FDP stellt Soli in Frage
025.11.09|PolitikFacebook
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Berlin - Nach dem Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag hat die FDP die Sonderabgabe zur Einkommensteuer grundsätzlich in Frage gestellt.

© dpa
Der finanzpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Carl-Ludwig Thiele.
Der finanzpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Carl-Ludwig Thiele, erklärte am Mittwoch in Berlin: “Im Rahmen einer umfassenden Steuerreform sollte der Solidaritätszuschlag schrittweise abgebaut werden und spätestens mit dem Ende des Solidarpaktes II im Jahre 2019 auslaufen.“ Der Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, Volker Wissing (FDP), sagte der “B.Z.“, aus einer Sonderabgabe dürfe keine Dauerabgabe werden. “Da ist der Soli im Grenzbereich. Deshalb stehen wir einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit offen gegenüber.“ Der Fraktionschef der FDP in Nordrhein-Westfalen, Gerhard Papke, sagte dem “Handelsblatt“: “Der Solidaritätszuschlag hat sich überlebt. Wenn die Politik bisher nicht die Kraft hat, dem Soli den Garaus zu machen, dann hilft vielleicht jetzt ein höchstrichterlicher Impuls.“
Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, erklärte hingegen, die Union stehe fest zum Aufbau Ost. “Dazu leistet der Solidaritätszuschlag einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade in Anbetracht der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten haushalterischen Rahmenbedingungen werden wir auch in den nächsten Jahren nicht auf den Solidaritätszuschlag verzichten können.“ Die Frage, ob der Solidaritätszuschlag verfassungsmäßig ist, könne allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. “Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sollten wir nun zunächst einmal mit dem gebotenen Respekt abwarten.“
Der Bund der Steuerzahler forderte die Politik hingegen auf, zu reagieren bevor eine Entscheidung des Verfassungsgerichts gefallen ist. “Da die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag allein dem Bund zufließen, kann dieser auch schnell und ohne Zustimmung der Länder abgeschafft werden“, sagte Verbandsgeschäftsführer Reiner Holznagel “Handelsblatt Online“. Zwtl: “Überraschende Meinung eines einzelnen Landesgerichts“
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) hat gelassen auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts reagiert, wonach der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei. “Das ist zunächst einmal die überraschende Meinung eines einzelnen Landesgerichts“, sagte Sellering dem “Hamburger Abendblatt“ (Donnerstagausgabe). “Wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, bleibt abzuwarten. Für uns ist entscheidend, dass der Aufbau Ost fortgeführt wird und der Solidarpakt II weiter gilt.“ Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, erklärte: “Sollte das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Finanzgerichtes folgen, dann haben sich alle Steuersenkungspläne der Bundesregierung mit einem Schlag erledigt. Sie sei nun gut beraten, über Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung wie etwa eine Millionärssteuer, eine Börsenumsatzsteuer oder die Erhöhung des Spitzensteuersatzes nachzudenken.
ap
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