Achim - Von Lisa DuncanDie derzeitigen Minustemperaturen lassen die Heizkosten in die Höhe schnellen. Aber es gibt Abhilfe: Wer richtig dämmt, zahlt weniger und schont die Umwelt. Darüber hinaus sind Hauseigentümer seit Anfang 2012 sogar verpflichtet, bei der Dämmung der oberen Geschossdecke ihres Hauses nachzurüsten. Aber wen betrifft eigentlich diese Regelung? Und wie stark ist die Nachfrage in Achim? Dazu gibt eine Energieexpertin Auskunft.

© Foto: Duncan
Anhand von Skizzen zeigt Birgitt Strittmatter ihren Kunden die Schwachstellen eines Hauses auf. ·
„Die Pflicht zur Dämmung von Wohngebäuden leitet sich aus den Anforderungen der Energieeinsparverordnung ab, wie sie aktuell seit 2009 gilt“, sagt Energieberaterin Birgitt Strittmatter.
Die so genannte Energieeinsparverordnung (EnEV) legt den Mindestwärmeschutz von Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden fest. Davon sind die Anforderungen zur energetischen Verbesserung von Bauteilen bei Altbauten abgeleitet. Eine Kennzahl für die Wärmedämmung ist der Wärmedurchgangskoeffizient – kurz U-Wert genannt.
In Strittmatters Beratungsbüro „Das Energiehaus“ in Achim sei die Gesetzesänderung anhand der Anfragen schon spürbar – gerade wenn es um die Dämmung von Dächern, Gauben und oberen Geschossdecken geht.
Laut Vorschrift sollen mindestens 20 Zentimeter Dämmmaterial in der Balkendecke verlegt werden. „Damit werden die Anforderungen an die EnEV erfüllt. Die exakte Dämmstärke lässt sich berechnen und hängt von der Wärmeleitfähigkeit des eingesetzten Materials ab“, erklärt Strittmatter. Hausbesitzer können zwischen mineralischen Materialien wie etwa Steinwolle und synthetisch hergestellten wie Resolthermplatten wählen.
Bleibt noch die Frage, ob ein Jeder diese Dämmung der obersten und begehbaren Geschossdecke durchzuführen hat. „Hier regelt die Energieeinsparverordnung, dass die Decken zu dämmen sind, die bisher über gar keine Dämmung in der Balkenlage verfügen“, meint Birgitt Strittmatter. „Alternativ kann die Dämmung des Daches im kalten Spitzboden bis zum First vorgenommen werden. Ist die Geschossdecke wenig gedämmt und/ oder verfügt das Dach im Kaltbereich über eine geringe, gemäß EnEV nicht ausreichende Dämmung, muss nicht zusätzlich gedämmt werden, wenn es sich wirtschaftlich nicht vertreten lässt.“ Im Zweifel sollten sich die Bauherren an einen unabhängigen Energieberater wenden, wie er auf der Liste der BAFA und KfW zu finden ist oder an die Verbraucherzentrale, empfiehlt Strittmatter.
Abseits des Zwangs kann es jedoch Vorteile haben, das Haus mit einer vernünftig zu dämmen. „Die Dämmung der oberen Geschossdecke führt je nach Ausführung zu Energieeinsparungen zwischen 5 und 10 Prozent. Zugleich ist der Aufwand verhältnismäßig gering, so dass sich die Investition schon nach wenigen Jahren rechnet“, meint Strittmatter. Für die Dämmung der Geschossdecke können Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Doch Vorsicht: „Eine Förderung gibt es nur, wenn über die Anforderungen des Gesetzgebers hinaus in die Dämmung investiert wird“, sagt Strittmatter.
Dann allerdings gibt es gute Konditionen: Die Kredite sind bei einer Obergrenze von 50 000 Euro je Wohneinheit mit 1 Prozent Zinsen belegt. Zuschüsse gibt es in Höhe von 5 Prozent bei einer Mindestinvestition von etwa 6 000 Euro.
Das sprichwörtliche Zuckerbrot scheint sich beim Energie Sparen auch in der Praxis mehr zu bewähren als die Peitsche. Strittmatter: „In meinen Beratungen merke ich das Bestreben der Hausbesitzer, dass sie ins Haus investieren wollen. Das bringt mehr Wohnqualität, was ja auch eine Wertsteigerung beinhaltet. Abseits des Zwangs setzt das gute Zinsniveau derzeit Anreize zur Umsetzung dieser Maßnahmen.“
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