Harz bis zur Ostsee. Es dürfen von den Berechtigten jedoch nur maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen gebucht werden – jeweils in 2021 und 2022.

Zu zahlen ist lediglich ein Eigenanteil von zehn Prozent für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, berichtet die dpa. Dies gilt, insofern die genannten Kosten im Preis inbegriffen sind. Der Rest wird vom Bund übernommen. Obendrauf kommen noch die Kosten für An- und Abreise sowie Kurtaxe.
Interessierte Familien müssen auf Einkommensgrenze achten: Wert variiert nach Anzahl oder Alter der Kinder
Ist eine passende Unterkunft ausgesucht worden, muss sich im nächsten Schritt erkundigt werden, ob es dort noch freie Plätze gibt. Der gültige Reisezeitraum beschränkt sich auf die Spanne vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
Elementar wichtig: die Einkommensgrenze darf hierbei nicht überschritten werden. Beispielsweise liegt diese bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren bei 40.344 Euro. Die Bemessungsgrenze bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft mit Kind unter sechs Jahren liegt wiederum bei 52.080 Euro.
Der Wert variiert jedoch je nach Anzahl oder Alter der Kinder. Zum Einkommen werden sämtliche Einkommensarten aller im Haushalt lebenden Personen gezählt. Darunter fallen auch Kindergeld, Rente sowie Unterhalt.
Einkommensrechner gibt Auskunft über möglichen Anspruch auf „Corona-Auszeit“ – Familienministerium entwickelt neuen Online-Check
Zudem sind Sozialleistungsempfänger automatisch berechtigt. Gleiches gilt für Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder Familien mit einem minderjährigen Kind, bei denen ein Elternteil schwerbehindert ist. Wichtig ist es zudem, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat und ein Kindergeldanspruch besteht.
Wer sich nicht sicher ist, ob seine Familie den Kriterien erfüllt, kann zuallererst auf den Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zurückgreifen. Jedoch fragt dieser nicht alle relevanten Voraussetzungen für die „Corona-Auszeit“ ab. Deswegen wird aktuell vom Bundesfamilienministerium ein noch brauchbarere Online-Check entwickelt, der bereits in Kürze zur Verfügung stehen soll.
„Corona-Auszeit“ gilt nur für Familien, die alle Kriterien erfüllen – Rechtsanspruch auf diesen Urlaub besteht nicht
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die „Corona-Auszeit“ nur für die Familienformen gilt, die diese Voraussetzungen erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf den vergünstigten Urlaub besteht jedoch nicht. Die Mittel und die Plätze in den Unterkünften seien begrenzt, teilt das Bundesfamilienministerium mit.
Noch nicht abzusehen ist, für wie viele Familienurlaube das Fördergeld reicht. Auf Nachfrage der dpa heißt es, das hänge davon ab, wie viele Personen je Urlaub anreisten und wie lange sie blieben. Vielleicht also schon eine Option für Familien in Bremen und Niedersachsen hinsichtlich der Herbstferien. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.