Hannover/Dötlingen - In Niedersachsen werden zum Jahresende keine Legehennen mehr in herkömmlichen Käfigen gehalten. Das kündigte jetzt der Niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband an.

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Die Kleingruppenhaltung gilt als guter Kompromiss zwischen artgerechter Haltung und preisgünstiger Eierproduktion.
Mit dem Verbot der traditionellen Käfighaltung hätten alle Betriebe von 2010 an auf alternative Methoden umgestellt, kündigte der Vorsitzende des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes, Wilhelm Hoffrogge, an. „Die Auflagen werden bis dahin voll erfüllt, alle Tiere werden tiergerecht untergebracht“, sagte Hoffrogge der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Erlaubt sind künftig nur noch Kleingruppenhaltung, Freiland- und Bodenhaltung sowie ökologische Haltung. Die nach Hoffrogges Einschätzung zu Unrechts ins Gerede gekommene Kleingruppenhaltung werde künftig einen Anteil von 15 Prozent ausmachen. Den größten Anteil würden die Bodenhaltung mit 60 Prozent und die Freilandhaltung mit 20 Prozent ausmachen. Die ökologische Haltung spiele mit fünf Prozent nur eine geringe Rolle.
Bei der jetzt nur noch mit Ausnahmegenehmigung erlaubten Käfighaltung sitzen normalerweise sechs Legehennen auf einem Gitterboden. In einer Kleingruppe gibt es für die Tiere eine Möglichkeit zum Scharren und einen Rückzugsort für die Eiablage.
Die „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“ in Berlin , die sich gegen die industrialisierte Massentierhaltung einsetzt, sieht die Entwicklung positiv: „Fast alle deutschen Legehennen sind bald in alternativer Haltung“, schätzt Stiftungssprecher Mahi Klosterhalfen. Der Anteil der Käfighaltung einschließlich der neuen Kleingruppen-Käfige werde bald unter zehn Prozent sinken. Der Durchbruch sei 2008 gekommen, als die meisten Supermarktketten auf Druck von Tierschützern das Ende des Verkaufs von Käfigeiern angekündigt hätten. Jetzt komme es darauf an, dass das Verbot der traditionellen Haltung auch kontrolliert werde: „Die Veterinärämter dürfen die Augen nicht zudrücken und müssen die Verordnung auch bei den Großbetrieben etwa im Raum Vechta überprüfen.“
Für die Umsetzung der neuen Verordnung sind nach Angaben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums die kommunalen Veterinärbehörden zuständig. Bei Verstößen könnten Buß- und Zwangsgelder verhängt und die Haltung untersagt werden, sagte ein Sprecher in Hannover . Das Ministerium habe die Landkreise umfassend über die Rechtslage beraten und werde sich Anfang 2010 darüber berichten lassen.
dpa
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