Achim - Von Manfred Brodt · Wunderschön war die Kohltour am 6. Februar des Vorjahres für viele, dann endete sie für einige in Oyten mit brutaler Körperverletzung.
Wie Zeugen vor dem Achimer Amtsgericht gestern berichteten, hatten sich zum Ende der Kohltour gegen Mitternacht viele der Teilnehmer vor der Oytener Gaststätte versammelt, um sich von Taxis oder Bekannten abholen zu lassen.
Bei einigen muss das Übermaß an Alkohol zu Aggressivität geführt haben, denn zwei Personen standen sich Stirn an Stirn Worte wechselnd gegenüber, als der eine zum Schlag ausholte und dem anderen das Bierglas mit voller Wucht ins Gesicht haute. Ein 37-Jähriger, dessen Art es nicht ist, bei so etwas zuzuschauen, zeigte Zivilcourage und wollte die beiden trennen, doch da bekam er von einem Dritten voll die Faust aufs Auge und ihm wurde schwarz. Er stellte den Schläger noch, der dann aber vor der eintreffenden Polizei flüchtete.
Die Verletzung mit dem Bierglas im Gesicht soll laut Anklage ein 36-Jähriger aus Otterstedt verursacht haben. Er, der an der aufgeschnittenen Hand blutete und im Krankenhaus behandelt werden musste, bestreitet das nicht, kann sich aber an nichts erinnern. Bei der Kohltour habe er gegen 12 Uhr mittags angefangen, Bier zu trinken, sei dann zu härteren Sachen übergegangen, bis kurz vor Mitternacht. Er konnte gegenüber der Polizei zwar noch in ganzen Sätzen sprechen, will aber „Filmriss“ gehabt haben. Wie sich später herausstellte, ist das Opfer ein Arbeitskollege von ihm. Der 32-jährige Verletzte berichtete gestern vor dem Achimer Amtsgericht, er habe zwei schwere Schnittwunden an der Wange gehabt, die von einem begnadeten Arzt mit 20 Stichen genäht worden seien. Der Arzt habe ihm gesagt, er habe Riesenglück gehabt. „Etwas mehr und ich hätte ihnen Zähne von außen ziehen können“, habe der Mediziner gesagt.
Der Gesichtsbereich fühlt sich heute noch taub an, das Opfer aber ist überglücklich, dass ihm nicht mehr passiert ist. Er hat deshalb auch auf Rechtsmittel gegen seinen Arbeitskollegen verzichtet und will auch nicht dessen Bestrafung, da er sich ja auch entschuldigt habe.
Mehr Komasaufen
als lustige Kohltour
Weniger glimpflich kam dagegen der Schläger mit dem Bierglas davon. Staatsanwalt Dieter Freese wies alle Versuche zurück, das Verfahren einzustellen oder nur einen Täter-Opfer-Ausgleich vorzunehmen. Dafür seien die Verletzungen einfach zu schwer. Der Staatsanwalt hält es ohnehin für eine Unsitte, dass Kohlfahrten all inklusive fast zu Komasaufen und dann solchen Exzessen führen. Er hielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung für angemessen.
Die Verteidigerin dagegen führte die mangelnde Steuerungsfähigkeit des betrunkenen Täters, seine bisherige und wohl auch zukünftige einwandfreie Lebensführung ins Feld. Ihr Mandant dürfe nicht für Trinkgelage generell bestraft werden.
Richter Heiko Halbfas wertete den Fall wegen der hohen, nicht gemessenen Alkoholisierung und verminderter Steuerungsfähigkeit, wegen des Verzichts des Opfers auf Bestrafung und wegen der guten Prognose als minderschwere Körperverletzung und ahndete sie mit der Mindeststrafe von 90 Tagessätzen a 40 Euro. Hinzu kommen für den Otterstedter die Verfahrenskosten.
Rubriklistenbild: © dapd
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