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Erdgasbohrung und Gebäudeschäden: „Zeitlicher Zusammenhang ist Zufall“

Schülinger zieht vors Landgericht / Gutachter schließt Fracking als Schadensursache aus

Erdgasbohrung und Gebäudeschäden: „Zeitlicher Zusammenhang ist Zufall“

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Langwedel - VERDEN/SCHÜLINGEN · Vor dem Landgericht Verden trafen sich gestern Werner Ödding aus Schülingen und Vertreter der RWE Dea AG. Es ging um Schäden, die am Haus des Schülingers entstanden sind und von denen er überzeugt ist, dass die Ursache in den Arbeiten zur Erdgasförderung liegt. (Diese Zeitung berichtete).

Ein Gutachter schloss gestern vor dem Landgericht einen Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den Schäden an Öddings Haus jedoch sicher aus.

2009 habe er im Wohnbereich seines Hofes eine deutlich spürbare Erschütterung wahrgenommen, so Ödding. Drei Marmorfensterbänke seien auf einen Schlag kaputt gegangen und es sei zu Rissen an verschiedenen Stellen des Gebäudes gekommen, ganz massiv in der damals noch vermieteten Wohnung im Obergeschoss seines Hauses.

In diesem Zeitraum seien Bohrungen unterhalb seines Hauses für die Verlegung einer Leitung vorgenommen worden. Dies wird von dem Konzern nicht bestritten, allerdings sieht man dort keinen Zusammenhang zu den Schäden.

Ödding zog vor Gericht. In einem „selbständigen Beweisverfahren“, das der Beweissicherung dient und vor einer Klage steht, wurde ein Gutachter beauftragt. Bei dem Gerichtstermin gestern bot sich die Möglichkeit für Nachfragen.

Dr. Ing. Michael Clostermann schloss als Gutachter generell aus, dass es durch das so genannte Fracken zu Gebäudeschäden gekommen sein kann.

In diesem Fall käme es schon deshalb nicht in Betracht, weil zu dem angegeben Zeitpunkt im Bereich der Bohrung Z10 noch nicht gefrackt worden sei.

Es könne durchaus eine Einwirkung gegeben haben, die Ödding wahrgenommen hat. „Aber nicht in einer Schwingungsgeschwindigkeit, die zu Schäden führen kann“, so der Dortmunder Gutachter. Auch sei dann das Schadensbild ein anderes. „Schäden die aus dem Untergrund kommen, treten unten und in den Außenwänden auf.“ Der zeitliche Zusammenhang zwischen Bohrung und Schäden sei: „Zufall“.

Werner Ödding machte aus seinen Zweifeln und seiner Skepsis gegenüber dem Gutachten keinen Hehl: „Das passiert alles, während gebohrt wird und jetzt nicht mehr. Das ist doch alles Humbug.“

Als Antragsteller muss Ödding die Kosten des Gutachtens und seine eigenen Anwaltskosten tragen. Es ist jetzt seine Entscheidung, ob er es dabei belässt oder Klage erhebt. Dies werde man besprechen, so der Anwalt des Schülingers. · wb

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