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Krankschreibung ab Januar 2023 digital: Was Arbeitnehmer über die elektronische AU wissen müssen

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Von: Carolin Gehrmann

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Seit Januar 2023 wird der Arztbesuch für viele Arbeitnehmer digital: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt, der gelbe Schein ist Geschichte. 

Bremen – Im Dezember wurden die letzten Exemplare des wohlbekannten gelben Krankenscheins in Deutschland ausgestellt. Besser ist es zweifellos ohnehin, wenn man ihn gar nicht braucht und gesund ist. Doch seit 1. Januar 2023 wird der gelbe Schein in Papierform auch im Krankheitsfall wegfallen. Denn dann wird eine Krankmeldung ganz auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt.

Arbeitnehmer müssen dann keine Briefe mit Krankenscheinen mehr an Arbeitgeber und Krankenkasse verschicken, sondern das Ganze läuft rein digital ab. Aber wie funktioniert eine Krankmeldung seit Januar 2023 genau?

Seit Januar 2023: Umstellung auf die digitale Krankschreibung soll Krankmeldungen leichter machen

Die Umstellung auf die eAU ab Januar 2023 soll den Vorgang des Krankmeldens für alle Seiten erleichtern: Arbeitnehmer, Arztpraxen, Arbeitgeber und Krankenkassen. Tatsächlich dürfte es für viele eine Entlastung sein, sich künftig nicht mehr darum kümmern zu müssen, dass der Arbeitgeber den Krankenschein rechtzeitig erhält, wenn sie hustend und mit Fieber im Bett liegen. Bislang musste die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nämlich meist spätestens am vierten Krankentag im Betrieb vorliegen. Einige Arbeitgeber wollten sie teilweise noch früher haben, je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde.

Dreifacher Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ab Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch. Die Zeit der gelben Scheine ist dann vorbei. © Felix Schlikis/Imago

Trotz digitalem Krankenschein müssen sich Arbeitnehmer rechtzeitig beim Arbeitgeber krankmelden

Nach der Umstellung auf die digitale Krankmeldung können sich erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Hinsicht ein wenig entspannen, denn ab dann sind die Arbeitgeber verpflichtet, die AU-Daten des erkrankten Mitarbeiters selbst digital bei den Krankenkassen abzurufen, wie die Techniker Krankenkasse auf ihrer Webseite informiert. Dies enthebt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer natürlich nicht von der Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall von einer Ärztin oder einem Arzt feststellen zu lassen und den Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren, dass und wie lange man ausfällt.

Krankmeldung seit Januar 2023: Betriebe rufen Krankendaten künftig selbst digital ab

In diesem Fall können die Betriebe dann die eAU des Mitarbeiters direkt von der Krankenkasse abrufen oder zunächst die Karenzzeit von drei Tagen abwarten, wenn diese gewährt wurde. Eventuell ist der erkrankte Mitarbeiter am vierten Tag ja bereits wieder zurück am Arbeitsplatz. Nicht zulässig ist allerdings, dass Arbeitgeber eAU-Daten regelmäßig oder pauschal abrufen, erklärt die TK. „Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden“, heißt es.

eAU löst AU ab: Arbeitnehmer haben weiterhin Anspruch auf Bestätigung über die Erkrankung in Papierform

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich in ihrer Arztpraxis grundsätzlich trotzdem eine Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit auf Papier ausdrucken lassen – diese dient im Zweifelsfall als gesetzliches Beweismittel. Rechtlich haben gesetzlich Versicherte auch nach der Umstellung auf die elektronische Krankmeldung einen Anspruch darauf, dass der Arzt oder die Ärztin ihnen auch eine unterschriebene Bescheinigung in Papierform aushändigt, wie merkur.de schreibt.

Für privat Versicherte bleibt ohnehin erst einmal alles wie gehabt: Für sie ist zunächst noch keine elektronische AU vorgesehen. Sie erhalten also weiterhin die farbigen Zettel von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt, die sie dann selbst den entsprechenden Stellen zukommen lassen müssen.

Welche Daten werden bei der eAU an den Arbeitgeber übermittelt und ist die Übertragung sicher?

Im Krankheitsfall übermittelt der Arzt oder die Ärztin den Namen des Beschäftigten und den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit. Außerdem wird vermerkt, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt und ob es Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall gibt. Die gestellte Diagnose erfährt der Arbeitgeber aber auch weiterhin nicht.

Die Übertragung der Daten sei sehr sicher, wie die Krankenkassen betonen. Sie werden über „die bewährte Telematikinfrastruktur“ übermittelt, wie die Techniker Krankenkasse erklärt. „Die Daten werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen und sind damit sicher.“

Was passiert mit der elektronischen Krankmeldung bei Internetproblemen?

Auch wenn einmal Internetprobleme auftreten, welche die Übertragung verhindern, sei das laut Barmer nicht weiter schlimm: „Die Daten werden durch die Praxissoftware gespeichert und der Versand der Krankmeldung erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Bei einer länger andauernden Störung kann die Vertragspraxis Ihnen einen zusätzlichen Ausdruck aushändigen.“

Wie wird eine Krankheit korrekt bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber gemeldet?

Die Arztpraxen müssen die Krankheit direkt elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Auch hier sind die Versicherten also von der Pflicht entbunden, den Krankenschein per Brief an die Versicherung zu schicken. Die Krankmeldung beim Arbeitgeber kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: per E-Mail, telefonisch oder auch per SMS. Wer sich telefonisch krankmeldet, lässt am besten jemanden aus dem Haushalt mithören, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass der Anruf tatsächlich erfolgt ist, wie Arbeitsrechtlerin Regine Windirsch gegenüber dem Magazin Stern erklärt.

Rechtzeitige Krankmeldung beim Arbeitgeber per SMS, E-Mail oder telefonisch ist weiterhin notwendig

Wenn man eine Mail oder eine SMS geschickt hat, sollte man sich später telefonisch rückversichern, dass die Nachricht über die Erkrankung auch tatsächlich angekommen ist. Vorsichtig sollte man laut Stern auch sein, wenn man sich über einen Messenger-Dienst wie WhatsApp oder Telegram krankmeldet. Denn das Risiko einer fehlerhaften Datenübermittlung tragen die Arbeitnehmer nämlich selbst.

Nach wie vor gilt, dass Mitarbeiter ihren Arbeitnehmern nicht sagen müssen, woran genau sie erkrankt sind. Denn die Art der Krankheit ist und bleibt Privatsache. Die einzige Ausnahme: Wenn ein erhöhtes Infektionsrisiko für Kollegen besteht, sich mit einer schweren Infektionskrankheit anzustecken. Das ist zum Beispiel bei Masern, Mumps, Hepatitis B oder Influenza der Fall – ebenso bei Covid-19.

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