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Solaranlage für den Balkon: Mieter brauchen künftig wohl keine Zustimmung

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Von: Helena Gries

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Eine kleine Solaranlage ist an einem Balkon eines Mehrparteienhauses angebracht.
Eine kleine Solaranlage ist an einem Balkon eines Mehrparteienhauses angebracht. © Sven Hoppe/dpa

Laut der Photovoltaik-Strategie 2023 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll es Lockerungen für die Installation von Balkonkraftwerken geben.

Berlin – Auf Einladung von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hat Mitte März der erste PV-Gipfel stattgefunden. Habeck hatte Vertreter der Verbände und Bundesländer im hybriden Format eingeladen, um mit Ihnen über eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Deutschland zu beraten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nun den Entwurf einer PV-Strategie vorgelegt.

„Wir müssen den Ausbau von Erneuerbaren Energien mit ganzer Kraft vorantreiben und das gelingt nur gemeinsam mit allen Akteuren“, erklärte Wirtschaftsminister Habeck. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 Treibhausgasneutralität im Stromsektor zu erreichen. 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs sollen im Jahr 2030 durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Erst kürzlich hatte Habeck neue Förderinstrumente vorgestellt, die beim Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland helfen sollen.

Ausbau der Solarenergie in Deutschland: Unterstützung für Balkon-Solaranlagen

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind 215 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung (PV) im Jahr 2030 als Zwischenziel gesetzt. Das bedeutet, dass der jährliche Ausbau der Photovoltaik von gut sieben Gigawatt im Jahr 2022 innerhalb weniger Jahre auf 22 Gigawatt verdreifacht werden muss. Photovoltaik sei einer der günstigsten Energieträger und gehöre zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland entsprechend zu beschleunigen, hat das BMWK für mehrere Handlungsfelder konkrete Maßnahmen erarbeitet, unter anderem für die Installation von Balkon-Solaranlagen. „Steckersolargeräte (auch: ‚Balkon-PV‘) bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Dafür sollen etwa Meldepflichten vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden“, heißt es in der Photovoltaik-Strategie des BMWK.

Demnach solle außerdem die Limitierung von Balkonkraftwerken auf maximal 600 Watt Leistung wegfallen. Eine neue Grenze soll wahrscheinlich auf 800 Watt angesetzt werden. Der Einsatz von Schuko-Steckern und rückwärts drehenden Ferraris-Zählern soll zudem ermöglicht werden.

Die Installation der Mini-Solaranlagen soll zudem als privilegierte Maßnahme verankert werden. In der Photovoltaik-Strategie des BMWK heißt es: „Mit Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen hätten Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mietende einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Steckersolargerätes.“ Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften müssten der Installation eines Balkonkraftwerks somit zustimmen.

Mit diesen Maßnahmen folgt das BMWK den Empfehlungen des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik. Dieser hatte deutliche Vereinfachungen für den Einsatz von Balkonkraftwerken gefordert. (hg)

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