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Nöte rund ums Nötel-Haus / Novellierung im Gaststättengesetz: KIS kritisiert Vorgehen der Gemeinde

Novellierung im Gaststättengesetz: KIS kritisiert Vorgehen der Gemeinde

Nöte rund ums Nötel-Haus

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Scheessel - Von Lars Warnecke - Es brodelt hinter den Kulissen des Nötel-Hauses. Die Protagonisten: die Kulturinitiative Scheeßel (KIS) auf der einen Seite, die Gemeindeverwaltung auf der anderen.

Foto: Heyne

Kein Alkoholausschank mehr im Nötel-Haus? ·

Es geht um die Novellierung des niedersächsischen Gaststättengesetzes. Jeder, der Alkohol ausschenken will, muss sich künftig einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, so auch die KIS, eine Abteilung der Kulturinitiative Rotenburg. Diese wehrt sich allerdings mit Händen und Füßen – und wirft der Verwaltung mangelnde Sensibilität im Umgang mit jenen vor, die sich für Scheeßel einbringen.

Der erste Akt beginnt mit einem Gespräch, damals, im November vergangenen Jahres. Darin informiert Ordnungsamtsleiter Frank Thies den KIS-Sprecher Detlev Kaldinski darüber, Veranstaltungen, bei denen auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, vier Wochen im Voraus bei der Gemeinde anzumelden. Zudem hätten die Kulturschaffenden ab 1. Januar ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen – so, wie es die Landesregierung kurz zuvor beschlossen hatte, mit dem Ziel, neben den Wirten auch Vereine künftig besser beim Thema Alkoholausschank an Jugendliche kontrollieren zu können. Doch genau das stößt Bernd Braumüller, dem Vorsitzenden der Kulturinitiative Rotenburg (KIR), sauer auf: „Der Verkauf von Getränken dient der Finanzierung der Veranstaltungen, die Besucher haben ein Recht auf gepflegte Getränke.“

Er werde kein Führungszeugnis beantragen, selbst dann nicht, wenn die Gemeinde dies verlangt. „Anstatt uns Ehrenamtliche zu entlasten, werden wir jetzt bestraft, das ist nicht in Ordnung.“ Und weiter: „Warum wird gleichzeitig mit dem Abbau von Bürokratie von Gaststätten die Bürokratie für Vereine erhöht?“

Kommt es Knall auf Fall, müsse man den Alkoholausschank, dessen Umsatz bisher einen nicht unerheblichen Beitrag zur Refinanzierung der kulturellen Arbeit leistete, einstellen. „Dann muss uns eben die Gemeinde das Geld als Zuschuss überweisen.“

Als „unfreundlichen Akt“ bezeichnet Braumüller den Umstand, dass die KIS von der Verwaltung vor allen anderen Scheeßeler Vereinen über die neuen Auflagen informiert worden sei. „War da Gefahr in Verzug? Hätten wir Jugendliche abgefüllt? Oder was war Anlass, uns als einzige vorab auf das Thema anzusprechen?“, fragt sich der KIR-Vorsitzende. Frank Thies, der den Stein ins Rollen gebracht hatte, erklärt: „Das waren rein praktische Erwägungen, da Herr Kaldinski durch seine politische Tätigkeit ja nun auch öfter im Rathaus verkehrt.“

Inzwischen seien sämtliche Vereine über die Novellierung in Kenntnis gesetzt worden. Laut Thies hätten sich – bis auf die KIS – alle damit solidarisieren können, sich einer vorgelagerten Prüfung zu unterziehen. „Die Vereine wissen, dass es anschließend wesentlich einfacher für sie wird“, so der Verwaltungsangestellte.

Bernd Braumüller kontert: „Ich hätte mir da ein gewisses Maß an Sensibilität gewünscht. Eine Gemeinde muss nicht im vorauseilenden Gehorsam alles machen, was da oben passiert.“ 

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