Bundespräsident: Wie hoch ist das Gehalt? Infos zu Beamtenbezug, Aufwandsgeld und Dienstwagen
Was zählt alles zum Gehalt des Bundespräsidenten und welche Bezüge erhält er in der Pension? Beamtenbezug, Aufwandsgeld und Dienstwagen.
Berlin – Innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands ist der Bundespräsident das Staatsoberhaupt. Das Amt wurde am 24. Mai 1949 gegründet. Dabei wurde eine Amtszeit von fünf Jahren festgelegt, wobei der Bundespräsident einmal wiedergewählt werden kann. Gewählt wird der Bundespräsident durch die Bundesversammlung. Diese Versammlung setzt sich aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von Wahlleuten der Länder zusammen – unter anderem eine Nazi-Zeitzeugin. Der erste Bundespräsident von 1949 bis 1959 war Theodor Heuss. Seit 2017 ist Frank-Walter Steinmeier im Amt. Amtssitz ist das Schloss Bellevue in Berlin. Darüber hinaus gibt es mit der Villa Hammerschmidt in Bonn auch einen Zweitwohnsitz. Wer wählt den Bundespräsidenten? Beim Ablauf gibt es einige Regeln zu beachten.
Amtsbezeichnung: | Bundespräsident |
Amtszeit: | 5 Jahre |
Stellung: | Staatsoberhaupt |
Einführung des Amtes: | 1949 |
Woraus setzt sich das Gehalt des Bundespräsidenten zusammen?
Das Amt des Bundespräsidenten ist keine leichte Aufgabe, denn der Bundespräsident repräsentiert das deutsche Volk. Darüber hinaus hat er eine sieben-Tage-Woche, welche mit zahlreichen Aufgaben gefüllt ist. Das Gehalt, welches der aktuelle Bundespräsident bezieht, hört sich zwar nach viel an, ist allerdings eher Durchschnitt, wenn man es mit anderen Führungskräften vergleicht. Das Besondere an dem Gehalt ist, dass es an das Gehalt des Bundeskanzlers beziehungsweise der Bundeskanzlerin gekoppelt ist. Jenes Gehalt hingegen ist an die Beamtenbesoldung gebunden.
Dabei bemisst sich das Gehalt des Bundeskanzlers auf fünf Drittel des Grundgehalts eines Staatssekretärs. Der Bundespräsident hingegen erhält zehn Neuntel des Gehalts des Bundeskanzlers. Das ist allerdings noch nicht alles, denn zusätzlich erhält das Staatsoberhaupt auch ein Aufwandsgeld, welches jährlich knapp achtzigtausend Euro beträgt. Mit diesem Geld sollen unter anderem Bedienstete bezahlt werden, welche beispielsweise die Wohnung sauber halten.
Daneben erhält der Bundespräsident auch noch Sachbezüge, wie beispielsweise einen Dienstwagen. Dieser besitzt ein personalisiertes Nummernschild und wurde zudem entsprechend umgebaut. Die Umbauten, welche den Schutz betreffen, werden dabei vom Bundeskriminalamt finanziert. Die Höhe des Bezugs wie auch des Aufwandsgeldes wird jedes Jahr durch den Haushaltsplan bewilligt, eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Wieviel Gehalt erhält der Bundespräsident netto?

Das Gehalt besteht aus mehreren einzelnen Teilen. Ein Faktor über die Höhe des Gehalts bildet dabei der Haushaltsplan. Dieser wird durch die Bestimmungen des Bundeshaushalts geregelt, welche dann im Bundestag besprochen werden. Ein anderer Faktor ist das Gehalt des Bundeskanzlers, welches als Beamtenbezug berechnet wird. Nachdem die Rahmenbedingungen stehen, kann man sich die einzelnen Teile des Gehalts ansehen, welche aus folgenden Teilen bestehen:
- Grundgehalt
- Aufwandsentschädigungen, um Dienstleistungen zu bezahlen
- Sachbezüge wie beispielsweise ein Dienstwagen
Dabei beträgt das Grundgehalt des Bundespräsidenten aktuell 18.000 Euro Brutto im Monat. Die Aufwandsentschädigungen belaufen sich auf 6.500 Euro Brutto im Monat. Der Wert des Sachbezugs ist dagegen nicht ermittelbar. Netto kann man also von knapp 14.000 Euro im Monat ausgehen. Auf das Jahr gerechnet wären es 294.000 Euro Brutto beziehungsweise knapp 167.000 Euro Netto.
Bekommt der Bundespräsident Gehalt nach seiner Amtszeit?
Auch nach seiner Amtszeit erhält der Bundespräsident noch Gehalt. Wie sich dieses Gehalt zusammensetzt, wird im „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“, kurz BPräsRuhebezG geregelt. Dieses Gesetz kam das erste Mal am 17. Juni 1953 zur Anwendung. Dabei ist das Gesetz nicht immer gleich, sondern wurde immer wieder angepasst. Die letzte Änderung trat am 5. Februar 2009 in Kraft. In diesem Gesetz wird der Anspruch über die Ruhebezüge wie auch die Ansprüche für die Hinterbliebenen geregelt. Diese Ruhebezüge nach der Amtszeit werden auch Ehrensold genannt.
In der Weimarer Republik gab es bereits eine Vorgängerregelung, das sogenannte „Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten“. Zu jener Zeit war das Gehalt gestaffelt. Die ersten drei Monate erhielt der Reichspräsident volles Gehalt. Danach war es ein Jahr lang fünfundsiebzig Prozent und wieder danach fünfzig Prozent des Gehalts.
Das Gesetz regelt allerdings nicht die nachwirkende Amtsausstattung wie beispielsweise ein Dienstwagen. Geregelt wiederum ist das aus Ehrensold berechnete Witwen- und Waisengeld des ehemaligen Bundespräsidenten. Der Ehrensold hingegen besitzt die Höhe der Amtsbezüge, allerdings ohne Aufwandsgelder. Diese Amtsbezüge spiegeln das Gehalt des Bundespräsidenten wider. *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA