Rotenburg - Von Guido MenkerDie SPD-Landtagsfraktion hat Verfassungsklage gegen die frühere Landesregierung und auch gegen das amtierende Kabinett eingereicht. Sie geht davon aus, dass diese hinsichtlich des Nord-Süd-Dialogs bewusst falsch informiert haben. Einer der Unterzeichner dieser Klage ist auch der Rotenburger SPD-Landtagsabgeordnete Ralf Borngräber.

Ralf Borngräber MdL.
Herr Borngräber, in der vergangenen Woche haben Sie angekündigt, die Klage mit zu unterschreiben. Warum sind Sie dabei?
Ralf Borngräber:Wir wollen durch den Staatsgerichtshof prüfen lassen, ob die niedersächsische Landesregierung im Zusammenhang mit Nachfragen zum „Nord-Süd-Dialog 2009“ das Parlament vorsätzlich falsch informiert hat. Damit hätte sie gegen den Artikel 24 Absatz 1 der Niedersächsischen Verfassung verstoßen, der die Landesregierung dazu verpflichtet, Anfragen des Parlaments nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig zu beantworten. Das Auskunftsrecht des Parlaments, dem ich als vom Volk gewählter Abgeordneter angehöre, gehört zu den Grundfesten unserer Demokratie. Das Parlament kontrolliert die Regierung. Das ist für die jeweils Regierenden nicht immer angenehm. Das soll es aber auch nicht sein. Die Verfassung verlangt von den Regierenden, auch unangenehme Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Deshalb bin ich dabei.
Aus Sicht der SPD gibt es also reichlich Klärungsbedarf hinsichtlich des Nord-Süd-Dialogs. Warum halten Sie trotz des Rücktritts des bisherigen Bundespräsidenten und früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff an der Klage vor dem Staatsgerichtshof fest?
Borngräber:Der Rücktritt von Herrn Wulff vom Amt des Bundespräsidenten am vergangenen Freitag macht diese Klärung nicht überflüssig. Es geht uns um die Würde und die Rechte des Parlaments. Wer als Parlamentarier schulterzuckend die Missachtung der eigenen Rechte hinnimmt, handelt falsch.
Eine solche Klage wird sicherlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Besteht nicht die Gefahr, dass bereits in wenigen Wochen oder Monaten reichlich Gras über die Sache gewachsen sein wird?
Borngräber:Wir rechnen mit einem Urteil in einem Zeitraum zwischen zwei bis sechs Monaten. Die Gefahr eines ausgiebigen Grasbewuchses sehe ich nicht. Es geht hier immerhin um elementare, das gesamte Staats- und Demokratieverständnis betreffende Vorgänge in dieser Landesregierung und ihres Vorgängers. Ich möchte nicht, dass unser Staat zu einer Bananrepublik verkommt, in der eine Regierung alles machen darf, einschließlich Verschweigen, Verschleiern und Vernebeln.
Zu welchem Ergebnis müsste beziehungsweise könnte aus Ihrer Sicht die Klage führen? Welche Konsequenzen wünschen Sie sich aus den von der SPD angemahnten Vorgängen?
Borngräber:Die Opposition kann zurzeit lediglich behaupten, dass das Parlament durch die Landesregierung vorsätzlich falsch informiert wurde. Auch die Meldungslage der sogenannten vierten Gewalt, Presse, Funk und Fernsehen, ist deutlich. Aber die rechtliche Prüfung und Feststellung kann im Rahmen der Gewaltenteilung nur durch das zuständige Gericht erfolgen, und das ist der Staatsgerichtshof in Bückeburg.
Die Klage richtet sich ja auch gegen das aktuelle Kabinett in Hannover. Warum eigentlich?
Borngräber:Es gibt unserer Ansicht nach stichhaltige Hinweise darauf, dass nicht nur die Regierung Wulff im April 2010 mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Heiner Bartling das Parlament getäuscht hat. Unserer Meinung nach hat auch die Regierung McAllister in der diesjährigen Januarsitzung des Niedersächsischen Landtages Nachfragen zum „Nord-Süd-Dialog 2009“ nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass die Landesregierung ihre verfassungsmäßigen Pflichten vernachlässigt und sogar wider besseres Wissen die falschen Antworten der Regierung Wulff zum „Nord-Süd-Dialog 2009“ bestätigt hat. Damit wäre der Landtag vorsätzlich getäuscht worden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es das Ziel der Landesregierung unter Ministerpräsident McAllister war, das Fehlverhalten seines Vorgängers zu decken. Mit einer forschen Vorwärtsverteidigung versuchte Finanzminister Möllring im Plenum, die Fragen der Opposition vom Tisch zu wischen. Das Resultat ist bekannt: Die Strategie brach unter dem Eindruck der Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft bei Herrn Glaeseker und Herrn Schmidt sowie neuer Presseberichte über Landesbeteiligungen am „Nord-Süd-Dialog“ in sich zusammen. Zu nennen sind hier die Finanzierung eines Kochbuch-Geschenks – finanziert aus dem damals von Heiner Ehlen geleiteten Landwirtschaftsministerium – an alle Festgäste durch das Land, das Engagement von Servicekräften der Medizinischen Hochschule Hannover, die aktive Sponsorenakquise sowie die Einflussnahme auf die Einladungsliste aus der Staatskanzlei heraus.
Das politische Miteinander in Hannover wirkt vergiftet. Wie lässt sich die Arbeit im Parlament aus Ihrer Sicht wieder auf eine gesunde Basis stellen?
Borngräber:Die Arbeit im Parlament gelingt gut und ist überwiegend von sachorientierten Diskussionen geprägt. Auch der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen des Landtages ist von menschlichem Miteinander geprägt. Aber nochmal: Hier geht es nicht um die durch das Volk gewählte Legislative, den Landtag. Es geht um die Spitze der Exekutive, und das ist die Landesregierung.
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