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Neues bei Energiepreispauschale, Einmalzahlung und Co. – Das gilt ab Dezember

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Von: Alexander Eser-Ruperti

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Die Änderungen im Dezember 2022 haben es in sich: In zahlreichen Feldern gibt es spätestens zum Jahreswechsel Neuerungen. Welche sind das?

Berlin – Nachdem der November einige Neuerungen mit sich gebracht hat, tut sich zum Dezember – und anschließend zum Jahreswechsel – nochmal einiges. Zu den Änderungen im Dezember gehören unter anderem ein neuer Fahrplan der Bahn und mehr Geld für Beamte. Besonders entscheidend dürften im Dezember für die meisten Verbraucher jedoch andere Dinge werden: Die einmalige Übernahme der Heizkosten steht an und Rentner erhalten endlich die Energiepreispauschale. Was sich noch im Dezember tut – eine Übersicht.

Neu im Dezember 2022 ist die einmalige Übernahme der Heizkosten

Neu im Dezember 2022 ist die einmalige Übernahme der Heizkosten durch den Staat bei Fernwärme und Gas. Noch bevor die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse kommen, will die Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) eine erste Teil-Entlastung umsetzen: Versorger sollen einmalig auf ihre Abschläge verzichten und werden dafür vom Staat entschädigt. Kritiker hatten mit Blick auf das Hilfspaket der Ampel in der Vergangenheit wiederholt soziale Unausgewogenheit und eine Versorgungslücke kritisiert.

Der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor Euro-Scheinen und einem Tankschlauch
Die Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) will im Dezember eine erste Teil-Entlastung umsetzen. © Kay Nietfeld/Patrick Pleul/dpa/Montage

Änderungen im Dezember 2022: Energiepreispauschale auch für Rentner

Zu den Änderungen im Dezember 2022 gehört, dass auch Rentner endlich die Energiepreispauschale erhalten. Rentnerinnen und Rentner sollen die 300-Euro-Einmalzahlung bis zum 15. Dezember überwiesen bekommen. Um das Geld zu erhalten, muss seitens der Empfänger nichts getan werden, ein Antrag ist nicht nötig. Von der Bundesregierung heißt es, „Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat“.

Das ändert sich im Dezember 2022: Große Änderung bei der Deutschen Bahn – ein neuer Fahrplan kommt

Teil der Änderungen im Dezember 2022 ist darüber hinaus ein neuer Fahrplan der Deutschen Bahn, zeitgleich erhöht die DB ihre Preise bei Fernzugreisen. Ab 11. Dezember gilt der Winterfahrplan der Bahn, heißt, es fahren mehr Züge. Die sogenannten „Flexpreise“ steigen in diesem Rahmen ab 11. Dezember um im Schnitt 6,9 Prozent. Bahncards werden ebenfalls teurer – um etwa 4,9 Prozent.

Neu im Dezember 2022: Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht läuft aus

Ebenfalls neu im Dezember 2022: Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht läuft aus. Bisher mussten Angestellte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen können, ebenso wie die Belegschaft in einigen anderen Einrichtungen – etwa Arztpraxen. Begründet wird das Auslaufen dieser Regelung mit dem aktuellen Infektionsgeschehen: Das Gesundheitsministerium erwartet, dass zum Jahreswechsel „die Variante BQ1.1 oder ähnliche Varianten“ dominieren werden. Impfungen können bei diesen Varianten zwar weiter schwere Verläufe verhindern, der Schutz vor Ansteckungen ist hingegen begrenzt.

Neu im Dezember im Vergleich zum Vorjahr: Feuerwerk an Silvester kehrt zurück

Neu im Dezember im Vergleich zu den Vorjahren ist zudem, dass es wohl wieder ein Neujahr mit Feuerwerk geben wird. Zwei Jahre lang hatte es ein Verkaufsverbot für Feuerwerk und ein An- beziehungsweise Versammlungsverbot zu Silvester gegeben. Ziel der Maßnahme war es, Krankenhäuser in Zeiten der Corona-Pandemie vor Überlastung zu schützen. Auch in diesem Jahr können die Kommunen Böllerverbotszonen einrichten – das Verkaufsverbot ist hingegen nicht mehr gültig, ebenso besteht kein generelles An- und Versammlungsverbot mehr.

