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Suizid-Absicht des „Maskenmanns“ könnte Einfluss auf Urteil nehmen / Kindermörder wollte sich selbst richten

Suizid-Absicht des „Maskenmanns“ könnte Einfluss auf Urteil nehmen

Kindermörder wollte sich selbst richten

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Stade - Von Michael Krüger - Am 27. Februar will das Landgericht Stade das Urteil über den „Maskenmann“ Martin N. verkünden. Lebenslänglich wird es lauten, daran zweifeln weder Anklage noch Verteidigung. Doch bei der Strafzumessung für den geständigen dreifachen Kindermörder könnte ein Aspekt noch an Gewicht gewinnen: ein Selbstmordversuch in der Nacht nach seiner Festnahme im April 2011.

© Foto: dpa

Welche Strategie werden die Pflichtverteidiger von Martin N. (sitzend) für die Strafzumessung im Fall des „Maskenmanns“ verfolgen? Die Anwälte Christian Esche (links) und Ralph Wichmann hüllen sich noch weitgehend in Schweigen. ·

Gutachter Norbert Nedopil hält den 41-jährigen N. für voll schuldfähig. Eine Woche lang hat der hoch angesehene Psychiater aus München den gebürtigen Bremer, der zwei Jahrzehnte lang als „schwarzer Mann“ oder „Maskenmann“ Kinder und Eltern in Norddeutschland in Angst und Schrecken versetzte, untersucht. Auch während des Prozesses beobachtete er das Verhalten des mutmaßlichen Mörders. Pädophil, vermindert aber doch latent rückfallgefährdet, eine gewisse seelische Abartigkeit aufweisend: Nedopil rät dem Gericht, N. lebenslang ins Gefängnis zu stecken und zu behandeln.

Auch der Täter selbst hofft auf eine Therapie. Gutachter Nedopil sagt zwar, dass Pädophilie, in diesem Fall die Vorliebe für Jungen im vorpubertären Alter, keine „heilbare Krankheit“, sondern „Schicksal“ sei, rät aber dennoch zu therapeutischen Maßnahmen. Schließlich könnte es damit möglicherweise gelingen, den Drang zu unterdrücken und so weitere Taten – sollte N. jemals wieder in Freiheit kommen – zu verhindern.

Therapie statt einfacher Haft? Die Einweisung in ein Landeskrankenhaus, nicht in ein klassisches Gefängnis? Dies könnte die Strategie der Verteidigung sein. Die Konfrontation des „Verdrängungsweltmeisters“, wie sich N. selbst beschreibt, mit seinen Taten habe schließlich fatale Folgen gehabt. In der Nacht nach seiner Festnahme am 13. April 2011 hat N. versucht, sich selbst zu töten. „Ich wollte mir das Leben nehmen“, heißt es in einer Erklärung des Angeklagten. „Starke Schuldgefühle“ hätten ihn zu der Tat veranlasst. Auch Nedopil sagt: „Das Risiko des Selbstmordes besteht weiterhin.“

Die Verteidiger, die ihr Plädoyer am 15. Februar vor Gericht halten werden, hüllen sich zu ihrer Strategie noch in Schweigen. Nur so viel: Das Prozessverhalten ihres Mandanten mit dem Geständnis sei zu würdigen, eine Selbstmordabsicht verdeutliche die Ernsthaftigkeit der Aussagen und der Reue. Bei der Ausstellung des Haftbefehls soll N. laut Staatsanwaltschaft gesagt haben: „Es wäre wohl cleverer gewesen, nichts zu sagen. Aber es musste einfach raus.“

Ob im Prozess entgegen der bisherigen Entwicklung die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten doch noch infrage gestellt wird, ist durchaus möglich. Im Mai hatte „Bild“ berichtet, dass N. wegen Selbstmordgefahr in der Justizvollzugsanstalt Sehnde in die psychiatrische Abteilung verlegt worden war. Die Anstaltsleitung gab gestern jedoch keine Auskünfte und verwies auf den Persönlichkeitsschutz. „Eine Angabe über seinen Zustand und ob er weiterhin in der JVA Sehnde untergebracht ist, kann ich nicht geben“, teilte Anstaltssprecher Karsten Rehse mit.

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