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Falsche Verdächtigung: Polizisten freigesprochen

Falsche Verdächtigung: Polizisten freigesprochen

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Göttingen - Das Amtsgericht Göttingen hat am Mittwoch drei Polizisten vom Vorwurf der absichtlichen Falschverdächtigung freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Kommissar und den beiden Oberkommissaren der Inspektion Hannover vorgeworfen, sie hätten einen Journalisten mit Vorsatz zu Unrecht beschuldigt, einen von ihnen bei einer Anti-NPD-Demonstration in Göttingen tätlich angegriffen zu haben. Zudem hätten sie die belastenden Aussagen abgesprochen. Diese Vorwürfe seien entkräftet, sagte der Vorsitzende Richter Lars Malskies in der Urteilsbegründung.

Am Rande der Demonstration im Jahr 2006 hatte einer der Polizisten einen Demonstranten festgehalten und mit Gewalt zu Boden gebracht, nachdem dieser sich einer Personalien-Feststellung entziehen wollte. Übereinstimmend hatten die 34, 35 und 48 Jahre alten Beamten anschließend ausgesagt, der aus Kassel stammende Journalist habe versucht, diese Polizeiaktion mit Gewalt zu verhindern.

Ein später aufgetauchtes Video der fraglichen Situation zeigt zwar, wie der Journalist einen Beamten bei der Festnahmeaktion mit der Hand berührt. Anschließend hatte er sich allerdings sofort zurückgezogen. Nach seinen Angaben als Zeuge vor Gericht wollte der Journalist mit der Aktion mäßigend auf den Beamten einwirken, weil er um die Gesundheit des Demonstranten fürchtete.

Die Polizisten hatten damals übereinstimmend ausgesagt, der Journalist habe versucht, den Beamten von dem Demonstranten mit Gewalt wegzureißen. Diese Zeugenaussagen seien zwar „keine Sternstunde der Polizeiarbeit“ gewesen und objektiv zum Teil falsch, sagte Richter Malskies. Die Beamten hätten das Vorgehen des Journalisten in der Stress-Situation subjektiv aber wohl als Attacke wahrgenommen. Zudem sei nicht zu erkennen, dass sie den Journalisten gezielt belasten wollten.

Die Aussagen der Beamten, auf deren Grundlage die Staatsanwaltschaft den Journalisten wegen Widerstandes angeklagt hatte, seien eindeutig nicht abgesprochen gewesen. Dazu wichen sie im Detail zu stark voneinander ab.

Der Richter folgte in seinem Urteil den Anträgen der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils vier Monate Bewährungsstrafe beantragt. Ihr Sitzungsvertreter ließ am Mittwoch offen, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.

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