Achim - ACHIM/MORSUM · Angeklagt war und verurteilt wurde der 62-jährige Morsumer gestern vor dem Achimer Amtsgericht wegen Diebstahls. Er jedoch sieht die Geschichte anders.
Tatsache ist, und das gibt er unumwunden zu, dass er Mitte August vergangenen Jahres zusammen mit einem ihm nicht mehr bekannten Schrotthändler aus dem Raum Bremen sich nach dem Knacken eins Schlosses mit der Flex Zutritt zu einem Schuppen in Morsum verschafft hatte und zusammen mit dem Schrotthändler dort acht Starkstromkabel mit jeweils 30 bis 50 Meter Länge und das Aufsetzteil einer Putzmaschine für den Bau herausgeholt hatte. Der Schrotthändler zahlte dem Mann dafür einen geringen Preis, während der Geschädigte einen Schaden von über 5500 Euro beklagt.
Das Gebäude, in das er eingedrungen sei, gehöre ihm, belehrte der Angeklagte das Gericht. Er habe dort einen acht mal acht Meter großen Raum vermietet. Nachdem der Mieter aber statt der vereinbarten 120 Euro im Monat über eineinhalb Jahre ihm nur 150 Euro gezahlt habe, andererseits aber drei dicke Autos fahre, habe er sich sozusagen mit dem Aneignen der Sachen und dem Verkauf an den Schrotthändler etwas entschädigt.
Richter Heiko Halbfas belehrte bei allem Verständnis den Angeklagten, dass er wegen ausbleibender Mietzahlungen nicht einfach Selbstjustiz üben könne. Er hätte das Mietverhältnis auch kündigen und klagen können.
„Kein typischer
Straftäter“
Die Staatsanwältin bewertete das Delikt als schweren Diebstahl, der mit einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe zu ahnden sei. Da der Angeklagte kein typischer Straftäter sei, sondern bei der Justiz lediglich mit vier Trunkenheitsfahrten bis 1999 aufgefallen sei, könne Bewährung gewährt werden. 1000 Euro seien allerdings noch an den Geschädigten zu zahlen.
Mit 90 Tagessätzen zu je 15 Euro fiel das Urteil für den Diebstahl deutlich milder aus. Der verurteilte Frührentner hat eine Rente von 550 Euro. · mb
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