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Landrat Bohlmann und Verwaltung versuchen Fraktionen unter einen Hut zu kriegen

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Kreistag: Resolution zu Massentierhaltung

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Landkreis Verden - (jw) · Bekommt man im Kreisauschuss und im Kreistag eine gemeinsame Resolution aller Fraktionen „zur Struktur der Landwirtschaft im Landkreis Verden und zu großen Tierhaltungsanlagen“ hin?

Hintergrund ist unter anderem ein geplanter Maststall für 100 000 Hähnchen in Etelsen-Giersberg, aber auch ein geplanter Schweinemaststall mit 6 000 Plätzen in der Samtgemeinde Thedinghausen und ein Mega-Geflügelschlachthof in der Gemeinde Wietze. Im Ausschuss für Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft des Landkreises legten Landrat Peter Bohlmann und die Kreisverwaltung am Dienstag einen Resolutionsentwurf vor, der versucht, Anträge von CDU, SPD sowie Bündnis90/Die Grünen unter einen Hut zu bekommen.

Bei der laufenden heftigen Diskussion um die Genehmigung großer Tierhaltungsanlagen ist „der Landkreis Verden ... als zuständige Baugenehmigungsbehörde Adressat für weltanschauliche Erwartungen und wirtschaftliche Interessen“, heißt es in dem Entwurf. Allerdings bestünden kaum Einflussmöglichkeiten in diesen Verfahren von kommunalpolitischer Seite. Trotzdem halte der Kreistag eine „Resolution zur Artikulation der politischen Meinung für erforderlich“ um unter anderem „notwendige Gesetzesänderung zu fordern und gegebenenfalls zu beeinflussen.“

So wolle man die bäuerliche Land- und Forstwirtschaft stärken, bäuerliche Strukturen erhalten und dem Akzeptanzverlust der Landwirtschaft in der Bevölkerung entgegenwirken. Man lehne Großanlagen ab, da sie nichts mehr mit bäuerlicher Landwirtschaft zu tun hätten und dem Schutz von Bürger und Natur vor schädlichen Einflüssen entgegenstünden.

„Dieser Appell nutzt jedoch nichts, wenn es nicht zu Gesetzesänderungen im Tierschutz und Planungsrecht kommt“, ist man sich in der Resolution im Klaren.

Folglich erwarte man vom Bund, die Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen nach §35 Absatz 1 Nr.4 in der Größe zu begrenzen, wie das schon jetzt bei Biogasanlagen der Fall ist und schlägt vor, für die immisionschutzrechtliche Beurteilung eines Vorhabens zukünftig die Emmissionen zu Grunde zu legen, die einen Stall verlassen dürfen – und nicht die, die bei Wohnbebauung ankommen dürfen.

CDU, SPD, und Grüne hatten in ihren Anträgen noch gefordert den § 35,4, der gewerbliche Anlagen privilegiert, ganz zu streichen. Das aber würde eine Beschleunigung der Konzentration in der Landwirtschaft provozieren, so das Argument der Kreisverwaltung, die die Privilegierung der Anlagen erst ab einer gewissen Stallgröße streichen will – um gerade kleinen und mittleren Betrieben die Chance auf Stallanlagen zu lassen. Schließlich hat man sich den Erhalt bäuerlicher Strukturen auf die Fahnen geschrieben

Vom Land fordert man einheitliche Maßstäbe zum Brandschutz bei Mastanlagen und eine stärkere Überwachung bereits bestehender Auflagen zum Tier-, Arbeits- und Umweltschutz. Von potentiellen Investoren erwartet man in Zukunft, dass sie sich frühzeitig mit den betroffenen Gemeinden an einen Tisch setzen. „Bei aller Ablehnung der industriellen Tierhaltung fordert der Kreistag allerdings auch von ... Einwendern und Bürgerinitiativen, dass Diskussionen ... sachlich und fair geführt werden.“

Landrat Bohlmann jedenfalls ist ausgesprochen zuversichtlich, dass die gemeinsame Resolution im Mai im Kreisausschuss und Anfang Juli im Kreistag angenommen wird.

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