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3G am Arbeitsplatz in Deutschland: Österreich und Italien als Vorbild

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Von: Yannick Hanke

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Zu sehen ist Ärztepräsident Klaus Reinhardt, der im Rahmen einer Veranstaltung am Rednerpult steht, in ein Mikrofon spricht und mit seiner rechten Hand gestikuliert.
Der Ärztepräsident Klaus Reinhardt spricht sich für eine 2G-Regel für das öffentliche Leben aus – und für eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. (Archivbild) © Georg J. Lopata/imago images

Die Corona-Lage verschlechtert sich bundesweit zunehmend. Deswegen plädiert Ärztepräsident Klaus Reinhardt für eine Mischung aus 2G- und 3G-Regel. Die Details.

Berlin – Deutschland muss sich warm anziehen – und das in doppelter Hinsicht. Während die Temperaturen zunehmend winterlicher werden, ist auch hinsichtlich der Corona-Gesamtlage in der Bundesrepublik keine Verbesserung zu vermelden. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt an, in Niedersachsen erreicht der Wert an Corona-Patienten auf den Intensivstationen einen kritischen Wert.

Deswegen ergreift Ärztepräsident Klaus Reinhardt das Wort – und spricht sich für eine Mischung aus 2G- und 3G-Regelung aus.

Präsident, Bundesärztekammer:Klaus Reinhardt
Geboren:22. Mai 1960 (Alter 61 Jahre)
Partnerin:Alexandra Simons-Reinhardt (1991–)
Ausbildung:Universität Padua (1982–1989) u.v.m.
Eltern:Hans-Joachim Reinhardt, Annemarie Reinhardt

2G-Regel fürs öffentliche Leben: Corona-Forderung von Ärztepräsident Klaus Reinhardt

Konkret plädiert Klaus Reinhardt dafür, dass an bestimmten Orten entweder nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zugang bekommen – oder eben auch negativ Getestete (3G). „Insofern finde ich es – wenn die Zahlen weiter steigen – angemessen, wenn wir sagen würden, die 2G-Regel gilt in größeren Teilen des gemeinsamen Lebens – zum Beispiel im Museum oder auch in der Gastronomie“, heißt es in diesem Kontext von Reinhardt.

„Und wenn die 3G-Regel zum Beispiel am Arbeitsplatz gälte, wie das die Italiener schon länger machen und die Österreicher auch, dann glaube ich, könnte das auch hilfreich sein“, ließ der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) gegenüber dem „ZDF-Morgenmagazin“ verlauten.

3G-Regel am Arbeitsplatz: Österreich als Vorreiter – strenge Maßnahmen für Arbeitnehmer

Zudem hält Reinhardt intensive Tests in Alten- und Pflegeheimen für zwingend notwendig. Doch lehnt der Ärztepräsident eine Impfpflicht für das Pflegepersonal ab. Denn diese würde das Risiko mit sich bringen, dass ein Teil des ungeimpften Personals letztendlich nicht mehr zur Verfügung stünde. Indes wird weiterhin hitzig über die „Booster-Impfungen“ diskutiert.

Wie bereits von Klaus Reinhardt angesprochen, gilt in Österreich ab Montag, 1. November 2021, die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Diese wird jedoch bereits ab dem 15. November in eine 2,5G-Regel umgewandelt. Wie schaut das konkrete Vorgehen aus? All jene, die am Arbeitsplatz physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen.

Jedoch gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist. Bis zum 14. November können Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorbringen können, permanent eine FFP2-Maske am Arbeitsplatz tragen. Ab 15. November wiederum gilt verpflichtend der offizielle Test-Nachweis. Da ab diesem konkreten Datum auch kein Antigen-Test mehr ausreicht, müssen Ungeimpfte einen aktuellen, negativen PCR-Test mit sich führen. In diesem Fall wird von der 2,5G-Regel gesprochen.

Italien setzt auf „Grünen Pass“ und 3G-Regel am Arbeitsplatz – Deutschland hinkt deutlich hinterher

In Italien wiederum gilt bereits seit Mitte Oktober die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Eine Entscheidung, die zu massiven Protesten der Bevölkerung führte. Im südeuropäischen Land gestaltet sich die Regelung so, dass jeder Arbeitnehmer den sogenannten „Grünen Pass“ vorweisen muss. Wer ohne dieses Dokument am Arbeitsplatz erscheint, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1500 Euro rechnen.

Und in Deutschland? Gibt es noch keine konsequente, einheitliche Bestimmung hinsichtlich der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Regulär dürfen Arbeitgeber in Deutschland ihre Angestellten nicht nach deren Impfstatus fragen. Stattdessen gibt es vielerorts uneinheitliche Regeln zur Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern, Selbsttests auf freiwilliger Basis sowie der Maskenpflicht. Nach Ansicht von Klaus Reinhardt soll dies jedoch möglichst schnell der Vergangenheit angehören.

Eindringlicher Appell von Ärztepräsident Klaus Reinhardt: Es droht „der Kollaps dieses Systems“

Dies gilt ebenso für einen drohenden Personalkollaps bei Ärzten, den Reinhardt ausgemacht hat. Gemäß dem Ärztepräsidenten würde sich die Personalsituation in Kliniken, Altenpflegeeinrichtungen und bei mobilen Pflegediensten zunehmend verschlechtern. „Wenn hier nicht bald etwas passiert, dann droht der Kollaps dieses Systems“, heißt es von Reinhardt.

Es seien Verbesserungen beim Pandemie-Management nötig. Zudem müsse aber auch bei der „überhasteten Digitalisierung“ in Praxen und Kliniken Tempo herausgenommen werden. Dies ließ Reinhardt am Montag, 1. November 2021, auf dem Ärztetag in Berlin verlauten. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde am 1. November 2021 um 16:10 Uhr aktualisiert.

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