Das gilt im Dezember: Frist für freiwillige Steuererklärung für 2018

Und auch das gilt im Dezember: Bei der freiwilligen Steuererklärung gibt es eine Vierjahresfrist. Heißt: Bis zum 31. Dezember 2022 kann die freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2018 über „Elster“ oder per Post eingereicht werden. Abgaben nach dem 31. Dezember werden nicht mehr angenommen.

Neuerung ab Dezember 2022: Mehr Geld für Beamtinnen und Beamte

Für Beamtinnen und Beamten gibt es eine erfreuliche Neuerung ab Dezember 2022: Sie erhalten mehr Geld. Angestellte der Länder sollen ab dem Monat Dezember 2,8 Prozent mehr Gehalt beziehen. Insgesamt betroffen von der Änderung sind mehr als eine Million Beamtinnen und Beamte in Tarifbeschäftigung. Azubis, Studierende und Praktikanten im öffentlichen Dienst erhalten derweil 50 Euro mehr – im Gesundheitswesen sind es 70 Euro.

Neu im Dezember: Alarm auf dem Handy – Warntag am 08.12.2022

Und noch etwas ist neu im Dezember: Es wird einen Warntag geben. Es gilt: Nicht erschrecken, wenn das Mobiltelefon plötzlich Alarm schlägt. Am 08.12. um 11:00 Uhr erhalten alle Smartphone Nutzer eine lautstarke Benachrichtigung – insgesamt betrifft das potenziell 68 Millionen Handybesitzer in Deutschland. Durch den Warntag soll der Ernstfall geprobt werden, um zu sehen, ob Informationen bei Nutzern auf diesem Wege im Notfall ankommen.

Änderungen im Dezember 2022: Ein neues Telefonschutz-Gesetz kommt

Zu den Änderungen im Dezember gehört auch ein neues Telefonschutz-Gesetz ab 01. Dezember, dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Betrug geschützt werden. Das Gesetz sieht etwa vor, dass bei Anrufen aus dem Ausland keine Nummern aus dem Inland mehr angezeigt werden dürfen. Bisher war es möglich, mittels Manipulation realer Telefonnummern oder durch die Nutzung nicht vergebener Ziffernfolgen die Identität des Anrufers zu verschleiern.

Änderungen im Dezember 2022: Förderung von Plug-in-Hybriden durch den Umweltbonus läuft 2022 aus

Teil der Änderungen im Dezember 2022 ist, dass die Förderung von Plug-in-Hybriden durch den Umweltbonus 2022 ausläuft. Ziel ist laut Bundesregierung, nur noch E-Autos zu bezuschussen, die nachweislich einen positiven Effekt auf den Klimaschutz haben. Plug-in-Hybride besitzen zwei Antriebe – einmal einen batteriebetriebenen E-Motor, aber auch einen klassischen, umweltschädlichen Verbrennungsmotor.

Neu im Dezember 2022: Steuerbegünstigung für Autogas läuft aus

Ebenfalls neu im Dezember 2022: Steuerbegünstigungen für Autogas laufen aus. Eigentlich hätten diese bereits im Jahr 2018 enden sollen, allerdings wurden sie bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert. Regulär beträgt der Steuersatz bei 1000 Kilo Flüssiggas 409 Euro – und 22,09 Cent je Liter.

Änderung im Dezember: Tattoo-Entfernung nur noch bei approbierten Ärzten

Auch bei Tattoos gibt es Änderungen im Dezember. Wer eine Tattoo-Entfernung plant, muss dazu ab dem 31. Dezember einen approbierten Arzt mit Fachkenntnis aufsuchen. Geregelt wird dies durch das Strahlenschutzgesetz. Konkret gilt die Regelung laut MDR bei „allen Arbeiten mit nichtionisierenden Strahlungsquellen, die bei unsachgemäßer Anwendung schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können“. Dazu kann neben Tattooentfernungen beispielsweise auch die Behandlung von Gefäßveränderungen zählen.

Bei kosmetischer Haarentfernung ist weiterhin keine Arztpflicht gültig. Trotzdem gibt es Änderungen: Ab 31. Dezember muss ein Fachkundenachweis vorliegen.

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