Rotenburg - Von Guido Menker. Es war riskant, aber Superintendent Hans-Peter Daub hatte keine andere Möglichkeit gesehen. Dulja Saiti und ihre Tochter Selvije Ernst, die seit rund anderthalb Jahren im Kirchenasyl der Rotenburger Auferstehungsgemeinde lebten, waren gestern mit zur Verhandlung nach Stade gereist. Im Falle einer aus ihrer Sicht negativen Entscheidung hätte es durchaus zum sofortigen Zugriff und damit zur Abschiebung kommen können. Kam es aber nicht. Die beiden Frauen dürfen vorerst in Deutschland bleiben.

Erleichterung bei den Roma-Frauen, ihrem Sohn und den Unterstützern. ·
Landrat Hermann Luttmann bestätigte im Gespräch mit unserer Zeitung, dass die sofortige Duldung ausgesprochen werde. Er bedaure es allerdings sehr, „dass die Kirchenvertreter nicht im Frühjahr ein Eilverfahren angestrengt haben, wie wir es besprochen hatten. Dann nämlich hätte das Kirchenasyl vielleicht schon im März beendet werden können“, so Luttmann weiter. Die Entscheidung selbst wollte er nicht weiter kommentieren. Nur so viel: „Das Urteil kommt etwas überraschend.“
„Das ist falsch“, konterte Hans-Peter Daub, „wir hatten keine Absprache.“ Das Ministerium in Hannover habe diesen Weg empfohlen, „aber auch dann wäre wieder nur nach Aktenlage entschieden worden. So wie vorher – und alle Entscheidungen waren bis dahin negativ.“ Aus Sicht des Teams, das sich um die beiden Roma-Frauen kümmerte, habe es nur eine einzige Möglichkeit gegeben dafür zu sorgen, dass sie bleiben können. Daub: „Ein Verfahren nämlich, wo die Frauen dabei sind.“ Genau das ist gestern passiert, und genau das hatte zuvor auch der Richter gewusst.
Facebook 'Like Box' wird geladen...

Bestimmen Sie auf der Karte die Region, aus der Sie Nachrichten angezeigt bekommen möchten.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.