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Landkreis stellt drei „Lotsen“ ein

Bildungspaket: Für Teilhabe werben

Landkreis stellt drei „Lotsen“ ein

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Kreis Rotenburg - Im Dezember hatte der Ausschuss für das Job-Center die Entscheidung über die Einstellung von drei „Bildungslotsen“ auf die Januarsitzung vertagt. Gesternnachmittag wurde nun in öffentlicher Sitzung vor Ort im Rotenburger Job-Center entschieden, dass „der Landkreis (...) unverzüglich für die Dauer von zwei Jahren drei Bildungslotsen“ beschäftigt. Dem Kreistag wurde empfohlen, dafür ein Budget von 180 000 Euro bereit zu stellen.

Das Geld stammt nicht aus Kreismitteln, es ist Teil der Pauschale in Höhe von rund zwei Millionen Euro, die der Bund fürs vergangene Jahr zur Finanzierung des sogenannten „Bildungspaketes“ überwiesen hatte. Das Interesse bedürftiger Familien, ihren Kindern bis zu 18 Jahren dadurch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, war allerdings sehr verhalten. Job-Center-Chef Harald Glüsing bezifferte vor dem Fachausschuss den Aufwand einschließlich Verwaltungskosten auf rund 600 000 Euro. Die Differenz muss nicht zurückgezahlt, darf für Projekte und Maßnahmen eingesetzt werden, die zwar nicht einzelfallbezogen, aber dem grundsätzlichen Ziel, die Teilhabe junger Menschen zu ermöglichen, förderlich sind. Aus diesem Topf werden jetzt auch die drei Bildungslotsen für den Landkreis bezahlt.

Im Dezember hatte der Kreistag bereits beschlossen, 20 000 Euro für Härtefälle zur Verfügung zu stellen, um auch den Jugendlichen die Teilhabe zu ermöglichen, die nicht in den Genuss des Bildungspaketes kommen können. Zudem wurden rund 100 000 Euro für die Einrichtung eines „Bildungsberatungsbüros“ an den Berufsbildenden Schulen in Rotenburg als örtlicher „Leitstelle Region des Lernens“ bereitgestellt. Für die hier zu leistende Beratungstätigkeit sollen zwei Mitarbeiter eingestellt werden, die ihren Fokus auf den Übergang Schule/Berufsleben richten.

Ins laufende Haushaltsjahr wurden aus 2011 insgesamt 1,24 Millionen Euro übertragen, erläuterte Sozialdezernent Markus Pragal. Die Restmittel –  bereinigt verbleiben rund 875 000 Euro – werden anteilig den kommunalen Schulträgern – Städte, Gemeinden und Landkreis – angeboten. Im Rahmen eines Verwendungskonzeptes soll dann vor Ort entschieden werden, ob aus dem Fördertopf Maßnahmen der Schulsozialarbeit, zur Schließung von Qualifizierungsdefiziten oder auch zur Sprachförderung beispielsweise bezahlt werden. Im Förderkatalog wird auch das Schulmittag essen genannt.

Diskussionsbedarf entwickelte sich im Ausschuss für das Job-Center, der unter Vorsitz von Jürgen Borngräber (SPD) im April in Zeven neuerlich zusammenkommen will, weil die Initiatorinnen des Bildungsberatungsbüros – Katharina Engelhardt von den BBS Rotenburg und Martina Hebel – ein kreisweit zugeschnittenes Beratungsangebot mit den zunächst bewilligten zwei Mitarbeitern sehr kritisch sehen. Das Hin- und Herpendeln von Rotenburg nach Zeven und Bremervörde gehe zu Lasten der Arbeitszeit. Bei allem Verständnis, hieß es, solle das Bildungsberatungsbüro doch erstmal die Arbeit aufnehmen. Später könnte die Politik immer noch darüber befinden, ob eine dritte Kraft eingestellt werden müsse. Wichtig sei, dass die Beratung an allen drei Berufsschulstandorten im Landkreis angeboten und keine, so Doris Brandt (SPD), „Lex Rotenburg“ geschaffen werde.

Den Bericht in der Rotenburger Kreiszeitung, wonach die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten rückläufig sei, konnte Harald Glüsing fürs Rotenburger Jobcenter nicht bestätigen. Zurzeit seien noch 180 offene Verfahren anhängig. · sf

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