Hannover - Erstmals in Deutschland hat ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt.

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Das niedersächsische Finanzgericht hat den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt.
Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Steuer von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren. Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 aber wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der “Soli“ bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.
dpa
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