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„War, ist und bleibt ein Rechtsbruch“

Strehse: Begleitende Eltern müssen im Bad Eintritt zahlen

„War, ist und bleibt ein Rechtsbruch“

211.03.10|Visselhövede|Visselhövede|3
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Artikel: „War, ist und bleibt ein Rechtsbruch“

Visselhoevede - VISSELHÖVEDE (jw) · „Es war, ist und bleibt ein Rechtsbruch, wenn man unberechtigt die Seitentür im Eingangsbereich des Visselhöveder Hallenbads nutzt.“ Visselhövedes Bürgermeisterin Franka Strehse stellt noch einmal klar, dass Begleitpersonen von Kindern, die Schwimmkurse besuchen, sehr wohl Eintritt zahlen müssen.

Bei den Kursen handelt es sich um eine genehmigte Nebentätigkeit des Badpersonals. Zehn Prozent der Gebühren und die Eintrittsgelder müssen die Schwimmmeister der Stadt überweisen. Dafür brauchen sie keine Wasserfläche mieten. „Auch Eintrittsgelder von den Begleitpersonen gehen an die Stadt. So wie in der Gebührenordnung geregelt, und die darf nicht eigenmächtig geändert werden“, so Strehse, die sich außerdem in einem RK/VN-Leserbrief falsch zitiert sieht. Denn sie habe in einem Telefonat die Bezeichnung „unser Personal“ gebraucht und nicht „unterstes Personal“. Gleichfalls weist die Bürgermeisterin Anschuldigungen zurück, dass sie auf Briefe nicht geantwortet hätte: „Jeder hat eine Antwort bekommen. Aber ich will keinen Dialog starten.“

Die ominöse Seitentür im Bad sei nur für das Personal, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen bestimmt. „Badpersonal und Verwaltung weisen Aufforderungen zum Rechtsbruch entschieden zurück.“

Im Übrigen ermögliche es die Stadt jedem Kind, während des Schulunterrichts schwimmen zu lernen. „Wer sein Kind früher schwimmen lassen möchte, der geht einen privatwirtschaftlichen Vertrag ein und muss entsprechend Gebühren und auch Eintritt zahlen.“

Wenn man zum Beispiel sein vierjähriges Kind einen Kurs besuchen lassen möchte, dann könne man als Begleitperson natürlich das Bad betreten und bräuchte nur den Kinder und Jugendtarif zu zahlen. „Dafür wurde unsere Gebührenordnung extra so gestaltet“, sagt die Rathauschefin. Ältere Kinder ab sechs seien sicher doch durchaus in der Lage, sich selbst abzutrocknen und anzuziehen. „Und wenn nicht alles klappt, bleibt immer noch der Vorraum, wo man die Kleidung richten kann.“

Strehse stellt klar, dass sich das System mit der offenen Seitentür über die Jahre leider eingeschliffen habe. Ein rigoroses Verfahren sei jetzt dennoch kein Grund, laut aufzuschreien. „Wenn ich jahrelang mit dem Auto ungestraft zu schnell fahre und jetzt plötzlich geblitzt werde, muss ich auch zahlen“, vergleicht Strehse.

Jeder Visselhöveder, egal ob jung oder alt, zahle rund 40 Euro im Jahr für das Bad und trotzdem bleibe es defizitär. „Wenn Auswärtige unsere Einrichtung nutzen, weil es so billig ist, dann stimmt etwas nicht im Gebührensystem.“ Und wenn man mit Blick auf die doppische Haushaltsführung, zu der die Stadt ab 2011 verpflichtet sei, die Gebühren ohnehin neu kalkulieren müsse, dann gebe es echte soziale Härten.

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